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Autor Thema: Vattenfall -> Stromabschlussrechnung  (Gelesen 10726 mal)

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Offline NordPerle

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Vattenfall -> Stromabschlussrechnung
« am: 10. Oktober 2006, 21:10:18 »
Hallo Forum,

vielleicht kann mir einer sagen, ob ich kämpfen oder zahlen soll...  :wink:

Habe über die Suchfunktion kein ähnlich gearteten Fall gefunden, lasse mich aber gerne belehren. Vorallem, wenn sich der Leser durchgekämpft hat. *sry* Daher nur lesen, wenn Zeit!

Ich habe den Stromanbieter gewechselt und nun die Abschlussrechnung von Vattenfall erhalten.

Durch Zufall fiel mir auf, dass sie die Endsumme der verbrauchten kWh maschinell erstellt haben und ich dachte mir, überprüf doch mal ob die Maschine den Menschen tatsächlich ersetzen kann, mußt ja eh in den Keller.

Und tatsächlich: Mein frei zugänglicher Stromzähler zeigte mir 125 kWh weniger an als maschinell errechnet.

Ich dachte, ach sieh ma an und guck, da gelobe ich mir doch ein paar zuverlässige und ehrliche Augen.

Und dann der Gedanke: wenn sie das mit jedem Wechsler oder unzufriedenen Kunden täten, dann wundert es mich nicht, dass sie ganz schnell viel Geld für nicht erbrachte Leistung bekommen und mit ihrem Schotter ganz viel böse Sachen machen können... (eine scherzige Fantasie soll das symbolisieren!)

Ich schrieb dann in meiner sonniger Laune sinngemäß an den Betreiber:
"Maschinelle Errechnung hat sich um 125 kWh vertan, möchte eine neue Abschlussrechnung, und erlaube bis dahin kein Lastschriftverfahren"  

Zwei Tage später (super, tolle, schnelle Bearbeitung *Daumen nach oben*) sinngemäß:
"Danke für die Info, aber §20 der AVBEltV erlaubt uns auch nicht genutze
Leistung (vorallem bei dieser geringfügiger Abweichung) in Rechnung zu stellen."

Aha!

Nettes Zitat im Antwortschreiben: "... Außerdem ist mit allen Fremversorgern in den Händlerrahmenverträgen geregelt, dass bei einem Versorgerwechsel der Zählerstand rechnerisch ermittelt wird. Die Schlussrechnung ist somit korrekt erstellt..."

-Basta-

So löpt das! Der alte Versorger und auch der Staat (Stromsteuer) verdienen an nicht erbrachten Leistungen.  
 
Es handelt sich tatsächlich nur um 20 Euro, weswegen ich hier nachfrage.

Aber: Was gibt es für 20 Euro?
man kann davon eine Woche satt werden
man kann sich ein Kleidungsstück kaufen
man kann sparen
man kann sein Hobby finanzieren
...
ich bin übrigens nicht schottischer Abstammung, sondern nur am denken.
Und rechne meine Bequemlichkeit mal xy Bundesbürger hoch...

Also Quintessenz:
Weiß jemand bei Stromabrechnung zu Gunsten des Betreibers, der sich auf § 20 des AVBEltV bezieht, ein Urteil, eine Verhaltensweise oder irgendein Tipp? Oder sag ich: Jepp, Vattenfall, werde mit dem Geld glücklich und mache was Du willst?

Wünsche noch eine sonnige, gedankenreiche Woche
Perlchen

Offline Fidel

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Vattenfall -> Stromabschlussrechnung
« Antwort #1 am: 10. Oktober 2006, 21:29:52 »
Moin:

@NordPerle

Ein sehr lyrisch gehaltener Beitrag. Endlich einmal etwas anderes als dieser faktenbeladene Stil, den die Mehrheit der hier Beitragenden pflegt.

Aus der "NordPerle" schließe ich, dass das bisherige EVU Vattenfall Hamburg gewesen ist und Sie jetzt zu einem anderen Versorger gewechselt sind. Weiter schließe ich, dass Sie zum Stichtag des Wechsels nicht Ihren Stromzähler abgelesen haben. Und das erstaunt mich nun. Ist es meines Wissens doch so, dass bei einem Wechsel zu einem anderen Versorger letzterer Sie sicherlich gebeten hat, den aktuellen Zählerstand zu übermitteln. Ansonsten übernimmt der neue Versorger dann alle weiteren Formalitäten mit Ihrem bisherigen Stromlieferer.

Da nun diese Ablesung allem Anschein nach unterblieben ist, hat das bisherige EVU Ihren Zählerstand geschätzt. Und dies ist so zulässig, so weit mir bekannt.

Aber auch ich weiß nicht alles - es gibt hier sicherlich einige, die mehr wissen als ich ;-)

Gruß
Fidel

Offline Pelikan

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Vattenfall -> Stromabschlussrechnung
« Antwort #2 am: 10. Oktober 2006, 23:04:34 »
moin moin,


AVBEltV , § 20 Ablesung
(1) Die Meßeinrichtungen werden vom Beauftragten des Elektrizitätsversorgungsunternehmens möglichst in gleichen  Zeitabständen oder auf Verlangen des Unternehmens vom
Kunden selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, daß die Meßeinrichtungen leicht zugänglich sind.
(2) Solange der Beauftragte des Unternehmens die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann, darf das Unternehmen den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen.

Damit will der EV sein Vorgehen begünden?

ICH würde den letzen Zählerstand übermitteln und die Rechnung abzüglich der 125KWh überweisen und abwarten.

Welchen Anfangszählerstand nutzt der neue EV?

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline cabello

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Vattenfall -> Stromabschlussrechnung
« Antwort #3 am: 19. Oktober 2006, 15:52:30 »
@ all
wenn er zu einen Günstigeren gewechselt hat, hat er mehr verbraucht.
wenn er zu einem Teuereren gewechselt hat, dann hat er gespart.

Rechnung Kürzen, den alten Schweden und neuen Versorger informieren.

ich verbleibe

 

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