Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
ARD Ratgeber Recht: Gasrebellen auf der sicheren Seite
Christian Guhl:
Jetzt war ich froh und glücklich ein Sondervertragskunde zu sein und meine Preise nicht nur auf Sept. 2004 kürzen zu können, sondern bis zu den Preisen des Vertragsabschlusses 1999. Und jetzt muß ich erfahren, daß es noch billiger geht. Was tun ? Sondervertrag kündigen ? Und dann ab in die Grundversorgung und jeden Monat die dicke Abschlagzahlung aufs eigene Sparkonto ? Das hört sich eigentlich zu einfach an. Gibt es da irgendwo noch einen Haken, den ich übersehen habe ?
Santos:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" --- ...
Es wurde deutlich ein Unterschied zwischen Tarifkunden und Sondervertragskunden aufgezeigt. Beide haben die Möglichkeit, Zahlungen zu kürzen, wobei der Umfang jedoch verschieden ist, ebenso wie die Begründung § 315 BGB einserseits, § 307 BGB andererseits.
...
--- Zitat ---
Sondervertragskunden, bei denen keine wirksame Preisänderungsklausel vereinbart wurde, können bis auf den tatsächlich geschuldeten Preis vollständig kürzen, nur eben nicht auf NULL.
--- Ende Zitat ---
Denn dieser Unterschied und die Folgen sind gravierend, weil man schließlich immer das zahlen muss, was gerade derzeit fällig ist.
--- Ende Zitat ---
Ich versuche für befreundete ehemalige MAINOVA-Gaskunden herauszufinden, ob sie letztlich Tarif- oder Sondervertragskunden waren.
Die ehemaligen MAINOVA-Gaskunden zogen unlängst aus dem MAINOVA-Versorgungsgebiet weg und liessen sich die Schlussrechnung vom Energieversorger zusenden. Dabei wird das Produkt "Mainova Erdgas Komplett" abgerechnet.
Zum Verständnis: als sie einst MAINOVA-Kunden wurden, wurden sie vom Versorger, wohl entsprechend dem Vormieter, nicht in den Basis-Tarif, sondern in den sog. "Zentralheiz.-Vertr. VH/VHE" (was soviel wie "volle Heizenergie" bedeuten soll) einsortiert, weil offensichtlich die Vormieter schon über eine bestimmte Verbrauchsmenge lagen. Es wurde aber mit den neuen Kunden nie ein Vertrag vereinbart, geschweige denn unterschrieben. In welchem Tarif sie klassifiziert und abgerechnet wurden, erfuhren sie sogar erst bei der ersten Jahresabrechnung im Oktober 2003. Sie blieben in diesem Vertrag. Im Oktober 2004 bekam dieser einen neuen Namen ("Mainova Erdgas Komplett"); wie selbstverständlich wurden Sie in diesen übernommen. Auch jetzt unterschrieben sie NICHTS!
Laut Angaben auf der MAINOVA-Website, ist dieser Tarif ein Sondertarif / Sondervertrag. Offene Frage: waren sie nun Sondervertragskunden oder nicht? Schliesslich werden die Kunden nach Verbrauch automatisch, wie wohl der Kundenservice telefonisch mitteilte, von MAINOVA selbst dem Tarif zugeordnet, der für den Kunden am günstigsten ist. Der Sondervertrag wurde von den betreffenden Kunden aber nie beantragt, geschweige denn mit einer Unterschrift beauftragt. Kann es sein, dass dieser Sondervertrag gar nicht gültig ist und sie nach wie vor als Tarifkunden (Basistarif / Grundvertrag) behandelt und abgerechnet werden müssten?
Vielen DANK für eine kompetente Antwort!
Gruss,
Santos
Free Energy:
Hallo Herr Fricke,
ich würde Sie herzlich bitten, uns "Laien" doch nochmal genau zu erklären, wie man herausfindet, ob man nun "Sondervertragskunde " ist, oder nicht.
Das ist einigen und auch mir, ehrlich gesagt, immer noch unklar.
Ab wann ist man "Sondervertragskunde", und ab wann "Tarifkunde" seines Energieversorgers ?
Leider haben Sie auch nichst zu dem Gerichtskosten bei einem Streitwert von 10.000,- Euro gesagt. Wie hoch sind diese ungefähr, kann man das sagen ?
Gruß
Free Energy
RR-E-ft:
@Free Energy
Der Sondervertragskunde hat irgend wann einmal einen Sondervertrag, auch Sonderabkommen genannt, abgeschlossen und wird zu anderen, günstigeren Preisen beliefert als zum Allgemeinen Tarif (Grundpreistarif G und Kleinverbrauchstarif K).
Über die Verfahrenskosten bei einem Streitwert von 10.000 EUR kann sich derjenige, der bereits um einen Gesamtbetrag von 10.000 EUR seine Rechnungen gekürzt hat, von seinem Anwalt beraten lassen, den er bei einem Streitwert über 5.000 EUR und deshalb einer Zahlungsklage am Landgericht sowieso braucht (§ 78 ZPO).
Der Durchschnittskunde zahlt im Jahr bei 3.500 kWh ca. 700 EUR für Strom und bei 20.000 kWh ca. 1.300 EUR für Erdgas. Deshalb denke ich nicht, dass sich die Frage derzeit für einen Normlkunden überhaupt stellen könnte.
AKW NEE:
@RR-E-ft
Es tut mir leid, aber Sie haben mich nicht falsch verstanden, Sie haben mich gar nicht verstanden.
--- Zitat ---Es wäre ausgesprochen schädlich, wenn Sondervertragskunden auf die Idee verfielen, auf NULL zu kürzen("Totale Zahlungsverweigerung") .
--- Ende Zitat ---
Wie kommen Sie darauf, dass ich Sondervertragskunde bin oder auch nur sein könnte? Wenn Sie meinen Beiträge hier genau lesen werden Sie feststellen, dass ich eine solche Aussage, auch nicht andeutungsweise, nicht getroffen habe. Richtig ist, dass ich als Mitglied einer Hausgemeinschaft das Erdgas im Grundversorgungstarif der Avacon beziehe.
--- Zitat ---Deutlich darauf hinzuweisen, sehe ich nicht als Veralberung an.
--- Ende Zitat ---
Hier geht es mir um die Art wir Sie mit mir meinen umgehen zu können
--- Zitat ---Hört sich fürsorglich an, als wäre Mutti unterwegs ...
Mutti hätt´s gemerkt, merken sollen/ müssen (Fürsorge- und Aufsichtspflicht):
--- Ende Zitat ---
Weder bin ich Ihre noch von sonst wem die Mutti und ich möchte auch nicht das Sie mich oder mein Handeln so bezeichnen. In ihrer letzten Nachricht an mich machen Sie in genau diesem stiel weiter. Vieles ist eben doch eine Frage des Alters bzw. der Lebenserfahrung. So habe ich mir angewöhnt vorher zu Fragen, bevor ich Schlussfolgerungen auf Personen oder deren Handeln ziehe.
--- Zitat ---Wenn ich sehe, dass etwas ggf. gründlich missverstanden wurde und deshalb daraus Unheil droht, werde ich auch zukünftig darauf hinweisen.
--- Ende Zitat ---
Es mag Sie enttäuschen, aber ich habe den Inhalt Ihrer Botschaft schon mit dem ersten Beitrag begriffen und auch richtig verstanden. All Ihre Belehrungen und Ihre Lebensweisheiten über das Alter hätten Sie sich sparen können.
In diesem Sinne machen Sie etwas daraus.
Schon älter aber noch nicht senil grüße ich Sie.
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