http://focus.msn.de/magazin/magazin/kurzfassungen/meldung/df_aid_24623.htmlDer Atomstrom macht die Großhandelspreise ja nicht billig, wenn es an der EEX auf die Erzeugungskosten des letzten Kraftwerks ankommt, mithin der teureren Gaskraftwerke:
http://www.netzeitung.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik/438105.htmlDarin liegt offensichtlich ein Widerspruch.
Die Atomkraftwerke gehören auch nicht der Volkswirtschaft, sondern den Konzernen, die darin Strom billig produzieren und teuer an der EEX verkaufen.
Gegen das Aktienrecht möchte man nicht verstoßen.
Wie sieht es indes mit §§ 1, 2 EnWG aus?
Womöglich ist ein Verstoß gegen das Aktienrecht strafbewehrt, ein Verstoß gegen das EnWG indes bisher nicht.
Ggf. liegt darin die Ursache für eine unzutreffende Abwägung der gegenläufigen Interessen.
Zudem stellt sich die Frage nach der Redlichkeit, wenn man eine mit der Bundesregierung getroffene verbindliche Vereinbarung über den Atomausstieg in Frage stellt.
Quelle:
http://www.strom-magazin.de (Professionals)
Renate Künast, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, nannte Claassen Äußerungen zum Ausstieg "ein gefährliches Spiel". Er sollte nicht vergessen, dass auch die Atom-Gegner den Kompromiss akzeptiert und damit Restlaufzeiten für die Risikotechnologie Atomkraft hingenommen haben, so Künast. Wenn die Stromkonzerne den Atomkonsens "torpedieren", werden auch die Grünen "den Kampf wieder aufnehmen". Mit seinen Drohungen geriere sich der EnBW-Chef wie der Vertreter von vier Besatzungsmächten, die echten Wettbewerb verhindern wollten.