Hallo Biene,
wenn euer Verbrauch runter geht und ihr zusätzlich die Abschläge kürzt ( z. Bsp. 20 % weniger Verbrauch = Abschläge ebenfalls um weitere 20 % kürzen), würde ich das der Fairniss wegen schon dem EVU mitteilen.
Wichtiger ist aber das Kürzen, sonst hast du Guthaben und kriegst es nicht zurück ! :cry:
Übrigens, manche EVU´s berechnen den Grundpreis nach der Kesselleistung, also mal nachfragen, ob eine andere Heizungsanlage mit weniger Kesselleistung einen anderen Grundpreis zur Folge hat !
Ansonsten munter bleiben !
Gruß
Free Energy