Energiebezug > Vertragliches

Nach 2 Jahren Einzug 1. Rechnung: 4000 €

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Watzl:
Der von Frau V. beschriebene Fall ist der klassiche Fall für einen Fachanwalt.
Ein Fall, wohl kaum zu überbieten. Auch wenn man meint, mann kennne alle typischen Fälle, die sich im Zusammenhang mit Vertragfirmen so ereignen oder ereignet haben, dann ist man doch immer wieder erstaunt, in welcher Weise da vorgegangen wird.
Das erlaubt man sich wohl auch nur dewegen, weil man keinen Widerstand erwartet, weil man es mit einem doofen Kunden zu tun habe.

Also unbedingt Stirn zeigen und Rechtshilfe einholen. Bei der Anwaltsuche ist der Bund der Energieverbraucher die beste Adresse.
Irgendein Anwalt wird sich sicherlich schwer tun, mit der ausgefuchsten Art dieser Wonnentäter zurecht zu kommen.

H. Watzl


PS: Berichten sie unbedingt über den weiteren Hergang dieser unglaublichen Geschichte. Wir alle profitieren davon.

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