Energiepreis-Protest > ENSO

Enso- Angebot 1 Jahr Preiskonstanz-Enso-Ergas-Fix

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RR-E-ft:
@caty

Damit man nachher nicht das Nachsehen hat und selbst auf eine Rückforderungsklage verwiesen ist das entsprechende Kürzen von Abschlagszahlungen und Rechnungsbeträgen nicht vergessen.

Dabei auf das Urteil des LG Dresden verweisen.

Die Versorger überlegen noch, wie sie reagieren sollen:

BGW-Seminar: Krisenprävention nach den  Energiepreisurteilen


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

caty:
Ich hab immer den Abschlag gezahlt, unter Vorbehalt , also nie eine Rate gekürzt.  Dazu hatte ich so einen Musterbrief, von hier glaub ich. Hab  da nicht  soviel Ahnung, das merk ich jetzt grad mal wieder enorm  twisted . haben das Haus auch noch nicht solange, bis dahin waren wir Mieter, und nun muss man auf soviel aufpassen, und ehrlich gesagt, krieg ich auch die Krise mit den ganzen Urteilen ect., Hilfe, deshalb bin ich ja froh, über jeder klare direkte Antwort.  oops  Dann fragen einen alle drum herum, was man nun macht, Schwiegereltern, Bekannte ect., und letztendlich hängt man selber in den Seilen.   roll

caty:
Und es geht weiter, habe heute wieder Post von der Enso erhalten, hier wird der Sondervertrag S 1 gekündigt per 31.12.06, im gleichen Atemzug per 1.10.06 die Preise um 11 Ct netto auf 5,36 erhöht ,und der Enso Vario angeboten, unbefristet, mit dem jetzigem Preis, also dann günstiger wie meine Einstufung ab 1.10.06 - Hilfe- was tun????? Ich komme mir langsam echt verascht vor  evil
erstmal wieder Einspruch erheben???

RR-E-ft:
@caty

Wenden Sie sich an die Landeskartellbehörde und das Bundeskartellamt.

Wenn Enso jetzt schon unter sonst gleichen Bedingungen Preise unterhalb der zum 01.10.2006 erhöhten Preise anbietet, ist wohl offenbar, dass die Preiserhöhung nicht erforderlich sein kann.

Ob die bisher bestehenden Verträge S1 gekündigt werden können ist fraglich, da kein Kündigungsgrund ersichtlich ist.

Grundlos darf ein Gasversorger wohl keine Verträge kündigen:

pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.


Schalten Sie auch deshalb die Kartellbehörden ein, damit diese den Vorgang prüfen können.

Legen Sie dort alle Unterlagen in Kopie vor.

Informieren Sie auch die VZ Sachsen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

hamster05:
Hallo,ich habe noch eine Frage zur Kündigung der neuen Vario-Verträge.

Wir habe die ständigen Preiserhöhungen und das jetzige Hin-und Her mit den neuen Verträgen satt und werden den neuen Vario-Vertrag unterzeichnen, Widerspruch einlegen und die Abschläge entsprechend kürzen.
Bei der  Prüfung des neuen Vario-Vertrages fiel mir auf, dass dieser Vertrag von beiden Seiten mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden kann. Muss ich befürchten, dass die Enso im Falle meines Widerspruches den Vario-Vertrag ohne Grund kündigt und ich die hohen Grundtarife (für Kleinverbraucher) zahlen muss?

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