Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kreuznach

Letzte Rate vor Rechnung weglassen ?

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Anonymous:
Wenn der Gasversorger trotz Einspruch die neuen Monatsraten abbucht, wäre es dann nicht möglich diese Buchungen zuzulassen und nur die letzte Monatsrate - wenn man meint genug gezahlt zu haben - ersatzlos unter Hinweis auf die Unbilligkeit zu streichen ?

Übrigens: Die Urzeit der Erstellung der Beiträge dieses Forums zeigt noch die Sommerzeit an

RR-E-ft:
Von dieser Lösung ist abzuraten. Die Fälligkeit der Abschläge ergibt sich aus § 27 II AVBV. Es besteht ein Aufrechnungsverbot gem. § 31 AVBV.

Andererseits. Kleinbeträge werden wohl schon immer von den Versorgern ausgebucht und abgeschrieben und nicht weiterverfolgt. Das wird durch Preissteigerungen mit abgegolten.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Anonymous:
Wo finde ich den Text der AVBV, da auch die Stadtwerke Kreuznach in Ihrer Rechnungsstellung daraufabheben?

RR-E-ft:
Den Text der AVBV gibt es bei Ihrem Versorger. Sie erhalten dort auf Nachfrage ein gedrucktes Exemplar.

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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