Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gilt nicht Selbes auch für die Wasserversorger ?  (Gelesen 8775 mal)

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Offline Seb

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Gilt nicht Selbes auch für die Wasserversorger ?
« am: 30. Januar 2007, 23:03:36 »
Die Wasserversorger erhöhen ja auch mit schöner Regelmäßigkeit und unverschämten Prozentsätzen. Die sind auch Regionalmonopolisten. § 315 BGB müßte also auch für die gelten. Weiß jemand was dazu ?

Offline Cremer

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Gilt nicht Selbes auch für die Wasserversorger ?
« Antwort #1 am: 31. Januar 2007, 00:18:15 »
@Seb,

ja, hatte ich bereits 2005 bei unseren SWK gemacht.

Der § 8 Abs 1 des Kommunalen Abgabengesetzes Rheinland-Pflaz (KAG RP) besagt, dass Unternehmen, welche Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung erfüllen oder Anschluss- oder Benutzungszwang besteht, keinen Überschuss für den Haushalt der kommunalen Gebietskörperschaft erwirtschaften dürfen.

Abschlusszwang besteht bei Ver- und Entsorgung mit Wasser.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

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Gilt nicht Selbes auch für die Wasserversorger ?
« Antwort #2 am: 31. Januar 2007, 12:08:00 »
@Selb

Wasserpreis- Protest ist hier nicht unser Thema.

Billigkeit von Wassertarifen war aber bereits mehrfach Thema beim BGH:

http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo93718.htm

Offline taxman

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Gilt nicht Selbes auch für die Wasserversorger ?
« Antwort #3 am: 31. Januar 2007, 14:24:10 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
Wasserpreis- Protest ist hier nicht unser Thema.


Herr Fricke, dass finde ich sehr schade.

Neben Wasser wäre auch noch Müllentsorgung ein interessantes Feld. Im Januar-Heft des Bund der Steuerzahler wird das Thema "Müllentsorgung" in einem Aufsatz aufgegriffen.

Aber wir können uns hier auch nicht um alles kümmern.  :D  :D  :D

Grüße
taxman
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Offline Seb

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Gilt nicht Selbes auch für die Wasserversorger ?
« Antwort #4 am: 01. Februar 2007, 15:34:06 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@Selb

Wasserpreis- Protest ist hier nicht unser Thema.



Schade, aber ich sehe durchaus ein, daß der Bund der Energieverbraucher eine andere Thematik besetzt. Der Hinweis auf die BGH-Entscheidung ist auch  sehr wertvoll, Danke insoweit.

 

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