Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Öffnung des Netzes pr 01.10.2006 in Verbindung mit § 315 BGB  (Gelesen 5266 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline LausbubNRW63

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
hallo zusammen,
hat eigentlich schon jemand erfahrung damit, dass seit dem 01.10.2006 jedermann die möglichkeit haben soll, seinen Gasversorger selber zu bestimmen. besteht in diesem zusammenhang überhaupt noch die möglichkeit, sich auf §315 bgb zu berufen. schliesslich ist ja offiziell freiheit geboten. zum 01.10.2006 haben die stadtwerke burscheid nämlich wieder einmal ihre preise in nicht unerheblichem masse angehoben und ich beabsichtige wiederum die billigkeit anzuzweifeln.
darüber hinaus sind gerade der geschäftsführer der stadtwerke sowie aufsichtsratsmitglieder und bürgermeister zum teil mit ehefrauen wohl teilnehmer an von eon gezahlten reisen gewesen.  idea  ich denke dass hier die gedanken genügend phantasie zu absprachen jeder art liefern können. wäre für eine antwort sehr dankbar. bei steuerberatern kann man seinen steuerberater an eides statt zur information zwingen, ob er oder ein angehöriger jemals leistungen für ein emfohlenes steuermodell erhalten hat >§666 BGB. gibt es so eine auskunfts- und mitteilungspflicht auch bei organen eines versorgers und anderer städtiscer mitarbeiter? liebe grüsse

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz