Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt  (Gelesen 46525 mal)

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Offline superhaase

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #15 am: 24. Oktober 2006, 01:35:30 »
Zitat von: \"Remus\"
Auf gut deutsch, ohne Kohle bringen einem die tollsten Gesetze nichts.
Wenn ich das Geld hätte, dann würd ich die Geschichte liebend gerne durchziehen. Aber wenn ich ja nicht mal den "billigen" Preis zahlen kann, wie soll ich dann damit durch kommen?
Ich find Eure Tipps wirklich gut, aber ich bezweifle einfach, dass ich mich in meiner Situation auf sowas einlassen kann  :(


Lieber Remus,

wenn ich Deine Schilderungen so lese, kann ich Dir nur dringend raten, mal zur Arbeitsargentur zu gehen, vielleicht steht Dir ja ALGII als Lohnergänzung zu, oder Wohngeld oder sonstwas. Außerdem solltest Du Dich unbedingt nach einer kleineren Wohnung (oder einem Zimmer zur Untermiete) umsehen, da Du anscheinend mit den Kosten Deiner aktuellen Wohnung finanziell völlig überfordert bist.

Viel Glück,
sh
8) solar power rules

Offline Remus

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #16 am: 24. Oktober 2006, 07:09:12 »
*lach* genau, ich frag mal an bei den Kollegen ;)

Ne Du, lass man stecken. Ich arbeite ja selbst auf dem Sozialamt und bin genau mit der Thematik beschäftigt. Aber mein Gehalt als Verwaltungsangestellter im zweiten Jahr ist halt auch nich so üppig. Ist aber grad genug um kein Wohngeld oder ALG II zu erhalten.

Das ist ja das Paradoxe! Ich zahl so oft Nebenkostennachzahlungen für meine Kundschaft in teilweise exorbitanter Höhe und jetzt steh ich selbst da und kann grad schauen wie ich zu Rande komm.

Und es ist ja nicht so, dass ich finanziell überfordert bin. Aber mal eben ne Rechnung von 1300 - 1500€ zu zahlen is halt nich. Und meine Wohnung is definitiv auch nich zu teuer (Kalt + kalte NK 250€).
Hab halt dadurch, dass ich keine Eltern mehr hab, schon während der Ausbildung ne eigene Wohnung finanzieren müssen und daher auch eher Schulden als Rücklagen gebildet.
Jetzt bin ich endlich mal raus aus der Finanznot und hab mich schon gefreut, endlich mal n bisschen was auf die Seite legen zu können. Aber nein, jetzt kommt der Schlamassel.

Und es steht halt Weihnachten vor der Tür, hab nämlich drei kleine Brüder, die Winterreifen müssen - dank der neuen Gestzgebung - drauf, meine laufenden Rechnungen müssen bezahlt werden und Essen und Trinken sollte vielleicht auch in Masen sein. Und wenn ich das mal alles ansetz, dann hab ich - bei sehr sparsamer lebensweise - im Monat vielleicht 300€ übrig.

Aber trotzdem danke für den Ratschlag :)

Und es is ja nich so, dass ich meinen Energieversorger um sein Geld bringen will. Ich hab einfach nur Bammel, dass die - erfahrungsgemäß (ich sag nur meine Ausbildungszeiten, da saß ich schonmal 3 Tage ohne Strom da) - nich sonderlich kulant sind und ich am Ende ohne Strom und Gas dasteh.

Offline superhaase

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #17 am: 24. Oktober 2006, 07:41:58 »
@Remus:

LOL, na denn is ja gut, ich hab mir schon echt Sorgen um Dich gemacht ;)
Dann würd ich an Deiner Stelle den §315 nutzen, und für die dann kleinere Nachzahlung halt mein Konto überziehen oder einen kleinen Kredit aufnehmen, das müsste doch gehen, wenn Du seit zwei Jahren einen festen Job hast.
Und nicht vergessen, die zukünftigen Abschläge entsprechend klein festzulegen, damit Du bei der nächsten Rechnung eine kleine Nachzahlung hast.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Elektriker

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #18 am: 24. Oktober 2006, 11:16:10 »
Wenn der Hauptjob nicht genug Kies abwirft gibt es auch die Möglichkeit, zum Hauptjob noch einen Nebenjob anzunehmen, und seien es nur 2 Stunden pro Tag oder nur samstags.  Wer den ganzen Tag an einem Schreibtisch sitzt ist vielleicht sogar froh, wenn er noch irgendwo "muskulär" gefordert wird. Muss ja nicht unbedingt ein Putzjob sein.

Gruß Elektriker

Offline Free Energy

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #19 am: 24. Oktober 2006, 15:56:49 »
Hallo Remus,

ich bin`s  nochmal, Free Energy.

Wenn ich Rechtsanwalt Fricke richtig verstanden habe, und das meint auch wohl Christian Guhl, brauchst du eigentlich die Rückstände bis zur Offenlegung der Kalkulation durch deine Stadtwerke überhaupt nicht bezahlen, weil du nicht sagen kannst, wie hoch der angemessene Preis eigentlich wäre.

Wenn du also jetzt Widerspruch nach § §15 BGB einlegst, und zwar so, wie es im Musterbrief steht, und du dann erstmal nichts nachzahlst, mit dem Hinweis, dass es dir unmöglich ist herauzufinden, welcher Preis denn nun der "billige" (gerechtfertigte) Preis ist,  dann dürfen die Stadtwerke dir nicht, und ich betone das nochmals ausdrücklich, nicht die Gas-, oder Stromversorgung einstellen !!!

Sie müssten klagen und in dem Klageverfahren müsste nach Offenlegung der Kalkulation der zu zahlenden Nachzahlungbetrag festgelegt werden, vorher ist nichts fällig, verstehst du ?

Drohen die Stadtwerke dir dann damit, die Energieversorgung einzustellen, kannst du sofort folgende Telefonnummer anrufen und das verbieten lassen:

Regierungsdirektor Strassburger bei der Energieaufsicht für NRW, Telefon 0211-837 4250

Herr Strassburger kümmert sich nach meinen Erfahrungen sofort um solche Fälle.

Natürlich musst du aus meiner Sicht die die laufenden Abschläge nach dem Preisstand vom 01.09.2004 in deinem Tarif zahlen.

Aber wegen der Nachzahlung würde ich es dann drauf ankommen lassen. Falls man dich unerwarteter Weise doch verklagt, kannst du dich ja vorher noch über den Prozesskostenfond beim Bund der Energieverbraucher absichern:

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1715/

Also, nicht gleich die "Flinte ins Korn werfen", okay ?

Wir helfen, wo es geht !

Gruß

Free Energy

Offline Remus

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #20 am: 24. Oktober 2006, 18:31:02 »
Danke@FreeEnergy (cooler Avatar übrigens) und alle Anderen.

Das macht doch gleich mal wieder Mut :)

Also, ich Wiederhole mal und stelle noch ein, zwei, drei Fragen dazu ;)

- ich berufe mich auf § 315 BGB gemäß dem Musterschreiben und teile weiterhin mit, dass es mir derzeit nicht möglich ist, überhaupt einen angemessenen Preis zu erkennen und daher auch nicht zahle.
Frage: kulanter Weise könnte ich aber zumindest mal, soviel wie ich kann, nachzahlen (als Zeichen des guten Willens). Sagen wir mal etwa 300€, die Höhe kann ich ja schliesslich nicht wirklich bestimmen ohne Offenlegung und demnach ist es eigentlich Wurst, wieviel ich zahle (nur eben nicht zu Viel ;))

-meine Versorgung (sowohl Gas als auch Strom) dürfen nicht eingestellt werden. Sollte man mir damit drohen, entsprechende Schritte einleiten.
Frage: Der Herr Regierungsdirektor Strassburger ist aber nicht für BaWü zuständig, oder? (genau genommen komme ich aus Heidelberg)
Alternativ Einstweilige Anordnung beim Amtsgericht beantragen?
Und kann diese Vorgehensweise in der Zukunft irgendwelche Nachteile für mich haben (kündigung des Versorgungsvertrages, etc.)?

