Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend

Erdgasimportpreise Entwicklung

<< < (3/22) > >>

RR-E-ft:
@Schöfthaler

Alles was zwischen Erdgasimportpreis und Haushaltskundenpreis liegt (Netzkosten, Handelsspanne) sollte sich ja gerade nicht erhöht haben.

In Ostdeutschland etwa muss es egal sein, ob der Kunde direkt vom Importeur VNG oder aber dessen Kunden beliefert wird.

Würde die Versorgeung direkt durch den Importeur erfolgen, könnte dieser sich auch nur auf die gestiegenen Erdgasimportpreise berufen. Wenn er diese nicht offen legen will, muss man auf die monatlichen BAFA- Veröffentlichungen abstellen, was ohne einen Eingriff in Betriebsgeheimnisse vollkommen unproblematisch ist.

Im Übrigen konnte festgestellt werden, dass bei einzelnen Versorgern, welche vom Importeur VNG beliefert werden, die Bezugskostensenkungen im IV. Quartal 2003 und zum I. Quartal 2007 annähernd den jeweils entsprechend gesunkenen Erdgasimportpreisen in ct/ kWh ziemlich genau entsprachen.

Beispielsweise IV. Quartal 2003 - 0,2000 ct/kWh.

Das muss in der anderen Richtung ebenso der Fall sein, wenn die Ölpreisbindung funktioniert. Gerade mit dem konstanten Preisabstand wird in dem in der BT- Drs. veröffentlichten Monitoring- Bericht nachgewiesen, dass die Ölpreisbindung funktioniert. Ändert sich der Abstand funktioniert im Umkehrschluss die Ölpreisbindung gerade nicht und stellt deshalb einen Missbrauch dar.

Dies führt also zum selben Ergebnis.

Wenn eine Gasversorger einen Mechanismus vereinbart hat, der die Entwicklung der Erdgasimportpreise nicht zutreffend abbildet und deshalb den entsprechenden Abstand zu diesen nicht jederzeit wahrt, so handelt es sich um ein unternehmerisches Risiko offensichtlich schlecht ausgehandelter Bedingungen, welches wegen § 2 Abs. 1 EnWG m.E. nicht auf die Kunden abgewälzt werden darf, weil dies gerade unbillig wäre.

Es darf eben keine Vertragsgestaltung gewählt werden, die beim Importeur ganz offensichtlich zu einer Erhöhung der Handelsspanne (Marge) führt.

Soweit von den Unternehmen teilweise gar behauptet wird, eine HEL- Bindung sei bereits in den Importverträgen enthalten, ist dies eine vollkommen unbewiesene Behauptung.

Die Erdgasimportverträge stellen auf internationale Rohölnotierungen ab. Einige solcher Verträge habe ich auszugsweise gesehen. Eine HEL- Preisbindung gab es in diesen Importverträgen nicht.

Siehe auch hier Seite 40:

 http://www.energieallianz.at/presse/download_geschaeftsbericht_04_05.pdf

Alles andere würde ja auch bei genauerer Betrachtung schon keinen Sinn machen.

Alle Stadtwerke/ Regionalversorger hatten und haben die Möglichkeit, die aus Monopolzeiten herrührenden Bezugsverträge mit HEL- Preisbindung sofort zu beenden.

Sie haben ganz richtig verstanden, dass alles andere einen Missbrauch darstellt, der von den Kartellbehörden schnellstmöglich aufgegriffen werden sollte.

Ruhrgas ist nicht die Zentralbank und verfügt deshalb nicht über die Lizenz, Geld zu drucken.

Also müssen die stetig steigenden Rekordgewinne ganz offensichtlich woanders herrühren.

Der entsprechende Mechanismus (CityGate), den der Marktbeherrscher den Stadtwerken und Regionalversorgern bisher diktiern konnte, liegt offen zu Tage.

@Cremer

Zur vertraglichen Vereinbarung gehören bekanntlich immer mindestens zwei. Gezwungen hat sie dazu niemand.

Dafür, dass die Stadtwerke etwaig eine solch nachteilige vertragliche Vereinbarung eingegangen sind und sich vor allem nocht wieder aus dieser gelöst haben, können ja die Kunden nichts.

Die Stadtwerke könnten sich auch einen neuen Glaspalast hinstellen und dann sagen, ihre Allgemeinen Kosten seien dramatisch gestiegen. Ebenso könnte man allen Mitarbeitern das Gehalt mit Ölpreisbindung nach oben schrauben und dann sagen, die Personalkosten seien wegen des damit verbundenen Kamineffekts rasant gestiegen und müssten über die Preise an die Kunden abgewälzt werden.

Auch all dies wäre nicht geeignet, erhöhte Preise zu rechtfertigen.

Mit anderen Worten:

Auf eine frei vertragliche HEL- Bindung im Bezugsvertrag kommt es deshalb gar nicht an, darf es schon nicht ankommen, weil es sich dabei um ein unzulässiges Preis- und Bedingungskartell handeln würde. Manche bezeichnen so ein faktisches Kartell als branchenspezifische Vereinbarungen, was auf das selbe hinausläuft. Man will eben das Wort Kartell vermeiden.


Es muss sie also nicht interessieren, was sich unter dem Bikini befindet.


Man sollte sich auf die Aussagen des BGW beziehen, dass Gasversorger nur die Kosten wegen gestiegener Erdgasimportpreise an die Kunden weitergeben müssen.

Der Meinung bin ich - mit guten Argumenten - ja auch.

RR-E-ft:
Aktuell auf der Handelsblatt Jahrestagung Energie:

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, bezeichnete den Wettbewerb im Gasmarkt ebenfalls als wenig zufrieden stellend. Sein Haus werde künftig den Druck auf die Unternehmen erhöhen, sagte er in Berlin. Auch die regionalen Gasversorger und Stadtwerke müssten sich auf der Einkaufsseite bewegen und notfalls Alternativen bei der Beschaffung prüfen. Die Zeiten seien vorbei, als die Gasunternehmen unter einem allgemeinen Verweis auf höhere Beschaffungskosten die Preise anheben konnten.

RR-E-ft:
Quelle: dpa 05.01.2007

Deutsche Versorger schließen Preissteigerungen durch Gazprom aus
   
Essen/Kassel. Deutsche Energieversorger haben Spekulationen über mögliche Gaspreiserhöhungen durch den russischen Gazprom-Konzern für Deutschland zurückgewiesen. Es gebe auf Jahrzehnte ausgelegte Verträge mit Bindung an die Entwicklung der Ölpreise, betonten übereinstimmen Wingas und E.ON Ruhrgas am Mittwoch.

Die Energieexpertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Claudia Kemfert, hatte im „Tagesspiegel“ vor Preiserhöhungen gewarnt. „Gazprom verfolgt eine Hochpreisstrategie, die sich in Kürze auch auf unserer Gasrechnung ablesen lässt. Die Preise könnten schon 2007 steigen“, wurde sie von der Zeitung zitiert.

„Wir haben bereits im Jahr 2004 unsere Importverträge mit Gazprom bis 2030 verlängert“, sagte ein Wingas-Sprecher. Zudem sei der Gas- an den Ölpreis gekoppelt. „Das schließt natürlich nicht aus, dass ein steigender Ölpreis auch einmal Gas verteuern könnte. Aber das liegt weder in unserer Macht noch in der von Gazprom.“ Die Kasseler Wingas ist ein Tochterunternehmen der BASF-Tochter Wintershall und des Gazprom-Konzerns.
 
Gazprom sei an Lieferverträge bis 2036 gebunden, in denen der Preis an die Entwicklung auf dem Öl-Weltmarkt gekoppelt sei, sagte auch E.ON-Ruhrgas-Sprecherin Tatjana Dreyer. Da die Ölpreise zurzeit sinken würden, müsste Gazprom den Lieferpreis an E.ON Ruhrgas eher senken als erhöhen. Das gleiche gelte für die Verbraucherpreise.
Erst zum Jahreswechsel hatte Gazprom in harter Manier eine Verdoppelung des Gaspreises für Weißrussland durchgesetzt. Zuvor waren die Preise bereits für die Ukraine und Georgien drastisch erhöht worden. Allerdings lagen die bisherigen Tarife für diese Nachfolgestaaten der Sowjetunion deutlich unter den Weltmarktpreisen, die deutsche Abnehmer bezahlen müssen.

Auch der ostdeutsche Gas-Großhändler VNG schließt Preiserhöhungen für russisches Erdgas aus. Der Vorstandsvorsitzende der Verbundnetz Gas AG (VNG/Leipzig) Klaus-Ewald Holst verwies auf langfristige Verträge sowohl mit russischen als auch mit norwegischen und deutschen Lieferanten. „Diese langfristigen Abkommen sind die Grundlage einer sicheren Erdgasversorgung und sie garantieren uns faire Preise. Über die Ölpreisbindung haben wir feste Regeln, die dafür sorgen, dass nicht ein Vertragspartner einseitig Preise willkürlich verändern kann“, betonte Holst.




HEL Rheinschiene ist bekanntlich kein Öl- Weltmarktpreis.

Dass es sich dabei um internationale Weltmarktpreise handeln könnte, glauben allenfalls unbedarfte Mitarbeiter bei kleinen, provinziellen Gasversorgern, deren Chefs vielleicht schon einmal eine Bohrinsel besichtigt haben und nun denken, sie würden Erdgas auf einem Weltmarkt einkaufen.....

Die Welt ist voller Irrtümer, vor allem für Leute, die das Gas nicht international einkaufen, sondern lediglich an das Volk verteilen.

Wie die Ölpreisbindung funktioniert, steht alleweil in der Zeitung. Man muss es nur aufmerksam lesen, auch als Einkaufsleiter eines Stadtwerks.

RR-E-ft:
Binsenweisheit:

Davon, dass die Importeure E.ON Ruhrgas, VNG und Wingas durch die Ölpreisbindung in den langfristigen Importverträgen für sich jederzeit faire Preise gesichert haben, haben alle anderen noch nichts, wenn diese fairen Preise nicht ebenso in der Lieferkette fair weitergegeben werden. Sonst haben die Importeure eben nur an sich gedacht. Das wäre dann unfair aus Sicht der Kunden bzw. unglaublich erfolgreich aus der Sicht der Unternehmen.

Die genannte ("internationale") Ölpreisbindung wird aber überhaupt nicht in der Lieferkette weitergegeben und das wissen eigentlich alle in der Branche.

Vielmehr wird bisher eine (bzw. mehrere) vollkommen andere Ölpreisbindung kreiirt, die in der weiteren Lieferkette zur Anwendung kommt und mit der ersteren Ölpreisbindung, die noch zu fairen Preisen führen sollte, gar nichts mehr direkt zu tun hat.

Diese andere ("deutsche") Ölpreisbindung erweist sich als wahre Goldgrube, in welche die Kunden bei den Jahresverbrauchsabrechnungen fallen müssen.

Dabei geht es auch anders:

Die Ölpreisbindung in den Importverträgen lässt sich einfach wie zutreffend in den Bezugsverträgen auch der Regionalversorger und Stadtwerke weitergeben.

Hierzu dürfen die Bezugspreise des Lieferanten nicht auf die vom Statistischen Bundesamt monatlich veröffentlichten HEL- Notierungen für leichtes Heizöl indexiert werden, sondern auf die monatlich vom BAFA veröffentlichten Erdgasimportpreise, was ebenso möglich ist bei nachträglicher, quartalsweiser Anpassung mit Preisgleitklausel.

Dabei darf nur der Teil der Bezugspreise indexiert werden, der auf die eigentliche Gasbeschaffung, also den Brennstoff, entfällt, nicht auch der Teil, der auf die Transportkosten - also die Netzentgelte und den Gewinn des Zwischenhändlers  entfällt.

Dann könnte auch nur die Preisentwicklung auf einem maßgeblichen (internationalen) Erdgasmarkt bei den Haushaltskunden ankommen.

Das ist so simpel und liegt offen zu Tage.

Alles andere scheint systematische Abzocke zu sein, weil eine mehrfache (!) Hebelwirkung die Überteuerung bewirkt, ausdrücklich systematisch bewirken muss.

Teilweise ist auf HEL- Preise einschließlich Verbrauchssteuern indexiert, also auch sogar einschließlich Mehrwertsteuer. Steigt die Mehrwertsteuer, steigen die HEL- Notierungen, in deren Folge dann die Erdgaspreise und auf die erhöhten Erdgaspreise oben drauf kommt noch einmal die erhöhte Mehrwertsteuer, die man natürlich an die Kunden weitergeben muss, weil man sie (leider, leider, um Verständnis wird gebeten)  nicht allein tragen kann. Nicht anders die Mineralölsteuer.......

Auch der in die Bezugspreise einkalkulierte Gewinnanteil des Lieferanten steigt mit den HEL- Notierungen, ebenso wie der einkalkulierte Anteil, der auf die Netzentgelte entfällt, obschon sich letztere Anteile überhaupt nicht geändert haben könnten, dürften und sollten. Dies gilt umsomehr, als die deutsche Gaswirtschaft selbst immer wieder ausführt, dass die Preise für leichtes Heizöl aufgrund einer steigenden Energienachfrage nachhaltig eine Erhöhung erfahren würden, mithin auch ihre einkalkulierten Gewinnanteile bei unsachgemäßer Indexierung.

Diese Mehrfachhebel kommen bei jedem weiteren Zwischenhändler auf dem Weg des Gases vom Importeur bis zum Kunden  jedesmal nochmals zum Tragen. Jedesmal greift der Hebel also neu, so dass man sich nicht wundern muss, dass zwischen der Änderung der Erdgasimportpreise und der Haushaltskundenpreise eine so große Diskrepanz steckt.

Nur bei rückläufigen Preisänderungen wirken die Hebel plötzlich nicht ebenso, erscheinen also suspendiert.

Es riecht bei der sog. branchenspezifischen vertraglichen Veereinbarung der HEL- Indexierung nach einem Preis- und Konditionenkartell der Branche, das sofort beendet werden muss.

Faire Preise auch für Haushaltskunden sind auch bei Ölpreisbindung möglich, wenn diese lediglich ordnungsgemäß umgesetzt wird.

Wenn die (sog. internationale) Ölpreisbindung funktionieren soll, muss jederzeit sichergestellt sein, dass sich der Abstand zwischen den Erdgasimportpreisen und den Haushaltskundenpreisen nicht vergrößert, vgl. hier auf Seite 22 re. Sp (Preise) und im Schaubild auf Seite 23:

http://dip.bundestag.de/btd/15/015/1501510.pdf

Offensichtlich hatte sich demgegenüber der Abstand der HEL- Notierungen zu den Erdgasimportpreisen enstprechend dortigem Schaubild III.10 in der Zeit von Januar 1999 bis April 2003 ganz erheblich vergrößert.

Mithin hatte schon seinerzeit  die Unterscheidung zwischen der "internationalen" Ölpreisbindung entsprechend der Erdgasimportpreise und der "deutschen" Ölpreisbindung hinsichtlich der HEL- Notierungen ganz deutlich eine entsprechende erhebliche Benachteiligung für die Gaskunden zur Folge.

Dies ist offensichtlich und lässt sich auch nicht wegdiskutieren.

Demgegenüber ist die bisherige Indexierung auf HEL zudem auch nach zutreffender Auffassung des Kartellsenats des OLG Dresden nicht sachgerecht, weil es keinerlei Anhaltspunkt dafür gibt, dass sich die Erdgaspreise im wirksamen Wettbewerb bei den Heizölpreisen einstellen würden. Erdgas- und Heizölpreise sind unter verschiedensten Gesichtspunkten nämlich nicht miteinander vergleichbar und stimmen auch nicht überein  (vgl. Seite 25 des Urteils):

http://www.alexandergrundmann.de/dl/Urteil-Enso_II.pdf

Wo dies schon für Letztverbraucher gilt, muss dies im Verhältnis zwischen Erdgaslieferanten untereinander erst recht gelten. Denn diese haben untereinander schlicht überhaupt gar keine Möglichkeit, Erdgas gegen leichtes Heizöl zu substituieren, weil sie dann ihre vertraglichen Lieferverspflichtungen gegenüber den eigenen Kunden nicht mehr erfüllen könnten.

Vertragsgegenständlich ist in jedem Falle Erdgas und nichts anderes.

Erdgaskunden brauchen und wollen kein Heizöl !!!

Das sollte jedem einleuchten, selbst Mitarbeitern im Gaswerk.

Es gibt deshalb keinerlei sachlich gerechtfertigten Grund, Erdgaspreise an die Preise für leichtes Heizöl (HEL) zu koppeln.

Mit dieser die Kunden eindeutig benachteiligenden Regelung muss deshalb Schluss gemacht werden. Wer diese weiter vereinbart bzw. solche Vereinbarungen weiter aufrecht erhält, handelt sträflich gegen die Interessen des eigenen Unternehmens und seiner Kunden an einer möglichst preisgünstigen leitungsgebundenen Versorg mit Erdgas im Interesse der Allgemeinheit.

Es kann deshalb auch nicht angehen, dass Geschäftsführer und Vertriebsleiter von Stadtwerken weiterhin  anstimmen:

 "Ich bin klein, mein Herz ist rein...".

und meinen, alles sei in Ordnung, weil man schließlich nur gestiegene Beschaffungskosten weitergebe.


Eine Erhöhung der Haushaltskundenpreise um 1,89 ct/ kWh in der Zeit von Mai 2003 bis November 2006 kann nicht gerechtfertigt sein, wo die Erdgasimportpreise in selber Frist nur um 0,93 ct/ kWh angestiegen sind. Pro Haushaltskunde entspricht das bei einer Jahresabnahme von 20.000 kWh Zusatzeinnahmen für die Gasversorger innerhalb der Lieferkette in Höhe von 192,00 EUR/ Jahr (netto).

Soll es sich bei der Brotvermehrung  am Berg Tabgha wie auch bei der Hochzeit zu Kanaan (Johannes 2,1-11) noch um reine Wunder gehandelt haben, so hat die fast ebenso wundersam anmutende Gewinnsteigerung der Gaskonzerne doch ganz irdische Gründe:


Die "Ölpreisbindung" ist eine teure Mogelpackung zu Lasten der Gaskunden.


Ca. 190 EUR (netto) im Jahr könnte ein Haushaltskunde im o.g. Fall  also sparen, wären die Gaspreise lediglich seit 2003 nur auf die richtige Ölpreisbindung indexiert worden.

Wie es sich ausgewirkt hätte, wenn seit Anfang der 90er Jahre richtig indexiert worden wäre, hat wohl noch niemand untersucht.....

Es stellt sich die Frage, wer den enstprechenden Schaden der Gaskunden am Ende ggf. verantworten möchte, wie dieser ersetzt werden könnte.

Entscheidend ist:

Die ausländischen Produzenten haben die deutsche Gaswirtschaft nicht zur "deutschen" Ölpreisbindung gezwungen. Es handelt sich um eine ganz eigene Erfindung, für die man allein verantwortlich zeichnet.

Wer wollte sich also am Ende wegen seiner ganz persönlichen Verantwortung herausreden?

RR-E-ft:
Quelle: Thüringer Allgemeine 26.01.2007


"Eon Thüringen hat seine Gaspreiserhöhungen bisher immer mit gestiegenen Einkaufspreisen begründet: Man müsse das Erdgas zu Weltmarkt-Preisen einkaufen. Zu Jahresbeginn hatte das Unternehmen - obwohl der als Richtwert geltende Ölpreis zuletzt deutlich gefallen war - die bisherigen Gaspreise beibehalten, ..."

Was bitte sind die "Weltmarkt- Preise" für Erdgas?
Welche Rohölpreise sollten gemeint sein?

Die Rohölpreise haben aktuell ein 19-Monatstief erreicht:

http://news.search.ch/wirtschaft/2007-01-19/oelpreis-so-tief-wie-seit-2005-nicht


Auch die Heizölpreise sind seit September 2006, erst recht gegenüber September 2005 auf deutlicher Talfahrt:

http://www.esyoil.com/d4_ost.php?mon=12

Auch die Erdgasimportpreise sinken:

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/vwdnews/0,2828,ticker-26869141,00.html


Bei SpreeGas und andernorts sind die Weltmarkt- Preise für Erdgas bereits deutlich gesunken.

Es gab Gaspreissenkungen, auch bei E.ON- Unternehmen. Die Senkungen waren bereits am 17.11.2006 für den Konzern deutlich absehbar, als gerade die Gaspreise per 01.11.2006 weiter angehoben worden waren:

http://www.focus.de/immobilien/haustechnik/energie_nid_39464.html

Nun mag es sein, dass die E.ON- Regionalversorger auf verschiedenen Weltmärkten einkaufen. Nur auf welchen?

Den Thüringer Weltmarkt und dessen Preise bestimmt E.ON über die Erfurter E.ON Ruhrgas- Tochter EVG Erdgasversorgung Thüringen- Sachsen GmbH ( http://www.evg-thueringen.de ) .

Man mag es kaum glauben, aber auch dieser Thüringer Weltmarkt konnte seine Gewinne um 22,2 Mio. EUR im Jahr erhöhen:

Ölpreisbindung (HEL) führt automatisch zur Ertragssteigerung

Das behält der tief verwurzelte Thüringer  Weltmarkt sicher nicht für sich, sondern liefert es beim Welt- Konzern ab.

Durchaus gut möglich, dass E.ON Thüringen das Erdgas tatsächlich zu Weltmarkt- Preisen einkauft, also zu den durchschnittlichen Erdgasimportpreisen, die im November 2006 bei 2,23 ct/ kWh (netto) lagen. Schließlich gehört man mit E.ON Ruhrgas zu einem Konzern und hat dadurch nach eigenem Bekunden immer die besten Bezugskonditionen am Markt.

Dann fällt Folgendes auf:

Laut Verivox- Preisvergleich Januar 2007 kosten 20.000 kWh/ Jahr bei dem Unternehmen derzeit 1.387,54 EUR.

Dies entspricht 1.166 EUR/ Jahr (netto) bzw. 5,83 ct/kWh (netto), von denen dann 2,23 ct/kWh auf den Bezug, 0,55 ct/ kWh auf die Erdgassteuer und 0,03 ct/kWh auf die Konzessionsabgaben entfallen.

Der verbleibende große Rest von 3,02 ct/ kWh bleibt dann allerdings mehr als erklärungsbedürftig.

Das Unternehmen hatte für 2004/05 mal folgende Zahlen genannt:

Netzkosten = 1,32 ct/ kWh
Vertriebskosten = 0,18 ct/ kWh

Die Netzkosten sollen von der Bundesnetzagentur 2006 um 9,5 Prozent abgesenkt worden sein.


Es ist nichts ersichtlich, was diesen sehr großen Abstand zu den Weltmarkt- Peisen rechtfertigen könnte. Immerhin lag der Abstand im Januar 1998 laut o.g. BT- Drs. noch bei ca. 1,85 ct/ kWh.

Schließlich beträgt der entsprechende Preis bei der e-ben GmbH & Co. KG derzeit "nur" 4,54 ct/ kWh (netto).

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln