Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank

Regelwerksanforderungen an Behälterstandort

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Watzl:
Wer hat denn da früher geprüft und keinen Grund zur Beanstandung gefunden?

H. Watzl

Trappenhard:
Ich habe mal die alten Unterlagen von den Voreigentümer durchgesehen. Es hat immer der gleiche Prüfer geprüft und eine Bescheinigung ausgestellt (seit 1999). Auch in den alten Prüfbescheinigungen wurde auf den Mangel (zu gringer Abstand zur Brandlast) hingewiesen, jedoch die Plakette erteilt.
Der Zustand (Abstand zu Haus) besteht nunmehr seit über 30 Jahre. Änderung der Bestimmungen soll 1996 erfolgt sein. Würde gerne auch noch mal eine Meinung zum Bestandsschutz hören. Wer kann mir dazu was sagen?

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