- meine künftigen Abschläge errechne ich mir selbst (Grundlage netto 4,07 Cent/ kWh + Grundpreis + MWSt) anhand meines letzten Jahresverbrauchs und zahlen diesen auch brav. Entsprechend auch für den Strom. Parallel jeden Monat was zur Seite schaffen um Rücklagen für den Fall der Fälle zu bilden.
Frage: Meinen Energieversorger werde ich darüber aber informieren? Und soll ich ihn auch darauf hinweisen, dass die Abschläge nicht auf die Nachzahlung angerechnet werden sollen/ dürfen?

- gleich mal die 10,00 € an den Prozeskostenfonds überweisen, für den Fall, dass mich mein Versorger ins Visier nimmt und klagt.
Frage: Wie hoch ist das Risiko eigentlich, dass er es tatsächlich tut? Und was geschieht, wenn er es nicht tut?
Und das Schlimmste was mir passieren kann wäre, die Nachzahlung eben voll zahlen zu müssen (und dann sicherlich mit sofortiger Fälligkeit)?

Ach, und eine Sache fällt mir auch noch ein:
Ich weis immer noch nicht, in wie weit mein Versorger eventuell was falsch gemacht hat, wenn er mir - trotz durchgängigen Verbrauchs - plötzlich 0 kWh Jahresverbauch geschätzt hat. Und das über 3 Jahre hinweg.

Habe ich das jetzt richtig verstanden und nichts vergessen? Und sieht Herr Rechtsanwalt Fricke das ebenso?

Grüße
Remus

Offline RR-E-ft

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Offline Free Energy

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #22 am: 25. Oktober 2006, 21:21:05 »
Hallo Remus,

also, inzwischen ist Herr Fricke nun ja der Meinung, dass es juristisch gesehen richtig und konsequent ist, zunächst garnichts mehr zu zahlen.

Ich habe da aber gewisse Zweifel, weil im Fall des Falle ja möglicherweise dann, je nach Tarif und Gasverbrauch, mehrere 1000 Euro Nachzahlung entstehen könnten !

Ich habe Herrn Fricke dies auch schon geschrieben, und bin natürlich gespannt auf seine Antwort.

Diese Sichtweise ist nun doch sehr neu, und auch für mich sehr überraschend und revolutionär !

Denn bisher war immer und überal die Rede davon, für die zukünftige  Festlegung der Abschläge und Jahresrechnungen den Preisstand von August oder September 2004 in seinem Tarif zugrunde zu legen !

Natürlich gibt es immer wieder neue Erkenntnisse, aber sie müssen irgendwie ja auch für die Menschen finanziell praktikabel sein !

Zu Herrn Strassburger und der Energieaufsicht ist zu sagen, dass er nur für NRW zuständig ist.

Es existiert jedoch auch für Baden-Würtemberg eine Energieaufsicht, schau mal hier :

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/service/LKB.shtml

Deinen Energieversorger solltest du bei irgendwelchen Vorhaben deinerseits gerechterweise immer informieren, denn wie soll er sonst erkennen, was du vorhast ?

Zu den Chancen verklagt zu werden, kann man überhaupt nichts sagen, weil niemand weis, wie sich die Energieversorger verhalten werden, aber dazu hatt sich Herr Fricke ja auch geäußert.

Wenn dich dein Energieversorger nicht verklagt, ist dein Anspruch, wenn ich das richtig verstanden habe, nach 3 Jahren nach seiner Entstehung verwirkt, wenn der Energieversorger nicht weiter mahnt.

Warum dein Energieversorger dich immer auf Null geschätz hat, kann wohl nur er sagen, in diesem Fall ist es aber vielelicht sogar von Vorteil für dich.

Ich werde bezüglich der kompletten Zahlungseinstellungen Herrn Fricke nochmal in einem gesonderten Beitrag fragen.

Kannst ja dann mitlesen, okay ? :wink:

Gruß

Free Energy

Offline Remus

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #23 am: 25. Oktober 2006, 21:52:07 »
Hallo Free Energy, Hallo Herr Fricke und natürlich auch Hallo an alle anderen Mitlesenden!

Ich habe mir in den letzten zwei Stunden einige Beiträge, Urteile, Abhandlungen und Aufsätze hier im Forum durchgelesen (mir raucht der Kopf!  8) )

Ich kann Herrn Frickes Ausführung aber durchaus auch nachvolziehen. Denn: Woher soll ich wissen was ich zahlen soll, wenn ich doch nicht einmal nachvollziehen kann, was denn nun ein angemessener Preis wäre.
Weis ich, ob der Preis von 2004 angemessen war? Nein, das weis ich persönlich nicht.
Und daher ist es - mir zumindest - auch verständlich, dass ich mir durch das eigenständige Errechnen eines angemessenen Preises evtl. schon eine kleine Stolperfalle baue und meinem Versorger im Gegenzug ein kleines Türchen öffne.

Wobei hier dann eventuell das Musterschreiben zu überdenken/ überarbeiten wäre. Aber darüber zu urteilen, vermag ich mir bei weitem nicht anzumasen.

Da ich aber mittlerweile schon langsam gefallen daran finde, meinem Energieversorger nicht völlig hilflos augeliefert zu sein, freue ich mich schon auf den von Free Energy angekündigten Beitrag zum Thema "zahlen oder nicht".

Ich könnte mir jedoch vorstellen, die Jahresendabrechnung auf Grundlage meines Widerspruches nach § 315 BGB (besonders Absatz 3) nicht zu zahlen aber dennoch in der Zukunft zumindest einen geringen monatlichen Abschlag, den ich - ohne grosse Vorrechnung bei meinem Versorger - denn ich kann ihn ja gar nicht errechnen ;) - in etwa abschätze. Und das eben vor dem Hintergrund, dass ich ja etwas verbrauche, sprich eine Leistung erhalte, für die ich ja auch zu einer Gegenleistung verpflichtet bin.

Aber wie dem auch sei, ich denke Herr Fricke und Du werden das im angekündigten Beitrag sicherlich noch näher ausdiskuttieren.
Und diesen Beitrag werde ich mit Spannung verfolgen ;) (möge er bald und hoffentlich kommen)

Ansonsten werde ich auf alle Fälle bzw. für alle Fälle mal die 10€ an den Prozesskostenfonds überweisen und abwarten. Bis zum Eingang der Rechnung werden wohl noch ein, zwei Wochen vergehen.
und dann werd ich weiter sehen (und mit Sicherheit nochmal mit der ein oder anderen Frage hier auftauchen ;))

In diesem Sinne, erstmal herzlichen Dank für die Infos, Tipps und guten Zusprüche, besonders an Free Energy und Herrn Fricke (der als Rechtsanwalt bestimmt auch ohne dieses Forum schon genug Arbeit hat)!

Schön, dass es dieses Forum mit seinen vielen helfenden Postern gibt!

Viele Grüße aus Heidelberg
Remus

Offline Pelikan

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« Antwort #24 am: 26. Oktober 2006, 00:04:54 »
moin moin,

@Remus

man könnte überlegen, ob man derzeit nur die auf den Verbrauch anfallenden Steuern zahlt. Also nur Gas- und die darauf erhobene Märchensteuer. Da sich die Gassteuer jedoch aus dem "Wärmeinhalt" (so mein EV) errechnet, bleibt da ein Unsicherheitsfaktor dabei.

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline Remus

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« Antwort #25 am: 01. November 2006, 15:15:35 »
Hallo,

nachdem ich mitllerweile täglich ein bis zwei Stunden hier um Forum lese, hat sich mir noch eine Frage gestellt:

Zitat von: \"Free Energy\"

Natürlich musst du aus meiner Sicht die die laufenden Abschläge nach dem Preisstand vom 01.09.2004 in deinem Tarif zahlen.


Wieso eigentlich September 2004? Mein Versorger hat seit Ende 2003 keine Gaskosten mehr berechnet (Verbrauch 0kWh). Dementsprechend habe ich auch seit 2003 keine der Gaspreiserhöhungen mehr anerkannt (oder?)
Wäre es dann nicht auch eher der Preis von 2003, der für mich ausschlaggebend wäre?
Und umgekehrt: wenn ich Ende 2005 meine Abrechnung hingenommen habe, kann ich mich dann überhaupt auf 2004 festlegen?

Zitat von: \"Free Energy\"
Aber wegen der Nachzahlung würde ich es dann drauf ankommen lassen. Falls man dich unerwarteter Weise doch verklagt, kannst du dich ja vorher noch über den Prozesskostenfond beim Bund der Energieverbraucher absichern:
[/b]
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1715/


Der Prozesskostenfonds ist aber nur für Vereinsmitglieder eingerichtet. Also müsste ich erstmal Mitglied werden (32€ Beitrag) und dann die 10€ zahlen ;)

Und dann ist mir noch ein Absatz in den FAQ´s aufgefallen:
Ihr Risiko:
Im allerschlimmsten Fall werden Sie mit Mahnkosten belasten, man droht Ihnen die Gassperre an, Sie werden vor Gericht beklagt und versäumen das sofortige Anerkenntnis und tragen deshalb Prozess- und Anwaltskosten von 230 Euro.


Wie soll ich den denn verstehen?
Die Sache mit dem Anerkenntnis ist klar, aber wieso dann Mahnkosten. Oder habe ich den Zusammenhang des Satzes falsch gedeutet?

Sollte an anderer Stelle hierzu bereits eine Antwort ergangen sein, dann bitte ich darum, mir die Stelle aufzuzeigen, da ich sie wohl überlesen habe.

Viele Grüße aus Heidelberg

Remus

Offline stromdesigner

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« Antwort #26 am: 01. November 2006, 18:05:11 »
:)  War der Preis in 2003 Cent oder Pfennig? Eventuell kann ein günstigerer Preis angenommen werden. :shock:

Offline Remus

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Offline Remus

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #28 am: 02. November 2006, 11:56:40 »
Soeben ist die Abrechnung eingeflattert....

1.499,32 € Nachzahlung und ein künftiger Abschlag von 208,00 € monatlich *schluck*

Na das muss sich jetzt erstmal setzen...

Offline Free Energy

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« Antwort #29 am: 02. November 2006, 12:41:51 »
Hallo Remus,

keine Panik! 8)
 
lies mal hier:

ARD Ratgeber Recht: Gasrebellen auf der sicheren Seite

Inzwischen ist man also der Meinung, und wir werden das auch wohl so umsetzen, dass Tarifunden, also Kunden die keine "Sonderverträge" beim Energieversorger unterschrieben haben, ihre Abschlagszahlungen und Ihre Rechnungen auf Null kürzen können, also überhaupt nichts mehr zahlen müssen, bis die Kalkulation offen gelegt wird !

Das bedeutet, dass auch du, wenn du den Widerspruch richtig und nachweislich bereits eingelegt hast, die Nachforderung von 1.499,32 € und den zukünftigen Abschlag von 208,- Euro überhaupt nicht mehr zahlen musst  !


Denn es ist nicht dein Problem, wenn dein Energieversorger dich falsch einschätzt. Im Prinzip ist das sogar ein Glücksfall ! Denn du kannst jetzt nochwas für die Vergangenheit unternehmen !!!

Also nicht mehr kürzen, sondern garnicht zahlen, die Beträge an die Seite legen und abwarten.

Lese dir den ganzen oberen Beitrag nochmal in Ruhe und notfalls zweimal durch. Ich hatte auch so einige Bedenken, aber Herr Fricke und die Anderen haben recht, wir sollten es wirklich tun !

Also mach es doch einfach ! Sperren dürfen die Energieversorger nicht, falls Sie es auch nur androhen, verfahre so, wie hier beschrieben:

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1717/

Also nur Mut !!! :wink:

Notfalls melde dich nochmal, wir helfen dir, wo es geht !


Gruß

Free Energy

P.S:: Du kann mir auch ne PN schreiben, ich lese täglich das Forum !

 

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