Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

ARD Ratgeber Recht: Gasrebellen auf der sicheren Seite

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Schermbecker:
Hey AKW NEE,

eigentlich halte ich mich aus derartigen Diskussionen lieber raus, aber ich meine, du solltest mal locker bleiben und dich entspannen.

Es ist doch nix passiert.  8)

Ich jedenfalls bin sehr froh und dankbar, dass sich Menschen wie RR-E-ft hier derartig engagieren und ihre Erfahrungen (und die hat er zweifelsohne) hier einbringen.

Wenn du mal mehrere Beitraege von ihm liest, wirst du feststellen, dass dies sein (mitunter erheiternder) Schreibstil ist. Ich fuer meinen Teil kann da nix schlimmes erkennen... Ausserdem war der eine oder andere Smiley in seinen Posts - so what? ;)

Es bringt doch nix, sich hier darueber zu ergoetzen, wenn man sich ans Bein gepinkelt fuehlt. Macht das dann per PN - der Thread ist sonst bald total OT kontaminiert :cry:

Just my 2 cents.
Schermbecker

Kampfzwerg:

--- Zitat von: \"Free Energy\" ---
Leider haben Sie auch nichst zu dem Gerichtskosten bei einem Streitwert von 10.000,-  Euro gesagt.  Wie hoch sind diese ungefähr, kann man das sagen ?

--- Ende Zitat ---

@Free Energy

vielleicht hilft das?

http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/Kostenrechner.html


RR-E-ft schrieb:

--- Zitat ---Der Sondervertragskunde hat irgend wann einmal einen Sondervertrag, auch Sonderabkommen genannt, abgeschlossen und wird zu anderen, günstigeren Preisen beliefert als zum Allgemeinen Tarif (Grundpreistarif G und Kleinverbrauchstarif K).
--- Ende Zitat ---

Gilt auch, wenn man den Vertrag nicht selbst geschlossen, sondern von einem Bauträger übernommen hat.

Santos:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@Free Energy

Der Sondervertragskunde hat irgend wann einmal einen Sondervertrag, auch Sonderabkommen genannt, abgeschlossen und wird zu anderen, günstigeren Preisen beliefert als zum Allgemeinen Tarif (Grundpreistarif G und Kleinverbrauchstarif K).
--- Ende Zitat ---


D.h. im Umkehrschluss, wenn ich nochmals auf meine Nachfrage im Auftrag oben verweisen darf, wenn ein Kunde einen solchen Sondervertrag noch nie bewusst durch Unterschrift etc. abgeschlossen hat, ist er seinerseits KEINEN Sondervertrag eingegangen, auch wenn der Energieversorger ihn so einstuft und abrechnet, oder? - Er ist daher, weiterhin juristisch betrachtet, ein Allgemein-Tarif-Kunde und die Einstufung des Energieversorgers unwirksam. Verstehe ich das richtig?

Wenn dies so ist, geniesst er auch die Pflichten und Rechte eines solchen Allgemein-Tarif-Kunden. Ist dies auch richtig?

Vielen DANK für die Antwort!

Gruss
Santos

RR-E-ft:
@AKW-NEE

Dann tut es mir um so mehr leid, dass ich Sie überhaupt gar nicht verstanden hatte. Dieser Zustand hält weiter an.


@Santos

Bei einigen Versorgern reichen die Allgemeinen Tarife nur bis zu einem Verbrauch bis etwa 6.000 kWh/ Jahr.

Der normale Heizgas- Kunde mit einem Jahresverbrauch von ca. 20.000 kWh/ Jahr wird als Norm- Sonderkunde eingeordnet, was einen Sondervertrag darstellt (zB. EWE Oldenburg).

Grundsätzlich schließt man jedoch einen schriftlichen Sondervertrag ab, bei dem man sich auf den Anfangspreis einigt und wo es dann einer wirksamen Preisänderungsklausel im Vertrag bedarf.

Viele Versorger unterscheiden messerscharf zwischen deren Allgemeinen Tarifen für die Grundversorgung und sog. Heizgas- Sonderpreisen oder Sonderpreisen. Dabei besteht auch oft eine längere Vertragsbindung (12 oder 24 Monate).

Die Unterscheidung ist nicht immer völlig eindeutig (vgl. LG Berlin, Urt. v. 19.06.2006).

Man sollte ggf. bei seinem Versorger nachfragen, ob man nun in der Grundversorgung als Tarifkunde versorgt wird oder aber als Sondervertragskunde.

Schon diese Ungewissheit über die aktuelle Rechte- und Pflichtenlage, die aus den entsprechenden Fragestellungen deutlich wird, dokumentiert die Intransparenz vieler Vertragsgestaltungn der Versorger im Sinne von § 307 BGB. Der Kunde sollte doch eigentlich von sich aus genau wissen können, ob er nun Tarif- oder aber Sondervertragskunde ist.

Free Energy:
Sehr geehrter Herr Fricke,

wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstehe, wäre es ja wohl sinnvoll gewesen, jeder Gasspreisrebell hätte sich vor Einlegung seines Widerspruches erkundigt, ob er Sondertarifkunde ist, oder nicht.

Das ist doch aus meiner Sicht alles ziemlich verworren !

Was machen denn die Verbraucher, die bereits seit längerem die Preise gem. § 315 BGB kürzen, und von dieser Unterscheidung bisher überhaupt noch nichts wussten ?

Müssen diese nochmal explizit darauf hinweisen, dass nun auch § 307 BGB gilt, wenn sie Sondervertagskunde sind ? Wenn sie es nicht tun, ist dann ihr bisheriger Widerstand nach § 315 BGB hinfällig ? Können also im Klagefall reinen § 315 BGB Einwendern Schwierigkeiten entstehen ?

Wie muss dieser Hinweis dann aussehen ? Angenommen, man wird von seinem Versorger darauf hingewiesen, dass er die AVBGasV für anwendbar hält, ist man dann automatisch Tarifvertragskunde ?

Ein bisschen komme ich mir jetzt doch vor, wie ein völlig unbedarfter "Pfadfinderneuling", der gerade seine erfahrenen "Guides" kennengelernt hat, und eigentlich "schwer von ihnen beeindruckt ist".

Sie scheinen sehr begabt und kompetent zu sein, also schließt man sich ihnen vertrauensvoll an.  

Man plant gemeinsam eine anspruchsvolle und auch schwierige Tour durch die Wildnis , und trifft während dieser Tour plötzlich und absolut unerwartet auf so erhebliche Schwiergkeiten, wie " wilde Tiere", "Unwetter und Stürme", und "tiefe Schluchten und hohe Berge".

Advocatus diaboli:

Wenn es offensichtlich so viele "Gefahren da draussen gibt " dann gehört dieser Widerstand ingesamt einzig und allein in die Hand erfahrener Juristen, die von vorne herein wissen, welchen juristischen Stolperfallen sie besser aus dem Weg gehen sollten, und nicht in die Hand vieler unvorbereiteter Laien, die mutig und abenteuerlustig in das "Pfadfinderlager" eintreten, um dann feststellen zu müssen, dass sie sich möglicherweise in große Schwierigkeiten begeben, weil sie die "Gefahren" da draußen überhaupt nicht einschätzen können.

Und noch eine Bitte :

Sie haben in einem anderen Thread mal geschrieben, dass Sie bereits seit zwei Jahren die Zahlung der kompletten Abschläge und der Jahresrechnung erfolgreich verweigern, und bisher deswegen auch keine Sperrungsandrohungen erhalten haben.

Das wundert mich überhaupt nicht, denn man weis natürlich ganz genau, wer die sind, und welche Mittel Ihnen zur Verfügung stehen, und dass sie diese auch ohne Schwierigkeiten einsetzen können !!!

Es kann Ihnen aber auch so gehen, wie hier, und das bestätigt, was teilweise draußen wirklich vor sich geht:

GAS - VU sperrt trotz Einwand gem. § 315 !

Ich habe in den von mir betreuten Interessensgemeinschaften bestimmt schon 15 Sperrungsandrohungen erhalten, und diese waren zum Teil nur durch äußerste Anstrengungen zu beseitigen.

Wenn dann noch möglicherweise einstweilige Verfügungen beantragt werden müssen, die, wie sie selbst es mal gesagt haben, am Besten auch noch durch Rechtsanwälte zu beantragen sind, weil sonst möglicherweise dort wieder handwerkliche Fehler gemacht werden, stellt sich mir allen Ernstes die Frage, ob wir Laien hier nicht alle völlig unvorbereitet einen "Teufelsritt" wagen, und ob dann nicht wieder das oben Genannte gilt.

Ich möchte damit nur nochmal folgendes anregen:

Wenn dieser Widerstand erfolgreich sein soll, dann müssten aus meiner Sicht solche "Stolperfallen" wie, bin ich "Sondertarifkunde", oder nicht, eigentlich bereits am Anfang einer solchen Widerstandsaktion durch die "juristischen Experten" vorab geklärt werden.

Die Laien können dies nämlich nicht, und wundern sich dann "Stein und Bein", dass nun plötzlich solche Schwierigkeiten auftauchen. Denn nun muss ja wohl jeder erst selbst prüfen, ob er jetzt Sondervertragskunde ist, oder nicht.

Das führt aber dann zu solchen Threads:

Sonderverträgen kündigen?

oder auch solchen :

Sondervertragskunden und fallende Preise ...

Vorher war alles ganz einfach, man kürzte nach § 315 BGB und das wars !

Jetzt blickt kaum noch jemand durch !

Sehr geehrter Herr Fricke, kann man denn nicht zu diesem Thema eine eindeutige "Anleitung" ins Netzt stellen, wie sie die Verbraucher in Zukunft verhalten sollten, damit die Sache vielleicht für uns alle klarer wird ? Kann nicht evtl. gleich ein Musterbrief auch für Sondervertragskunden erstellt werden ?

Bitte entschuldigen Sie meine Erregung, aber ich befürchte, da blickt bald keiner mehr durch !

Gruß

Free Energy

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