Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Fernwärme/Nahwärme/Grundgebühr

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Stadt/Versorger:
50 %   ?    Kommt drauf an,wieviel Sie heizen und  wie die Wärmedämmung der Wohnung ist. Realistisch könnten nachfolgende Werte sein:

Beispiel :  100 m2 Wfl mit 60 W/m2 Heizverbrauch und 1500 Heizstunden im Jahr sind 9000 KWh x 0,06917 E/KWh = 622,53 E/a
                                                       + 422,82E/ WEa
                                                       +  83,03 E/a
                                                      ------------------
                                                         1128,39 E/ a

Das sind 0,94E/m2/ Monat
oder 0,12538 E/KWh  

Nicht besonders preiswert(ähnlich wie bei uns )
Ihr Versorger will sicherlich soviel wie möglich  an Kosten mit dem Grundpreis abdecken bzw. sich ständig gleichbleibende Mindesteinnahmen sichern. Da können Sie nur beim Versorger nachfragen und um Aufklärung bitten.(hoffentlich sind Sie nicht schon Kunde!)
Mein Versorger hat mir die Gesamtkalkulation seines Fernwärmepreises  auch nicht offengelegt. Ich habe ihm daraufhin mit geteilt,daß ich seinen  Preis/Tarif als unbillig ansehe  und die Abschlagsrechnungen entsprechend gekürzt. Darufhin bin ich  nun verklagt worden  und hoffe,daß im Gerichtsverfahren die gesamte Preisgestaltung offengelegt werden muß.

mfg

M.H.

Free Energy:
Hallo M.H.

darf ich mal fragen, wer Ihr Energieversorger ist ?

Haben Sie einen Fachanwalt für Energierecht beauftragt ? Wenn ja, welchen ? Ist es ein Anwalt aus der Liste des BdEv ?

Wie sehen Sie Ihre Chancen ?

Gruß

Free Energy

Stadt/Versorger:
Hallo, Free Energy,
mein Energieversorger sind die Stadtwerke Neubukow GmbH.
Ich  werde durch eine Schweriner Kanzlei vertreten.
Dort ist auch ein Fachanwalt für Energierecht beschäftigt.
Es ist kein Anwalt aus der Liste des BdEv.

www.wigu-eurojuris.de

Zu den Chancen- keine Ahnung . Habe noch keine Rücksprache mit dem Anwalt nehmen können. Ich kann nur hoffen,daß der Gesamtpreis und der Tarif offengelegt werden müssen.

mfg
M.H.

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