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Autor Thema: Willkür ?  (Gelesen 17823 mal)

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Offline Monaco

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Willkür ?
« Antwort #15 am: 28. März 2006, 10:15:27 »
@Pedder

Wenn Sie ihrem Versorger trifftige Gründe mitgeteilt haben, die eine Erhöhung der Abschläge nicht rechtfertigen, dann sollte Ihr Versorger dies entweder widerlegen oder dies akzeptieren. Immerhin hatten Sie ihren Abschlag in der \"alten\" Höhe überwiesen.
Letztlich hatte sich sogar herausgestellt, dass offensichtlich selbst die \"alten\" Abschläge noch zu hoch bemessen waren - was Ihre Auffassung im Übrigen noch unterstützt.
Damit hatte ich Versorger also keine Veranlassung, von Ihnen höhere Abschläge zu fordern und ohne Sie nochmals zu kontaktieren einen höheren Betrag in sein System einzustellen, was offensichtlich letztlich zu den Mahngebühren führte. Darüber hinaus sind 8,- € Mahngebühren zu hoch bemessen.
Es ist letztlich davon auszugehen, dass Ihr Versorger den Mahnbetrag von sich aus seinem System ausbucht. (Oft weiß nämlich dort die rechte Hand nicht, was die linke tut ...) Falls nicht, verweisen Sie auf Ihr Schreiben, rügen die Mahngebühr als zu hoch, lassen sich diese ggf. erläutern und fragen noch, ob Ihr Versorger an einer weiteren guten Kundenbeziehung überhaupt noch interessiert ist. Bei dieser Gelegenheit könnten Sie sodann Ihren Preiswiderspruch platzieren und die Abschläge von sich aus weiter kürzen. Aber denken Sie immer daran: Erst den Versorger informieren (ggf. Musterschreiben), erst danach kürzen. Weitere Mahngebühren sind nach Widerspruch (§315 BGB) nicht zulässig!

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Pedder

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Willkür ?
« Antwort #16 am: 28. März 2006, 16:32:08 »
@Monaco: Die Abschläge in der alten Wohnung waren 120.-
Für die neue Wohnung wurden sie auf 140.- hochgesetzt. Nach unserem Brief wurde,nach abgeblicher Neuberechnung,die Abschläge auf 130.- gesetzt. Diese sollten dann ab März gezahlt werden. Für Februar wurden aber noch 140.- verlangt,obwohl unsere Schreiben im Februar abgeschickt wurde.

Gruß
Pedder

Offline Cremer

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Willkür ?
« Antwort #17 am: 28. März 2006, 18:27:51 »
@Pedder,

bitte geben Sie dem Versorger auch Zeit, so schnell geht das nicht.

Da laufen auch interne Vorgänge ab wie z.B. zwischen Kundenabteilung und Rechnungsabteilung, Stopp/Änderung des Abbuchungsauftrages etc.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Pedder

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Willkür ?
« Antwort #18 am: 29. März 2006, 12:12:48 »
Hallo Herr Cremer,
leider braucht unser Versorger (Stadtwerke Garbsen) bei Hannover nicht viel Zeit. Gestern kam die Androhung der Versorgungseinstellung per Post. Diese bezieht sich auf die nicht gezahlte Abschlagsdifferenz von 22 .- und 8.- Mahngebühr. Ich habe vor, diesbezüglich ein Schreiben zu schicken, indem die hier gesammelten Tipps berücksichtigt werden. Außerdem werde ich nun das Formschreiben im Bezug auf die Unbilligkeit der Gaspreise abschicken. Zur Sicherheit werden wir die 30.- zahlen, aber nur unter Vorgehalt.

Gruß
Pedder

Offline RR-E-ft

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Willkür ?
« Antwort #19 am: 29. März 2006, 12:26:43 »
@Pedder

Sperandrohung wegen 22 EUR Hauptforderung ist jedenfalls unverhältnismäßig.

Eine einstweilige Verfügung hat deshalb gute Erfolgsaussichten.

Stöbern Sie doch noch einmal in der Urteilssammlung.


Unter Vorbehalt zahlen ist fast wie aufgeben, weil man dann auf Rückzahlung klagen muss.

Auch die Bremer swb macht wohl schon einen Rückzieher, entsprechend des Ausgangs des Verfahrens vor dem Landgericht an andere Kunden freiwillig zurück zu zahlen.

Sie müssten erst einen hohen Betrag für Gerichts- und Anwaltskosten in die Hand nehmen, um ggf. die Vorbehaltszahlung  von 22 EUR zurück zu klagen.

Das mag machen, wer auch sonst mit dem Schinken nach der Wurst wirft.

Vorbehaltszahlung ist also oft nichts anderes als ein Placebo für ein gutes Gefühl, mutig Widerstand geleistet zu haben.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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