Hallo,
nachdem ich meinem Energieversorger (Thüga) ein Musterschreiben geschickt habe und mich über die Preiserhöhung von 3,4 über 3,6 dann 3,8 und letztendlich 4,3 ct beschwert habe, hat mir die Thüga folgendes Schreiben geschickt:
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hiermit bestätigen wir den Eingang der o. g. Nachricht.
Wir möchte Sie darauf hinweisen, dass sich die Tarife bzw. Preise der Gasversorgungsunternehmen nach dem Anlegbarkeitsprinzip im Wettbewerb mit anderen Energiearten bilden. Die Preisbestimmung ist billig, wenn das verlangte Endgelt im Rahmen des marktüblichen liegt und dem entspricht, was regelmäßig als Preis für eine vergleichbare Leistung verlangt wird. Unabhängig davon, dass unsere Preise der Billigkeit entsprechen, sind wir zudem der Ansicht, dass wir als Endversorgungsunternehmen einer weiteren Nachweispflicht nicht unterliegen. Diesbezüglich dürfen wir Sie auf ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 5.8.2005 (17 C 260/05) hinweisen. Darin vertritt das Gericht die Auffassung, dass eine Billigkeitskontrolle im Sinne von § 315 BGB bei Heizgassonderkundenverträgen unzulässig ist. Zudem ist eine evtl. Nachweispflicht nicht dem Kunden gegenüber zu erbringen, sondern dem Gericht gegenüber. Ferner möchten wir auf das Urteil des OLG Zweibrücken (16.1.1982, 2 U 9/82), keine Verpflichtung zur Auskunft über Kalkulationsgrundlagen aufmerksam machen. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 30 AVBGasV die erdgaskunden verpflichtet sind, den Rechnungsbetrag vollständig innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und etwaige Einwände im Rahmen eines Rückforderungsprozesses geltend zu machen. Dies ergibt sich auch aus dem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin vom 14.6.2005 (Az. 20 045O/D4).
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Ich weiß momentan nicht, was ich machen soll. Ich bin erst letztes Jahr hier eingezogen, habe Familie und jetzzzt sind die Kosten, obwohl wir sparsam sind extrem gestiegen. In meinem \"Vertrag\" (wohl eher Preisblatt mit 5 Paragraphen), den ich vom Vormieter übernommen habe, steht tatsächlich ein Sonderpreistarif. Es gibt noch den Grundpreistarif und den Kleinverbrauchertarif. Der Grundpreis (von letztem Jahr) entspricht ja nun fast dem bei mir erhöhten Gaspreis.
Muss ich nun zahlen?
Vielen Dank schon im Voraus für die Antworten.
Beste Grüße,
Ingo Ott