Energiepreis-Protest > Stadtwerke Heidelberg
3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Remus:
Danke@FreeEnergy (cooler Avatar übrigens) und alle Anderen.
Das macht doch gleich mal wieder Mut :)
Also, ich Wiederhole mal und stelle noch ein, zwei, drei Fragen dazu ;)
- ich berufe mich auf § 315 BGB gemäß dem Musterschreiben und teile weiterhin mit, dass es mir derzeit nicht möglich ist, überhaupt einen angemessenen Preis zu erkennen und daher auch nicht zahle.
Frage: kulanter Weise könnte ich aber zumindest mal, soviel wie ich kann, nachzahlen (als Zeichen des guten Willens). Sagen wir mal etwa 300€, die Höhe kann ich ja schliesslich nicht wirklich bestimmen ohne Offenlegung und demnach ist es eigentlich Wurst, wieviel ich zahle (nur eben nicht zu Viel ;))
-meine Versorgung (sowohl Gas als auch Strom) dürfen nicht eingestellt werden. Sollte man mir damit drohen, entsprechende Schritte einleiten.
Frage: Der Herr Regierungsdirektor Strassburger ist aber nicht für BaWü zuständig, oder? (genau genommen komme ich aus Heidelberg)
Alternativ Einstweilige Anordnung beim Amtsgericht beantragen?
Und kann diese Vorgehensweise in der Zukunft irgendwelche Nachteile für mich haben (kündigung des Versorgungsvertrages, etc.)?
- meine künftigen Abschläge errechne ich mir selbst (Grundlage netto 4,07 Cent/ kWh + Grundpreis + MWSt) anhand meines letzten Jahresverbrauchs und zahlen diesen auch brav. Entsprechend auch für den Strom. Parallel jeden Monat was zur Seite schaffen um Rücklagen für den Fall der Fälle zu bilden.
Frage: Meinen Energieversorger werde ich darüber aber informieren? Und soll ich ihn auch darauf hinweisen, dass die Abschläge nicht auf die Nachzahlung angerechnet werden sollen/ dürfen?
- gleich mal die 10,00 € an den Prozeskostenfonds überweisen, für den Fall, dass mich mein Versorger ins Visier nimmt und klagt.
Frage: Wie hoch ist das Risiko eigentlich, dass er es tatsächlich tut? Und was geschieht, wenn er es nicht tut?
Und das Schlimmste was mir passieren kann wäre, die Nachzahlung eben voll zahlen zu müssen (und dann sicherlich mit sofortiger Fälligkeit)?
Ach, und eine Sache fällt mir auch noch ein:
Ich weis immer noch nicht, in wie weit mein Versorger eventuell was falsch gemacht hat, wenn er mir - trotz durchgängigen Verbrauchs - plötzlich 0 kWh Jahresverbauch geschätzt hat. Und das über 3 Jahre hinweg.
Habe ich das jetzt richtig verstanden und nichts vergessen? Und sieht Herr Rechtsanwalt Fricke das ebenso?
Grüße
Remus
RR-E-ft:
ARD Ratgeber Recht: Gasrebellen auf der sicheren Seite
Free Energy:
Hallo Remus,
also, inzwischen ist Herr Fricke nun ja der Meinung, dass es juristisch gesehen richtig und konsequent ist, zunächst garnichts mehr zu zahlen.
Ich habe da aber gewisse Zweifel, weil im Fall des Falle ja möglicherweise dann, je nach Tarif und Gasverbrauch, mehrere 1000 Euro Nachzahlung entstehen könnten !
Ich habe Herrn Fricke dies auch schon geschrieben, und bin natürlich gespannt auf seine Antwort.
Diese Sichtweise ist nun doch sehr neu, und auch für mich sehr überraschend und revolutionär !
Denn bisher war immer und überal die Rede davon, für die zukünftige Festlegung der Abschläge und Jahresrechnungen den Preisstand von August oder September 2004 in seinem Tarif zugrunde zu legen !
Natürlich gibt es immer wieder neue Erkenntnisse, aber sie müssen irgendwie ja auch für die Menschen finanziell praktikabel sein !
Zu Herrn Strassburger und der Energieaufsicht ist zu sagen, dass er nur für NRW zuständig ist.
Es existiert jedoch auch für Baden-Würtemberg eine Energieaufsicht, schau mal hier :
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/service/LKB.shtml
Deinen Energieversorger solltest du bei irgendwelchen Vorhaben deinerseits gerechterweise immer informieren, denn wie soll er sonst erkennen, was du vorhast ?
Zu den Chancen verklagt zu werden, kann man überhaupt nichts sagen, weil niemand weis, wie sich die Energieversorger verhalten werden, aber dazu hatt sich Herr Fricke ja auch geäußert.
Wenn dich dein Energieversorger nicht verklagt, ist dein Anspruch, wenn ich das richtig verstanden habe, nach 3 Jahren nach seiner Entstehung verwirkt, wenn der Energieversorger nicht weiter mahnt.
Warum dein Energieversorger dich immer auf Null geschätz hat, kann wohl nur er sagen, in diesem Fall ist es aber vielelicht sogar von Vorteil für dich.
Ich werde bezüglich der kompletten Zahlungseinstellungen Herrn Fricke nochmal in einem gesonderten Beitrag fragen.
Kannst ja dann mitlesen, okay ? :wink:
Gruß
Free Energy
Remus:
Hallo Free Energy, Hallo Herr Fricke und natürlich auch Hallo an alle anderen Mitlesenden!
Ich habe mir in den letzten zwei Stunden einige Beiträge, Urteile, Abhandlungen und Aufsätze hier im Forum durchgelesen (mir raucht der Kopf! 8) )
Ich kann Herrn Frickes Ausführung aber durchaus auch nachvolziehen. Denn: Woher soll ich wissen was ich zahlen soll, wenn ich doch nicht einmal nachvollziehen kann, was denn nun ein angemessener Preis wäre.
Weis ich, ob der Preis von 2004 angemessen war? Nein, das weis ich persönlich nicht.
Und daher ist es - mir zumindest - auch verständlich, dass ich mir durch das eigenständige Errechnen eines angemessenen Preises evtl. schon eine kleine Stolperfalle baue und meinem Versorger im Gegenzug ein kleines Türchen öffne.
Wobei hier dann eventuell das Musterschreiben zu überdenken/ überarbeiten wäre. Aber darüber zu urteilen, vermag ich mir bei weitem nicht anzumasen.
Da ich aber mittlerweile schon langsam gefallen daran finde, meinem Energieversorger nicht völlig hilflos augeliefert zu sein, freue ich mich schon auf den von Free Energy angekündigten Beitrag zum Thema "zahlen oder nicht".
Ich könnte mir jedoch vorstellen, die Jahresendabrechnung auf Grundlage meines Widerspruches nach § 315 BGB (besonders Absatz 3) nicht zu zahlen aber dennoch in der Zukunft zumindest einen geringen monatlichen Abschlag, den ich - ohne grosse Vorrechnung bei meinem Versorger - denn ich kann ihn ja gar nicht errechnen ;) - in etwa abschätze. Und das eben vor dem Hintergrund, dass ich ja etwas verbrauche, sprich eine Leistung erhalte, für die ich ja auch zu einer Gegenleistung verpflichtet bin.
Aber wie dem auch sei, ich denke Herr Fricke und Du werden das im angekündigten Beitrag sicherlich noch näher ausdiskuttieren.
Und diesen Beitrag werde ich mit Spannung verfolgen ;) (möge er bald und hoffentlich kommen)
Ansonsten werde ich auf alle Fälle bzw. für alle Fälle mal die 10€ an den Prozesskostenfonds überweisen und abwarten. Bis zum Eingang der Rechnung werden wohl noch ein, zwei Wochen vergehen.
und dann werd ich weiter sehen (und mit Sicherheit nochmal mit der ein oder anderen Frage hier auftauchen ;))
In diesem Sinne, erstmal herzlichen Dank für die Infos, Tipps und guten Zusprüche, besonders an Free Energy und Herrn Fricke (der als Rechtsanwalt bestimmt auch ohne dieses Forum schon genug Arbeit hat)!
Schön, dass es dieses Forum mit seinen vielen helfenden Postern gibt!
Viele Grüße aus Heidelberg
Remus
Pelikan:
moin moin,
@Remus
man könnte überlegen, ob man derzeit nur die auf den Verbrauch anfallenden Steuern zahlt. Also nur Gas- und die darauf erhobene Märchensteuer. Da sich die Gassteuer jedoch aus dem "Wärmeinhalt" (so mein EV) errechnet, bleibt da ein Unsicherheitsfaktor dabei.
Mit Gruß vom
Pelikan
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