Der VDEW macht deutlich, wohin die Reise nach seiner Vorstellung geht, wenn die Stromtarifaufsicht entfällt:
http://www.strom.de/wysstr/stromwys.nsf/WYSInfoDokumentePunkt2Lookup/49E2C3B1E03DBE8CC12571F7002D925C?OpenDocumentIm Freud´schen Sinne reflektiert der Lobbyverband auf das missbräuchliche Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung, die allein in den weiteren Strompreiserhöhungen zum Ausdruck kommt.
Herr Kollege Dr. Meller hätte nur die gefestigte BGH- Rechtsprechung
- BGH NJW-RR 1992, 183
- BGH NJW 2003, 1449
- BGH NJW 2003, 3131
- BGH NJW 2005, 2919
- BGH NJW 2006, 684
- BGH ZNER 2006, 136
in den Blick zu nehmen gehabt, um hoffentlich mit juristisch sauberer Methode zu erkennen, dass auch behördlich genehmigte Tarife nach der zutreffenden höchtsrichterlichen Rechtsprechung nicht per se der Billigkeit entsprechen.
Außerdem wird das am BGH anhängige Revisionsverfahren VIII ZR 144/06 verschwiegen, welches die gerichtliche Billigkeitskontrolle genehmigter Stromtarifpreise zum Gegenstand hat.
Fairer oder gar wirksamer Wettbewerb? - Wo denn?
http://www.faz.net/s/RubD16E1F55D21144C4AE3F9DDF52B6E1D9/Doc~E6A3D1ABECAA1473E9023483A2509BFCA~ATpl~Ecommon~Scontent.htmlViele neue Stromanbieter können jetzt erst ihre Preise senken (Berlin, Hamburg), nachdem überhöhte Netzentgelte der VDEW- Mitglieder teilweise von der Bundesnetzagentur abgesenkt wurden.
Der Lobbyverband intoniert für alle unzufriedenen Stromkunden den alten Schlagertitel "
Geh´doch!".
http://www.bernhard-brink.de/songtexte/gehdoch.phphttp://www.bernhard-brink.de/songtexte/pdf/bb-gehdoch.pdfJa Freunde, nur nicht vergessen, zum Abschied die Karten auf den Tisch zu legen ! Nur gut, dass sich die Stromer ihre Kunden nicht aussuchen können.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt