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Autor Thema: widerspruch auch für Gewerbe möglich ?  (Gelesen 12498 mal)

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Offline dreahumpel

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widerspruch auch für Gewerbe möglich ?
« Antwort #15 am: 17. Februar 2007, 20:54:19 »
Wie ich oben geschrieben habe,bin ich ja auch beim Verbraucherschutz Thüringen in der Erfurter Geschäftsstelle gewesen und obwohl sie in diesem Falle nichts für mich tun konnten, haben sie sich heute über die Tagespresse an alle privaten Verweigerer gewandt und die Vorgehensweise bei einer konkreten Sperrandrohung erläutert.
Auch ein Erfolg :D

Offline DieAdmin

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widerspruch auch für Gewerbe möglich ?
« Antwort #16 am: 18. Februar 2007, 18:03:58 »
Zitat von: \"dreahumpel\"
haben sie sich heute über die Tagespresse an alle privaten Verweigerer gewandt und die Vorgehensweise bei einer konkreten Sperrandrohung erläutert.
Auch ein Erfolg :D

Hier der Artikel.

TA 17.02.07 Hausverbot erteilen

Offline dreahumpel

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widerspruch auch für Gewerbe möglich ?
« Antwort #17 am: 24. Februar 2007, 12:39:40 »
Hallo zusammen.
habe gerade das Antwortschreiben von den Stadtwerken aus dem Briefkasten geholt.
Hier der kurze und freundliche Text:
Sehr geehrter Herr Hildebrandt,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben, eingegangen am 19.02.06
( gemeint ist wohl 07 a.h.) übersenden wir Ihnen wunschgemäß die Mitteilung, dass die Gasversorgung zum 07.03.2007 nicht eingestellt wird.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.....

Das scheint es dann wohl erst mal gewesen zu sein.
Danke für die Hilfe.
Habe mal was in die Kriegskasse getan.
Gruß
Dreahumpel
 :D

 

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