Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Unwirksame Preisklauseln => Schadensersatzanspruch
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RR-E-ft:
Unwirksame Preisänderungsklauseln begründen regelmäßig auch Schadensersatzansprüche:
BGW- Energierechtsexperten: Schnell zurück zum § 315 BGB!
Rückzahlungsansprüche sollten deshalb neben § 812 BGB auch auf Schadensersatz aus culpa in contrahendo (cic) gerichtet werden, weil dabei der Entreicherungseinwand § 818 III wie auch der Einwand aus § 814 BGB keine Rolle spielen sollte.
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/cic.htm
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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