Energiepreis-Protest > Stadtwerke Bad Salzuflen
Widerspruch nachträglich gegen Gesamtpreis möglich ?
RR-E-ft:
Siehe auch hier:
Antwort auf Jahresrechnung
KlausW:
Hallo zusammen,
nachdem ich vor einigen Tagen, mit dem Musterschreiben, der anstehenden Preiserhöhung von EnBW Ostwürttemberg widersprochen habe, erhielt ich ein Schreiben in dem man mir folgendes mitteilte:
Mit der Preisanpassung würden nur die höheren Beschaffungskosten weitergegeben werden.
Die Preisanpassung zum 01.11.2006 sei wirksam.
Man würde jetzt zwar nur die bisherigen Abschlagszahlungen erheben, ich müsse dann aber mit einer Nachzahlung rechnen.
Und zu guter Letzt hat man das Einzugsverfahren beendet.
Das stellt aber kein Problem dar, ich zahle dann halt immer nach Erhalt der Rechnung um nicht in Verzug zu geraten.
Meine Frage ist nun: Gibt es ein rechtlich fundiertes Musterschreiben mit dem man auch derartige Schreiben der Versorger antworten kann.
Der Bezug auf das bereits abgeschickte Musterschreiben sollte darin hergestellt sein?
Besten Dank für Euere Hilfen bereits im voraus.
Gruß Klaus
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