Hallo,
ich habe Energis inzwischen mitgeteilt, dass ich die Kündigung nicht akzeptiere, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Daraufhin kam ein Schreiben, das im Wesentlichen das folgende beinhaltete:
\" Sehr geehrter Herr xx...... Da zwischen Ihnen und uns keine Einigung über den Preis hergestellt werden kann, fehlt es an der vertraglich wesentlichen Einigkeit über den geltenden Preis..... Die Sondervereinbarung setzt neben vertraglichen Verpflichtungen ...insbesondere die Erteilung einer Einzugsermächtigung voraus(ich überweise zur Zeit selbst).... Daher sehen wir uns gezwungen, unsere Kündigung zum genannten Termin aufrecht zu erhalten\".
Dem habe ich nochmals widersprochen, da ich nie eine Einzugsermächtigung zurückgezogen, sondern diese seinerzeit lediglich auf den unstrittigen Betrag begrenzt hatte. Damals hatte Energis mir mitgeteilt, eine Begrenzung der Einzugsermächtigung wäre nicht möglich, ich solle zukünftige Beträge bitte selbst überweisen.
Nun erhielt ich vor kurzem ein Schreiben mit dem Betreff \"Zählerstandsmitteilung wegen Vertragsbeendigung\"
\"Sehr geehrter...... zum genannten Termin endet aufgrund der wirksamen Kündigung die Sondervereinbarung. Wir möchten Sie bitten, den Zählerstand in beigefügtes Formular einzutragen..... Die Meldung des Zählerstandes ist Voraussetzung für eine stichtagsbezogene Abrechnung.... Sollte uns bis Datum xx keine Zählerstand vorliegen, behält sich der zuständige Netzbetrieb vor, zum Vertragsende den Zählerstand rechnerisch zu ermitteln.\"
Habe Energis daraufhin zurück geschrieben, dass ich den Zählerstand weder übermittle, noch eine rechnerische Ermittlung zu diesem Zeitpunkt akzeptiere,
wegen vorgenannter Gründe, und ich weiterhin davon ausgehe, nach Sondervereinbarung beliefert zu werden. Sollte Energis nicht einlenken, wäre ich gezwungen einen Anwalt einzuschalten, der meine Interessen vertritt.
Wer hat eine Idee, wie man weiterhin vorgehen sollte, wenn jetzt die Abschlussrechnung von Energis kommen sollte.
Bezahlen unter Berücksichtigung meines bisherigen Preises und weitermachen wie bisher, oder Rechnung zurückweisen, und darauf hinweisen, dass man erst bezahlt, wenn die \"normale\" Jahresabrechnung kommt.
Gruß VanZandt