Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
rechtswirksame Androhung von (...)Sperre
e-Stromer:
Man sollte jeden Hinweis auf die Möglichkeit einer Versorgungseinstellung sehr ernst nehmen und so verfahren, wie bei einer Sperrandrohung anempfohlen.
@ Fricke... schon klar, doch das war nicht meine Frage.
... ich suche link eines Urteils bezüglich einer rechtswirksamen \'Androhung\' und auch wie ein Leser diesen einen Satz versteht ;-) ......... DANKE
Elektriker:
Zur Info: So klangen die "Drohungen" vom lokalen Energieversorger bei mir, der witzigerweise zu der Zeit nur Durchleiter war:
"Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, müssen Sie 2 Wochen nach Zugang der Mahnung mit der Einstellung der Energieversorgung rechnen (§33 der AVB)"
oder
"Sollte die Zahlung bis zum genanten Termin nicht bei uns eingetroffen sein, werden wir das vertragliche Rückbehaltungsrecht anwenden. Das bedeutet, dass Sie ab dem 01.09.2006 mit der Einstellung der Versorgung rechnen müssen."
Gruß Elektriker
e-Stromer:
danke...
jedenfalls liest es sich für mich wie eine Androhung, wonach man dann prüfen kann, ob tatsächlich die Einzugsermächtigung nicht genutzt wurde und dann noch Zeit hat, zu zahlen.
Doch im anderen Fall ist es lediglich ein Hinweis auf die AVB, sonst nix, zumal der Verbraucher nicht einmal eine Mahnung erhielt und das Versorgungsunternehmen die ihr - nachweislich - erteilte Abbuchungserlaubnis nicht nutzte ! !
Dazu hab ich folgende Frage an RA´s:
Ist jemand gesetzlich dazu verpflichtet, der Abbuchungserlaubnis gab und das Unternehmen nicht schrieb, dass es diese nicht nutzen wollte, jeweils zu prüfen, ob abgebucht wurde? .... doch wozu gibt man denn Einzugsermächtigung? Doch deshalb, damit man nicht vergisst zu zahlen.
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