Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)  (Gelesen 31690 mal)

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Offline Christian Guhl

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #30 am: 19. Januar 2008, 15:10:22 »
@Lawyerboy
Wenn die auf der Rechnung ausgewiesenen Abschlagsbeträge nicht mit den tatsächlich gezahlten Beträgen übereinstimmen, sollte man die Rechnung als offensichtlich falsch bemängeln und bis zur Erstellung einer korrekten Rechnung die Zahlung gem. § 17.1 GVV verweigern.Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungen gem.§ 366 BGB zweckgebunden geleistet wurden.Dazu reicht es, wenn die Zahlungen als \"Abschlag\" gekennzeichnet waren.

Offline Randy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #31 am: 20. Januar 2008, 19:02:31 »
@Lawyerboy

Kenne dieses Problem noch von der vorjährigen Jahresrechnung. Hatte damals - gleichzeitig mit meiner Neuberechnung - die fehlenden tatsächlichen Abschlagszahlungen \"nur\" bemängelt.

Sollte dies in der neuen Jahresrechnung, die ich bisher noch nicht erhalten habe, wieder so gehandhabt werden, werde ich wie von Christian Guhl vorgeschlagen, vorgehen. Außerdem werde ich auf der getrennten Berechnung von SOLL, Abschlägen und IST jeweils für Gas, Strom und Wasser bestehen.

Also nur Mut bei der Forderung nach einer korrekten Abrechnung.

Randy

Offline Lawyerboy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #32 am: 28. Februar 2008, 17:58:20 »
Ich hätte dazu noch eine Frage. Wenn also die Rechnung der Stadtwerke, hier (nur das rechnerische berücksichtigt) offensichtlich falsch ist und keine neue Rechnung schicken, ist die Forderung auch nicht fällig. Gilt in diesem Fall eine andere Verjährungsfrist?

CU Lawyerboy
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Offline Randy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #33 am: 05. März 2008, 19:20:38 »
@Lawyerboy

Soweit ich es verstanden habe, kann bei einer nicht fälligen Rechnung auch keine Verjährungsfrist beginnen. Diese kann erst beginnen, wenn die Rechnung fällig ist.

Insofern sind es die gleichen Bedingungen wie bei den Rechnungen, denen man wegen §315 BGB widersprochen hatte. Anders ist es natürlich bei unwidersprochenen Rechnungen.

Daneben gibt es noch die Verwirkung. Aber das ist ein anderes Kapitel...

Aber ich schließe aus Ihrem Beitrag, daß Sie die offensichtlich falsche Rechnung (wegen der nicht ausgewiesenen Abschläge) zurückgewiesen, aber noch keine Korrektur erhalten haben.

Genau so in meinem Fall. Der Eingang wurde bestätigt und um Verständnis wegen des hohen Arbeitsanfalls gebeten.

Deshalb habe ich jetzt eine Frist zur Erstellung der korrekten Rechnung gesetzt, mit der Maßgabe, nach erfolglosem Ablauf keine Verbrauchsabrechnung mehr anzuerkennen und keine Zahlungen darauf zu leisten.

Mal sehen was kommt.

Randy

Offline Lawyerboy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #34 am: 07. Mai 2008, 19:40:03 »
Hallo Zusammen, hat jemand die AGB´s der Stadtwerke Kleve? Online habe ich sie nicht gefunden.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass der normale SW Kunde Tarifkunde ist?

LG Lawyerboy
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Offline ESG-Rebell

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #35 am: 09. Mai 2008, 14:27:09 »
Zitat
Original von Lawyerboy
Gehe ich richtig in der Annahme, dass der normale SW Kunde Tarifkunde ist?
Meine Verwandten in Kleve zumindest haben keine Sonderverträge und werden auch nicht zu Sondertarifen beliefert. Ergo sind sie Tarifkunden.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Lawyerboy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #36 am: 14. Mai 2008, 20:11:29 »
Hallo zusammen,

nun ist der Tag X gekommen und die Stadtwerke haben mich nach fast 3 Jahren aufgefordert die ausstehenden Beträge zuzahlen.
Der Text lt wie folgt:
Sehr geehrter Herr...........,
wir beziehen uns auf den bislang geführten Schriftverkehr insbesondere auf Ihr Schreiben vom 21. Januar 2008 sowie unsere Schreiben vom 17.01.08 und 01.03.08.
Leider hat sich die steigende Preisentwicklung auf den Energiemärkten bis heute fortgesetzt. Dennoch haben wine Gaspresierhöhung letztmalig zum 01.10.2006 durchgeführt. Danach haben wir zum 01.01.2007 eine Gaspreissenkung vornhemen können, der leider eine gesetztliche Umsatzsteuererhöhung gegenüberstand. In Folge konnten wir - trotz eines sehr schwierigen Marktes- bis heute die Gaspreise für unsere Kunden stabil halten.
Wir glauben, dass dies zum Ausdruck bringt, dass wir erhebliche Anstrengungen unternehmen, damit wir unseren kunden ein bestmögliches Preis- Leistungsverhältnis anbieten können. Dies wird durch gute Platzierungen in einer Vielzahl von Untersuchungen und neutralen Ranglisten über viele Jahre bestätigt. Zur rechtlichen Beurteilung ist Folgendes zu sagen.
Bezüglich der Gasversorgung liegt zwischenzeitlich ein Utreil des BGH`s vom 13.06.2007 (BHG VIII ZR 36/06= einschließlich aktueller Kommentierung vor. Demnach sind Gaspreiserhöhungen nach § 315 BGB zulässig, wenn Versorger lediglich gestiegene Einkaufskosten weitergeben.
Dies ist bei unseren Gaspreisanpassungen selbstverständlich der Fall.
Ferner hat der BGH entschieden, dass Versorgungsunternehmen von ihren Kunden nicht veranlasst werden können, die Energiepreiskalkulation gegenüber dem Kunden darzulegen. Diese BHG- Entscheidung wird sicherlich manchen Kunden schwer verständlich sein. Unseres Erachtens ist die Entscheidung darin begründet, dass Energiepreiskalkulationen äußerst komlex sind, so dass sogar die hierfür ausgebildeten Fachleute des Wirtschaftsministeriums mehrere Monate benötigen um eine Kalkulation zu prüfen.

Auf ein weiteres BGH Urteil( verkündet am 29. April 2008) möchten wir an dieser Stelle aus aktuellen Anlass kurz eingehen. In dem betreffenden Rechtsstreit ging es um einen Sonderlieferungsvertrag, in dem gereglt war, dass nur Kostenerhöhungen, keine Kostensenkungen an den Sondervertragskunden weitergegeben werden.
Dieses Urteil ist insofern hier nicht anwendbar.

Aus den vorgenannten gründen bitten wir um Verständnis, dass wir Sie bitten müssen unsere Forderung,..........., nunmehr auszugleichen.

Erlauben Sie uns abschließend den Hinweis, dass wir stets bestrebt sind, unseren Kunden ein fairer Partner mit wirtschaftlichen Konditionen und umfassenden Beratungsangebot zu sein. Unser Unternehmen hat einen erheblichen lokalen Bezug. Wir leisten hohe Investitionen, die asl Aufträge den ortansässigen Unternehmen zugute kommen. Wir engagieren uns für kulturelle und soziale lokale Zwecke und aufgrund unserer kommunalen Anteilseigentschaft kommen unsere Erlöse der kommunalen Gemeinschaft zugute.

MFG
SW

Ich weiß, dass einige Widersprüchler noch keine Post bekommen habe. Und irritierender Weise auch kein weiterer aus unserer Strasse.

Was sollte ich am besten tun. Auf dieses Schreiben antworten, halte ich für Zeitverschwendung. Ich würde lieber auf den Mahnbescheid warten und dann Widerspruch einlegen und mir in der Zwischenzeit einen guten Anwalt suche. Meine Nachforderung beträgt ca. 150 € jedes Anwaltliche Schreiben ist schon fast teuer. Also was nun und wie kann ich mich mit anderen zusammen tun, vorallem wie finde ich die? Aufruf über meine Homepage?

CU Lawyerboy
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Offline Randy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #37 am: 18. Mai 2008, 16:18:32 »
@Lawyerboy

Die Füße still halten und gar nicht reagieren, halte ich in diesem Fall (150 € Nachforderung) für die beste Reaktion.

Zitat
Original von Lawyerboy

..und mir in der Zwischenzeit einen guten Anwalt suchen.

Das ist sicher sinnvoll und angezeigt. Vielleicht ist dies leichter bei mehreren Mandanten in gleicher oder ähnlicher Lage. Ich wäre dabei.  

Zitat
Original von Lawyerboy
Also was nun und wie kann ich mich mit anderen zusammen tun, vorallem wie finde ich die? Aufruf über meine Homepage?

Wie wär`s mit Aufruf über dieses Forum und entsprechendem Leserbrief in der Presse?

Randy

PS. Nach meiner Kenntnis sind alle Haushaltskunden der SW Kleve Tarifkunden. Sonderverträge der SW Kleve sind mir nicht bekannt. Ich vermute aber, daß es solche für Betriebe/Unternehmen gibt.

AGB\'s habe ich auch nicht gefunden. Tipp: Von den den SW anfordern

Offline Lawyerboy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #38 am: 18. Mai 2008, 22:53:29 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@Randy



Die Stadtwerke Kleve haben zum 01.10.2006 den Altvertrag beendet, dabei ab diesem Tag günstigere Bezugspreise erzielt und einen entsprechenden Vorteil an größere Kunden (zB. Gartenbaubetriebe in der Region) weitergegeben.

Jedenfalls teilte der Anwalt der Stadtwerke Kleve größeren Kunden entsprechendes mit.

Gibt es dieses Schreiben auch als Kopie das ich benutzen könnte?
Ich werde diese Woche darüber entscheiden, ob ich überhaupt etwas schreibe. chön wäre es natürlich, wenn ich noch andere Mitstreiter finden würde.
Gruß Lawyerboy
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Offline guisi31

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #39 am: 27. Januar 2010, 21:54:16 »
Hallo ... lege nun mittlerweile auch schon seid 2006 jedes Jahr Widerspruch bei den Stadtwerken Kleve ein. Letztes Jahr habe ich es dann mal einem Anwalt in Kleve übergeben. Für den war das aber auch alles Neuland. Ich hatte mal gehört, daß Klever Gaskunden das an einen Anwalt in Düsseldorf übergeben haben. Näheres konnte ich leider nicht in Erfahrung bringen. Es wäre natürlich schön, wenn die Sachen von Kleve ein Anwalt in der Hand hätte (zwecks eventueller Sammelklage).
Falls es bei Ihnen auch noch aktuell ist, wäre ich über eine Antwort dankbar. Gruß guisi31

Offline bolli

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #40 am: 28. Januar 2010, 13:19:20 »
Zitat
Original von guisi31
Letztes Jahr habe ich es dann mal einem Anwalt in Kleve übergeben. Für den war das aber auch alles Neuland.

Wenn ich das richtig mitbekommen habe, scheint es bei den Klever Stadtwerken (möglicherweise?) überwiegend Tarifkunden (also Kunden in der (gesetzlichen) Grundversorgung) zu geben. Wenn dem so ist, sollte man sich umsomehr um einen Anwalt bemühen, der in dieser Materie ein wenig Erfahrung hat, da insbesondere der Nachweis der Unbilligkeit nicht unwesentlich davon abhängt, dass Ihr Anwalt die richtigen Fragen stellt und die Bilanzen richtig zu lesen weiss. Das ist nicht so einfach, wie die Begründung der unwirksamen Preisänderung in einem Sondervertrag.

Zitat
Original von guisi31
Ich hatte mal gehört, daß Klever Gaskunden das an einen Anwalt in Düsseldorf übergeben haben. Näheres konnte ich leider nicht in Erfahrung bringen. Es wäre natürlich schön, wenn die Sachen von Kleve ein Anwalt in der Hand hätte (zwecks eventueller Sammelklage).
Es gibt eine Anwaltsliste beim BdEV ( siehe hier ), in dem eine ganze Reihe von Anwälten, die Erfahrung im vorliegenden Sektor haben, aufgenommen sind. Diese ist naturgemäß nicht abschließend, kann aber Hilfestellung geben. Da gibt\'s auch mindestens einen Anwalt (Anwältin  :D ) in Düsseldorf.

Offline Randy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #41 am: 28. Januar 2010, 19:49:32 »
@bolli

Zitat
Original von bolli
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, scheint es bei den Klever Stadtwerken (möglicherweise?) überwiegend Tarifkunden (also Kunden in der (gesetzlichen) Grundversorgung) zu geben.

So die Auffassung der SW Kleve und wohl auch die der meisten Kunden.

Wegen der \"Bestpreis\" -abrechnung bei Gas (Tarif I, II, III) aber fraglich.

Beim Strom gibt es inzwischen ein trickreiches Festpreisangebot bis zum 31.12.2011:

Zitat
Der Clou dabei:   Sinkt der Allgemeine Tarif der Stadtwerke Kleve, profitieren Sie sofort und ohne Abstriche.
Man lernt ja dazu.

Randy

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #42 am: 28. Januar 2010, 20:15:44 »
Nur dass es eben die Stadtwerke selbst in der Hand haben, ob Sie den Allgemeinen Tarif absenken oder nicht, ob sie gesunkene Großhandelspreise weitergeben oder nicht.  :D

Während ein Tarifkunde wegen der gesetzlichen Bindung des Allgemeinen Tarifs an den Maßstab der Billigkeit noch eine Hoffnung hat, die gesetzliche Verpflichtung zur Preisabsenkung bei rückläufigen Kosten notfalls gerichtlich durchzusetzen, hat der Sondervertragskunde einen solchen Anspruch grundsätzlich nicht. da wurden die Kunden, die hohe Strompreise bis zum 31.12.2011 vereinbart haben, wieder ganz schön veralbert, zumal sie auch den Versorger vorher nicht wechseln können. Nun kleben sie am süßen Honigtopf.

Offline Randy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #43 am: 28. Januar 2010, 22:33:31 »
@RR-E-ft

Das sehe ich genau so. U.a. deshalb \"trickreich\".
(Der süße Honigtopf war gut)

Die SW Kleve sehen das allerdings ganz anders.
Groß und fett auf Seite 1 oben des Flyers der SW Kleve (\"Kundeninformation\"):

Zitat
- Strom zum Festpreis

*Gilt sogar für den gesamten Niederrhein!
*Preissicherheit bis zum 31.12.2011
*Profit bei Preissenkungen
*Transparenz und Fairness
Aber ganz klein auf Seite 3 ganz unten als Fußnote (ich brauch dafür \'ne Lupe):

Zitat
Sollten sich Steuern, Abgaben oder Netzentgelte vermindern oder erhöhen, ändert sich der Preis in der gleichen Höhe.
Also weder Preissicherheit, noch Transparenz, noch Fairness.

Interessenten am gesamten Niederrhein, dreimal ganz genau lesen, dann vergleichen und abwägen!!

Randy

Offline bolli

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #44 am: 28. Januar 2010, 23:25:17 »
Zitat
Original von Randy
Aber ganz klein auf Seite 3 ganz unten als Fußnote (ich brauch dafür \'ne Lupe):

Zitat
Sollten sich Steuern, Abgaben oder Netzentgelte vermindern oder erhöhen, ändert sich der Preis in der gleichen Höhe.
Also weder Preissicherheit, noch Transparenz, noch Fairness.
Nun, dann haben Sie keinen Anbieter, der Ihnen einen \"Festpreis\" anbietet. Diese Klausel haben nämlich (fast?) alle Anbieter in Ihren Festpreisangeboten, da sie diese Fremdentgelte halt nicht beeinflussen können.
Da sind wohlgemerkt nicht die Beschaffungskosten für\'s Gas mit drin. Wenn sich dort der Preis nach oben ändert, braucht der Kunde nicht mehr zu zahlen, ob und wann er profitiert, wenn er sinkt, bleibt wie immer abzuwarten.

 

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