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Autor Thema: Einzugsermächtigung und Energieclub Stadtwerke Kreuznach  (Gelesen 4499 mal)

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Offline Cremer

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Einzugsermächtigung und Energieclub Stadtwerke Kreuznach
« am: 14. November 2004, 19:24:23 »
Die Stadtwerke Kreuznach bieten die Mitgliedschaft in dem Energieclub an.
Zwei Varianten gibt es:
a) Kreuznach Stadt-Strom (nur Strom)
b) Kreuznacher Enegiepaket (Strom und Gas)

Bei Strom erhält man 10% Rabatt auf den Arbeitspreis und den Grundpreis, bei Gas 10% Rabatt auf den jeweiligen Verbrauchspreis.
Unter weiteren Preisnachlass-Angeboten durch beteiligte Partnerfirmen erhält man unter anderem 10% Rabatt durch die Schwesterfirma \"Badgesellschaft\" auf den Eintritt ins Wellnessparadis und (Saunalandschaft) und den Crucenia-Thermen, denn die Holding/Muttergesellschafterin ist die Stadt Bad Kreuznach.

Nun aber kommt es:

Die Energieclub-Produkte setzen eine Einzugsermächtigung laut Antragsformular voraus.

Wenn man aber die Ermächtigung wiederuft, weil in der Jahresabrechnung mehr als die von mir an die Stadtwerke gemeldeten und akzeptierten 2% Preissteigerungen berechnet werden, was dann?
Rückbuchen lassen? Neuen selbst errechneten, auf plus 2% geminderten Betrag der Jahresrechnung überweisen? Dann kann dies zur Folge haben, dass das Energieclub-Paket nicht mehr gültig ist.

Im Vertragstext steht zwar drin:
\"Ich erteile hiermit widerruflich die Einzugsermächtigung für das folgende Konto\"

Zur näheren Info der link:
http://www.stadtwerke-kh.de/eclub.shtml

Was ist Ihre Meinung oder wie sehen Sie das? Sollte man trotzdem dem Energieclub beitreten?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

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