@Uwes
Während in § 4 AVBEltV/ AVBGasV von jeweiligen allgemeinen Tarifen die Rede ist, verhält sich § 4 AVBFernwärmeV lediglich zu allgemeinen Versorgungsbedingungen und somit gerade nicht zu Preisen.
Es gibt mithin keine Inhaltsidentität.
Darin liegt gerade der von mir betonte Unterschied.
Die Rolle rückwärts:
Dr. Bernd Kunth, Dr. Stefan Tüngler
Preisanpassungsklauseln in Gaslieferungsverträgen und AGB-Recht
RdE 2006, 257 ff.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt