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Autor Thema: Versorger fordert Nachzahlung  (Gelesen 6417 mal)

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Offline RR-E-ft

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Versorger fordert Nachzahlung
« am: 21. Februar 2008, 15:48:30 »
Versorger fordert Nachzahlung

Das BGH- Urteil betrifft nur Tarifkunden.

Zudem hat der BGH klargestellt, dass die Weitergabe von Bezugskostensteigerung nur dann der Billigkeit entspricht, wenn der Anfangspreis vertraglich vereinbart wurde und wenn nach dieser Einigung eingetretene Bezugskostensteigerungen nicht durch Kostensenkungen an anderer Stelle ausgeglichen werden konnten.

Deshalb ist es erforderlich, die Preiskalkulationen jeweils vor und nach der Entgeltsneufestsetzung und die Entwicklung aller Preisbestandteile seit der voprhergehenden Tariffestzsetzung nachzuweisen [vgl. KG Berlin, B. v. 12.02.2008].

Offline DocTom

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Versorger fordert Nachzahlung
« Antwort #1 am: 21. Februar 2008, 18:01:01 »
Nachdem sich die EVU nach wie vor hartnäckig weigern, auch meist nur eine einzige absolute Zahl zu nennen und stattdessen nur vollkommen unzureichende Auftragstestate vorlegen, die sich durch entsprechende Kommentierungen häufig auch noch selbst entwerten, empfehle ich hierzu einen Blick in die Rechenschaftberichte zu nehmen. Diese sind trotz ihrer globalen Zahlen, häufig sehr aufschlussreich insbesondere bei den Nur-Gasversorgern.
Eine Gewinnsteigerung bei ausschließlicher Bezugskostenweitergabe dürfte nach den Gesetzen der Logik schwerlich erklärbar sein.
Wenn auch die Gerichte nach dem BGH Urteil 06/07 offensichtlich die Offenlegung der Gesamtkalkulation für verzichtbar halten und ein ggf. vollkomen überhöhter, damit unbilliger Einkaufspreis, nur durch das bloße Weiterreichen an den Klein- und Haushaltskunden ganz plötzlich zum billigen Endpreis wird, sehe ich durchaus kein Hemmnis, ggf. in einer Gerichtsverhandlung dem Ersteller der veröffentlichten Rechenschaftsberichte einige dezidierte Fragen zu stellen, die sicherlich sehr aufschlußreich sein dürften.

freundliche Grüße

DocTom

 

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