also nochmal korrigiert und hoffentlich in der richtigen Rubrik
Hallo,
nach Einspruch habe ich den Gaspreis 2005 auf den damals gültigen Preis festgelegt und die Abschlägshöhe angepasst.
Nach Erhalt der Abschlagsanforderung der Thüga (kommt gegen Monatsende und beinhaltet die Forderung der Thüga und einen Überweisungsträger) habe ich ich den von mir angepassten Abschlag überwiesen.
Seit Anfang diesen Jahres habe ich noch keine Abschlagsanforderung erhalten, nach Anruf beim Versorger (Kommentar: die Rechnungen sind raus, alte Rechnungen können nicht nochmal erstellt werden) forderten wir schriftlich auf uns die fehlenden Abschlagsanforderung zuzusenden.
Zitat aus dem Antwortschreiben: "Des weiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen in Bezug auf § 315 BGB keine Abschlagsrechnungen zugesandt haben. bzw zu senden werden.
Wir bitten Sie die jeweilig fälligen Abschlagsbeträge am jeweiligen Monatsende auf unser Konto ..... zu überweisen."
Was soll das und was soll ich tun?
Grüße aus der Pfalz
TomTom