Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

ARD Ratgeber Recht: Gasrebellen auf der sicheren Seite

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ESG-Rebell:

--- Zitat von: \"uwes\" ---@Fricke
wir sind in dieser Angelegenheit - konstruktiv - auseinander.
--- Ende Zitat ---


Gestatten Sie mir eine kurze - nicht konstruktive - Bemerkung:
Als Ingenieur finde ich es sehr inspirierend, zwei Juristen in einer konstruktiven Diskussion zu belauschen  :wink:

Gruss,
ESG-Rebell

RR-E-ft:
@uwes

Siehe auch hier, insbesondere die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens:

Neue Verordnungen treten am 08.11.2006 in Kraft !!

Dies betrifft allein und ausschließlich die Grund- und Ersatzversorgung mit Elektrizität und Gas im Sinne der §§ 36, 38 EnWG n.F..

Zugleich ist klargestellt, dass auf nach dem 13.07.2005 neu abgeschlossene Vertragsverhältnisse in der Grundversorgung bzw. auf Ersatzversorgungsverhältnisse von Anfang an rückwirkend nur die entsprechende GVV zur Anwendung kommt, nicht aber die AVBV (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 4 GVV).

Floryk:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Es gibt keinerlei Entscheidung, die das bei echten Tarifkunden anders sieht (vgl. auch BGH NJW 1998, 3188 [3192]).
--- Ende Zitat ---


Dann wird es aber Zeit. Ich habe in den anstehenden Verfahren die Argumentation - auch - auf diesen Punkt gebracht.
Ich möchte, dass die angerufenen Gerichte ausdrücklich und sorgfältig begründet eine einseitige Preisänderungsbefugnis der Versorger für reine Tarifkunden feststellen oder aber negieren. Dann sehen wir klarer.

RR-E-ft:
@Floryk

Es wäre ausgesprochen schlecht, wenn ein Gericht erkennen sollte, dass ein EVU gegenüber Tarifkunden die jeweiligen Preise nicht jederzeit einseitig festlegen darf und festlegt.

Man sollte sich ggf. vorher überlegen, wo man am Ende stehen möchte.

Mit der Anwendung des § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB können alle sehr gut leben.

Der BGH hat dies in solchen Fällen einer allgemeinen Anschluss- und Versorgungspflicht immer wieder als interessengerecht bezeichnet (vgl. BGH NJW-RR 1992, 183; BGH NJW 2006, 684; BGH NJW-RR 2006, 915; BGH NJW 2006, 1667).

Free Energy:
Hallo Herr Fricke,

also nochmal die Frage für die Praxis:

Sperrungsandrohungen wegen erfolgter Kürzungen bei Anwendung des § 315 BGB konnten bisher mit Hilfe der Energieaufsicht in Düsseldorf immer zügig beseitigt werden.

Die Energieaufsicht hat aber auf Nachfrage angedeutet, dass bei einer "Kürzung auf Null" wohl von dort keine weitere Hilfe zu erwarten sei.

Auch das Bundeskartellamt spricht in seinem Schreiben an RA Weeg aus Rheda-Wiedenbrück nur von "Kürzungen".

Also müßte ggfls. doch wieder mit einstweiligen Verfügungen gearbeitet werden, welche das Risiko massiv erhöhen, schon an dieser Schwelle zu scheitern.

Siehe nochmal hier :

GAS - VU sperrt trotz Einwand gem. § 315 !

Warum folgt Ihnen das Bundeskartellamt bezüglich der "Kürzung auf Null" nicht ? Ist diese These von Ihnen denn so neu ?

Wie sollen die Verbraucher diese Kürzungen überhaupt durchsetzen ?

Fragen über Fragen !

Als ich Ihre Kürzungstheorie" bei uns mal in einer Gruppe von 100 Leuten nur ansatzweise vorgestellt habe, gab es "tumultartige" Szenen !

Die eine Hälfte der Verbraucher schrie: " Das können wir doch nicht machen !" und die andere Hälfte schrie :" Ja warum denn eigentlich nicht ?"

Es war absolut keine Einigkeit herzustellen. Aber das hatte ich auch nicht anders erwartet. Denn der Großteil einer Widerstandsgruppe besteht eben  aus "juristischen Laien" und nicht aus "versierten Anwälten".

Selbst wenn Sie dort persönlich sagen würden, dass Sie die "Kürzung auf Null" seit 2 Jahren erfogreich durchführen, würde man sagen:

" Alles prima, Herr Fricke, aber wer hilft mir, wenn ich deswegen Probleme bekomme ?""

Deshalb muss zusätzlich etwas gefunden werden, um den "Laien" die nötige Sicherheit zu geben, verstehen Sie das Problem ?

Gruß

Free Energy

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