Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Abzocke beim Anbieterwechsel: 10% Mehr!!!  (Gelesen 8037 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline KrausM

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Abzocke beim Anbieterwechsel: 10% Mehr!!!
« am: 10. November 2004, 15:10:10 »
:(

Vor einem Jahr bin ich nun zurück zu den regionalen Stadtwerken gewechselt, weil dort die Preise am niedrigsten waren.

Bei meiner Jahresabrechnung mußte ich feststellen, dass ich einen anderen Tarif bekommen habe, als mir telefonisch mitgeteilt wurde bzw. was im Internet zu sehen war. Sowohl bei den Einheiten als auch bei der Grundgebühr langt man kräftig zu - ich zahle also 10% mehr als eigentlich vorgesehen.

Meine Beschwerdebriefe blieben bisher ohne Erfolg. Wer hat Erfahrung mit einer solchen Abzocke? Wechsler sollen wohl auf die Art und Weise weichgekocht werden um die Monopolstellungen nicht aufzuweichen!

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Abzocke beim Anbieterwechsel: 10% Mehr!!!
« Antwort #1 am: 11. November 2004, 15:23:57 »
Da ist zunächst zu fragen, wie der Vertragsschluss nach der Rückkehr zustande kam. Der faktische Vertrag gem. § 2 Abs. 2 AVBV führt immer zum Allgemeinen Tarif des Versorgers gem. § 10 EnWG. Im Strombereich handelt es sich beim Allgemeinen tarif um Höchstpreise gem. § 12 Abs. 1 BTOElt.

Mein Rat:

Gegen Verbrauchsabrechnung Unbilligkeit der geforderten Tarife gem. § 315 BGB einwenden und anbieten, den Verbrauch zum günstigsten tarif des eigenen Versorgers (Sondertarif) zu bezahlen. Da der Sondertarif zwingend alle Kosten abdeckt und einen auskömmlichen Gewinn enthält (andernfalls unzulässiger Dumpingpreis!), wird der Versorger mit einer solchen Lösung einverstanden sein.

Ich habe jedenfalls entsprechende Erfahrungen gesammelt, dass der Versorger hiermit immer einverstanden war. So kommt er wenigstens zu einer fälligen Forderung, ohne seine Kalkulation vor Gericht offen legen zu müssen. Die Versorger waren deshalb nach entsprechenden Angeboten sogar überaus dankbar.

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Anonymous

  • Gast
Abzocke beim Anbieterwechsel: 10% Mehr!!!
« Antwort #2 am: 11. November 2004, 20:53:56 »
>>>anbieten, den Verbrauch zum günstigsten tarif des eigenen Versorgers (Sondertarif) zu bezahlen.<<<
Herr Fricke,
soll man dabei im allgemeinen Tarif bleiben und nur den billigerern SonderTARIF zahlen ;-)  ,  oder soll dazu auch \'gewechselt\', also ein Sondervertag unterschrieben werden?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Abzocke beim Anbieterwechsel: 10% Mehr!!!
« Antwort #3 am: 26. November 2004, 17:31:23 »
Viele Grüße nach Stuttgart!

Man kann natürlich nachträglich dann auch in den Sondertraif des eigenen Versorgers wechseln, wenn dieser denn mitmacht.

Im übrigen zahlt man nur die Preise entsprechend dem günstigsten Sondertarif und wechselt für die Zukunft in diesen. Den Rest muss der Versorger einklagen, eine evtl. vorhandene tarifgenehmigung für den Allgemeinen Tarif hilft ihm dabei im Zahlungsprozess gegen den Kunden nach dem Einwand der Unbilligkeit gem. § 315 BGB gar nichts.

Die kann der Versorger deshalb auch gleich zu Hause lassen ;-)


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline KrausM

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Abzocke beim Anbieterwechsel: 10% Mehr!!!
« Antwort #4 am: 13. Dezember 2004, 07:36:37 »
Hallo und einen schönen Gruß nach Jena,
danke für die Vorschläge. Bisher habe ich erst einmal einen Brief an die Beschwerde-Abteilung geschickt.

Meine Stromkosten werden automatisch abgebucht. Bedeutet das, dass ich jetzt automatisch den kürzeren gezogen habe?

Viele Grüße aus München

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Abzocke beim Anbieterwechsel: 10% Mehr!!!
« Antwort #5 am: 13. Dezember 2004, 14:01:10 »
Wenn Ihr Versorger das Geld erst einmal abgebucht hat, verschlechtert sich natürlich Ihre Verhandlungsposition. Der Versorger muss dann nichts mehr einklagen und deshalb auch keine Sorge mehr haben, seine kalkulation offen legen zu müssen.

Deshalb erst entsprechend verhandeln und dann erst zahlen, Sorge dafür tragen, dass das Geld nicht abgebucht wird oder dieses versuchen, innerhalb von sechs Wochen über die Bank zurückzuholen.

Der Versorger ist nach dieser Strategie immer so lange in der schlechteren Position, wie er das Geld des Kunden noch nicht sicher hat.

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz