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Autor Thema: 2. Versuch: ENTEGA-AGB  (Gelesen 4063 mal)

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Offline Santos

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2. Versuch: ENTEGA-AGB
« am: 07. September 2006, 19:48:33 »
Trotz Lesens der entsprechenden Beiträge hier, stellt sich mir als ENTEGA-Stromkunde (derzeit der Basis-Tarif, also Grundversorgung) die Frage, ob die betreffende Preisänderungsklausel in den AGB (Strom) wirksam ist. Daher zitiere ich diese Klausel hier:

ENTEGA – AGB : Strom

"2. Strompreis und Preisänderungen

Sollten bestehende oder nach Vertragsabschluss erlassene Gesetze, Regierungs- und Verwaltungsmaßnahmen oder andere bei Vertragsabschluss nicht bestehende wirtschaftliche Entwicklungen die Wirkung haben, dass die Erzeugung, der Bezug, die Fortleitung, die Verteilung oder die Abgabe von Elektrizität unmittelbar oder mittelbar verteuert wird, so kann ENTEGA im Rahmen und zum Ausgleich dieser Mehrbelastung von dem Zeitpunkt an, an dem die Verteuerung eintritt, die Strompreise anheben."

Quelle: www.entega.de/download/agb_strom.pdf

Vielen Dank für weitere Hinweise und Hilfen dazu!


Meine zweite Frage: durch die bereits hier schon erwähnte Tarifänderung, wurden auch die Tarifbezeichnungen (des Jahres 2004) und damit die direkte Vergleichbarkeit geändert. Denke ich daher richtig, wenn ich bei meinem Widerspruch folgendermaßen vergleiche?

"ENTEGA Basis Strom" (2006) - entspr. "Allgemeiner Strom Tarif" (2004) = Grundversorgung!

"ENTEGA Clever Strom" (2006) - entspr. "Entega premium strom" (2004) = Sondervertrag!


DANKE vielmals auch dafür!

Gruß,
Santos

 

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