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Autor Thema: Was tun bei überhöhter Jahresendabrechnung  (Gelesen 6111 mal)

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Anonymous

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Was tun bei überhöhter Jahresendabrechnung
« am: 07. November 2004, 15:26:13 »
Welche Möglichkeiten habe ich rückwirkend, den nach meinem billigen Ermessen bereits durch Monatsabschläge zu viel bezahlten Betrag laut Jahresendabrechnung zurückzubekommen. Gaspreis wurde von Thüga im Zeitraum 9/2003-9/2004 um 10% erhöht. Ich kann und will den Nachweis der Billigkeit nach § 315 nicht selbst erbringen. Wie kann ich nun den Versorger dazu bewegen, diesen Nachweis zu führen und seine Kalkulation offenzulegen, wenn ich Geld bei künftigen Monatsabschlägen nicht zurückbehalten oder verrechnen darf?
Grüße aus dem tiefen Süden

Offline RR-E-ft

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Was tun bei überhöhter Jahresendabrechnung
« Antwort #1 am: 11. November 2004, 14:40:36 »
Bei bereits geleisteten Zahlungen muss der Verbraucher unter Berufung auf § 315 BGB wegen eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs auf Rückzahlung klagen. Dies ist weit schwerer, als nach dem Einwand der Unbilligkeit Zahlungen zu verweigern.

Eine entsprechende Klage muss deshalb gut abgewogen werden.

Dies kann jedoch hier im Forum leider nicht eingehender erörtert werden, da es von den Umständen im jeweiligen Einzelfall abhängt und die Problematik sehr komplex ist.

Grundsätzlich ist aber eine Erstattungsklage möglich.


Freundliche Grüße
aus Jena

Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Martin G.

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Was tun bei überhöhter Jahresendabrechnung
« Antwort #2 am: 17. November 2004, 22:35:56 »
Hey
trotz meiner oben angeführten Bedenken, habe ich den Musterbrief an Thüga abgeschickt und durch zwei Details ergänzt Verrechnung des nach meinem billigen Ermessen zu viel bezahlten Jahresenbetrags mit dem Dezemberabschlag und Reduzierung der zukünftigen Monatsabschläge um 8% ab Januar 2005.--> ERGEBNIS--> Im Antwortschreiben der Thüga werden zunächst Inhalte erläutert wie Ölpreisbindung, andere gute Gründe für Gaspreiserhöhung, fehlende Einsicht der Nachweispflicht der Billigkeit usw. und dann kommts ( wörtlich ).\" Den Abschlag werden wir wunschgemäß auf 58 € senken. Wir hoffen, das diese Erläuterungen ihr Verständnis finden, da uns daran gelegen ist, sie als unseren Kunden zufrieden zu stellen\".
Im Ergebnis sieht das doch ganz gut aus und ich werde nun wunschgemäß verrechnen und reduzieren.
Grüsse aus dem tiefen, wilden Süden

Offline el_erik

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Was tun bei überhöhter Jahresendabrechnung
« Antwort #3 am: 30. November 2004, 22:51:07 »
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob durch die Reduzierung der Abschlagsrechnung dein Ziel reicht wurde, da Du nun zwar monatlich weniger Abschlag zahlst, dafuer aber mit der naechsten Jahresabrechnung mehr nachzahlen muss. Meines Erachtens nach hat der Gasversorger mit dem Zugestaendnis einer geringerer Abschlagszahlung  nicht automatisch die Kosten pro kwh gesenkt, d.h. Du bezahlst weiter die erhöhten Gaskosten.

Mein Fall sieht in etwa wie der Deine aus. Ich habe mit der Jahresabrechnung durch den Gasversorger Geld aufgrund einer Überzahlung zurückerstattet bekommen. Gleichzeitig wurden mir die höheren unbilligen Gaspreise am dem 01.10.2004 in Rechnung gestellt, trotz eines vorhergehenden Einspruches. Mit dem Antwortschreiben auf den Musterbrief hat E.ON Hanse mir auch eine geringere Abschlagszahlung angeboten, aber in keiner Weise den reduzierten Gaspreis pro kwh.

Bye Marco

Offline Martin G.

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Was tun bei überhöhter Jahresendabrechnung
« Antwort #4 am: 01. Dezember 2004, 20:51:40 »
Hey Marco
deine Überlegung, daß ich bei der nächsten Jahresendabrechnung 9/2005 durch die jetzt niedrigeren Monatsbeiträge auch eine höhere Nachzahlung leisten muß, lassen sich erst zu diesem Zeitpunkt erkennen. Bis dahin zahle ich aber ca. 100€ weniger an den Versorger, die er sich ohne meinen Einspruch erst einmal selbst eingesaugt hätte. Ob der Versorger nun aktuell oder im kommenden Jahr die Preise pro kw/H erhöht oder senkt erfahre ich eh erst mit der Endabrechnung und erst dann kann ich auch darauf reagieren und nachprüfen, ob die Preisveränderungen der Billigkeit entsprachen oder nicht. Wenn nicht , wird wie oben beschrieben erneut nach meinem billigen Ermessen verrechnet und angepasst. Das es dann vielleicht zu einer Nachzahlung meinerseits kommen wird, ist nicht auszuschließen. Zur Zeit sieht es aber doch eher so aus, daß sich viele gegen die aktuellen unbilligen Gaspreiserhöhungen zur Wehr setzen, was ich dann im September 2005 rückwirkend auch tun werde.
Ciao, Martin

 

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