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Autor Thema: Bebauungsplan verpflichtet zur Gasheizung?  (Gelesen 5903 mal)

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Offline Koch

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Bebauungsplan verpflichtet zur Gasheizung?
« am: 03. November 2005, 10:42:33 »
Ich habe nun schon mehrfach gehört, dass Grundstückseigentümer über den Bebauungsplan zur Gasheizung verpflichtet wurden.
Gibt es das tatsächlich und was ist den hier die Rechtsgrundlage?

Viele Grüße
Koch

Offline Cremer

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Bebauungsplan verpflichtet zur Gasheizung?
« Antwort #1 am: 03. November 2005, 13:24:40 »
@Koch,

das ist richtig.

1979 wie ich mein Zweifamilienhaus gebaut hatte, war auch die Bauauflage der Stadt Bad Kreuznach, nur eine Gasheizung möglich. Die Grundstücke liegen in der Wasserschutzzone II und da ist eben keine Ölheizung statthaft (örtliche Vorschrift) Auch die Alternative elektrische Nachtspeicherheizung einzubauen war nicht möglich, da das Niederspannungsverteilernetz in diesem ausgewiesenen Neubaugebiet mit 36 Parzellen solche großen elektrischen Leistungen nicht anschließbar waren.  Seinerzeit waren die städt. Verkehrs- und Betriebsgesellschaft (heute Stadtwerke Kreuznach) zu 100% in städtischem Besitz (heute nur noch 51%)

Also geschickt von der Verwaltung (Bauamt) für die eigene Firma (Stadtwerke) eingefädelt. Gas (preislich) war damals noch atraktiver gegenüber Strom.

Ich empfehle deshalb mal einen Blick in Ihrem Bauamt auf die Unterlagen einzuwerfen.

Da kommt mach wunderliches zu Tage!!!
MFG
Gerd Cremer
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Offline wolters

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Bebauungsplan verpflichtet zur Gasheizung?
« Antwort #2 am: 04. November 2005, 00:05:44 »
Es gibt noch eine andere \"Zwangsanschluss\"-Möglichkeit.

Bei uns schrieb der Bebauungsplan zwar nichts vor, die Grundstücke gehörten aber der Gemeinde. Da diese die Gaserschließung bei dem Neubaugebiet vornahm, musste man sich vertraglich verpflichten, die Erschließungskosten zu bezahlen, wenn man das Grundstück erwirbt.

Alles Gute!
Wolters

Offline Cremer

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Bebauungsplan verpflichtet zur Gasheizung?
« Antwort #3 am: 04. November 2005, 07:59:49 »
@wolters,

Ergänzend merke ich an, dass dies auch richtig und üblich ist.

Hatte ich aber bei meiner Darstellung vorausgesetzt. man zahlt schließlich bei einem Neubaugebiet die Erschließungskosten. Diese sind Straßenherstellkosten, Kosten für die Verlegung der Energieleitungen von Strom, Gas und Wasser.
Sodann kommen noch die Hausanschlußkosten dazu, also die Gas-, Strom- und Wasserleitungen von der Strasse bis ins Haus.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Monaco

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Bebauungsplan verpflichtet zur Gasheizung?
« Antwort #4 am: 04. November 2005, 09:13:15 »
Allerdings wäre es doch denkbar, wenn man keine anderen Vorschriften (Umwelt etc.) zu beachten hat, dass man seine Heizung später (oder gleich) umstellt. Allerdings sind die anteiligen Hausanschlusskosten für Erdgas dann gewissermaßen umsonst gewesen. Das macht dieses Unternehmen dann jedoch auch völlig unwirtschaftlich.
Dies ist im Übrigen auch ein wesentlicher Grund, weshalb Gasversorger ihre \"aufmüpfigen\" Kunden nicht einfach auf andere Energieträger verweisen können.
Grundsätzlich ist man jedoch nicht verpflichtet, für alle Zeiten Erdgas zu beziehen. Schließlich kann die Stadt/Gemeinde nicht vorschreiben, mit welchem Energeiträger man zu heizen oder zu kochen hat.

Mit freundlichen Grüßen


Monaco

Offline Cremer

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Bebauungsplan verpflichtet zur Gasheizung?
« Antwort #5 am: 04. November 2005, 12:46:38 »
@Monaco

deshalb habe ich mich entschlossen, im Mai 2006 auf Pelletheizung umzustellen. Meine Heizungsanlage und warmwasserbereitung ist dann 26 jahre alt und man sollte so langsam an Ersatz denken, zum der Schornsteinfeger bereits anmeckerte, dass die Abgasverluste bereits ca. 1-2% über dem zulässigen Wert von 11% liegt.

Für den Energieträger Holz/Pellet liegen keine Bauvorschriften bzgl. Einsatz von Primärenergiearten vor. Vorrausgesetzt, die Entwicklung der Pelletpreise bleiben stabil !!
MFG
Gerd Cremer
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Offline Monaco

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Bebauungsplan verpflichtet zur Gasheizung?
« Antwort #6 am: 04. November 2005, 12:54:54 »
@ Cremer

Werden wir Sie dann als einen der aktivsten Gaspreisgegner verlieren?
Schließlich verlieren Sie ja dann den Bezug zu diesem Energieträger.

Mit der Hoffnung, dass dies nicht geschieht verbleibt


mit freundlichen Grüßen

Monaco

 

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