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Autor Thema: BNetzA: Eigentumsrechtliche Entflechtung wäre verfrüht  (Gelesen 1906 mal)

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BNetzA: Eigentumsrechtliche Entflechtung wäre verfrüht
« am: 14. September 2006, 12:40:41 »
Die Meldung:

http://www.energate.de/news/85626

Die Stromkonzerne demonstrieren ihre Marktmacht, indem sie aktuell mit einem Investitionsstopp für Netze und neue Kraftwerke drohen.

Die Stromwirtschaft droht mit kalifornischen Verhältnissen, lang anhaltenden Stromausfällen durch Netzzusammenbrüche.

Dieser Drohung muss nun entschieden begegnet werden.


Der VIK hat nachgewiesen, dass die Stromerzeuger das Angebot künstlich verknappen und so die Großhandelspreise treiben:

http://www.vik.de/index.php?id=71&backPID=71&tt_news=87

Für den Stromerzeugungsmarkt, die Großhandelspreise und die Kraftwerksinvestitionen ist die Bundesnetzagentur gar nicht zuständig, so dass sie insoweit gar keine "Hausaufgaben" machen kann.

Was heute manchem als verfrüht gilt, könnte sich morgen als irreperabel verspätet erweisen:

Energieintensive Industrie kann die Produktion eingestellt oder ins Ausland verlagert haben, die Verbraucher werden weiter als "Melkkühe" abkassiert.

Wer die Marktmacht der Energiekonzerne beschränken will, wird um eine eigentumsrechtliche Entflechtung mithin nicht herumkommen.

Bei einer solchen handelt es sich zudem um einen langwierigen Prozess, dessen Vorbereitung keinen Aufschub dulden kann.

Es steht zu besorgen, dass die bereits in die Energiepreise  eingepreisten Investitionskosten sonst weiter zweckentfremdet in Finanzinvestitionen zur weltweiten Expansion der Energiekonzerne fließen oder schlicht als Gewinn an die Aktionäre ausgeschüttet werden.

Man kann bekanntlich jeden Euro nur einmal ausgeben.

Sollten wir erst kalifornische Verhältnisse haben und sich das ENRON- Muster wiederholen, müsste gewiss jedem klar sein, dass es dann jedenfalls zu spät ist.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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