Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sperrandrohung  (Gelesen 14403 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Sperrandrohung
« Antwort #15 am: 21. Oktober 2006, 23:57:45 »
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline taxman

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 592
  • Karma: +0/-0
Sperrandrohung
« Antwort #16 am: 22. Oktober 2006, 19:35:36 »
Zitat von: \"kamaraba\"
@taxman

steht in § 33 AVB GAS
siehe hier:
http://www.stadtwerke-detmold.de/uploads/download/avb_gas.pdf



Danke! Ich geh davon aus das dies ein allgemein gültiger § 33 der AVB GAS ist.
(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist das Gasversorgungsunternehmen berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen.
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline RuRo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 655
  • Karma: +0/-0
Sperrandrohung
« Antwort #17 am: 22. Oktober 2006, 19:57:35 »
@taxman

Die AVBGasV sind allgemein gültig im ganzen Bundesgebiet.

Ähm, lies den Abs. 2 mal mit Bedacht und in aller Ruhe  :wink:

Jetzt geh\' ich mal davon aus, dass du zu den Preisrebellen gehörst.

Bei nein, schade und nicht weiter zu ja, denn:

bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung

Unbilligkeitseinwand macht Forderung gerade strittig  
Wo ist da die Verpflichtung gegenüber dem Versorger? Wo ist seine Berechtigung zur Mahnung?

Weißt du nicht, ich auch nicht :wink:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline taxman

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 592
  • Karma: +0/-0
Sperrandrohung
« Antwort #18 am: 23. Oktober 2006, 09:05:02 »
Zitat von: \"RuRo\"
@taxman

Die AVBGasV sind allgemein gültig im ganzen Bundesgebiet.

Ähm, lies den Abs. 2 mal mit Bedacht und in aller Ruhe  :wink:

Jetzt geh\' ich mal davon aus, dass du zu den Preisrebellen gehörst.

Bei nein, schade und nicht weiter zu ja, denn:

bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung

Unbilligkeitseinwand macht Forderung gerade strittig  
Wo ist da die Verpflichtung gegenüber dem Versorger? Wo ist seine Berechtigung zur Mahnung?

Weißt du nicht, ich auch nicht :wink:


Danke nochmals für den Hinweis RuRo,

er ist mir bekannt!

Grüße
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz