Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
Bundesrat
energienetz:
Der Bundesrat hat den neuen Verordnungen zugestimmt mit der Klarstellung bzgl. § 315
§ 315 des BGB bleibt von Satz 2 unberührt.
Ein neues Zeitalter beginnt damit!
Gruss von Aribert Petershttp://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=340&content_news_detail=5500&back_cont_id=4044
taxman:
Die nun beschlossene Verordnung verstößt zum Nachteil der Verbraucher gegen geltendes EU-Recht: Haftungsbeschränkung und Aufrechnungsverbot sind unzulässig nach EU-Richtlinie 93/13/EWG.
ich:
Dagegen kann man doch direkt mit einer Sprungklage vorgehen oder bin ich jetzt auf dem total falschen Weg? :oops:
taxman
RR-E-ft:
@energienetz
Ein ungläubiger Thomas will erst den endgültigen Wortlaut der neuen Verordnungen sehen, wen sie verkündet und in Kraft getreten sind.
Ein neues Zeitalter wäre nicht zu begrüßen, war doch die - wohlverstandene - Rechtslage bisher schon für Verbraucher günstig, besteht schon immer ein Anspruch auf angemessenene und somit der Billigkeit entsprechende Energiepreise (so jedenfalls Energiedepesche Sonderheft).
energienetz:
endgültige texte kann man beim bundesrat runterladen.
http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2006/0301-400/367-06_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/367-06(B).pdf
http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2006/0301-400/306-06_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/306-06(B).pdf
cornulus:
Darf ich mal nach einer Einschätzung fragen, wann die Verordnung wohl verkündet wird und in Kraft tritt?
Grüße
cornulus
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