Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Verwirkung
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Free Energy:
Hallo Leute,
ich habe auch nochmal ne Frage zum juristischen Begriff der "Verwirkung".
Einige von uns führen die Kürzungen ja nun schon fast zwei Jahre durch. Teilweise mahnen die Versorger noch, teilweise auch nicht mehr. 8)
Wenn nun nicht von den Versorgern geklagt und auch nicht mehr gemahnt wird, wann kann man denn nun als Verbraucher davon ausgehen, dass die Ansprüche der Versorger definitiv verwirkt sind und nicht mehr geltend gemacht werden können ? :wink:
Gruß
Free Energy
RuRo:
Zur Verwirkung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwirkung
oder hier:
Welcher Preis f. Ermittlung d. Abschlag / Verjährungsfrist
mit unbestimmtem Rechtsbegriff "längerer Zeitraum". Wird also auf die Umstände des Einzelfalls ankommen.
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