http://www.welt.de/data/2006/08/29/1015291.html
Stimmt diese Argumentation des Kommentators? Sie klingt ja plausibel.
Ein Steueranteil am Strompreis von mehr als 40 %? Kein Wunder, dass die Bundes- und Landesregierungen den Verbraucher ziemlich \'im Regen stehen\' lassen.
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mit gaspreisrebellischen Grüssen
wulfus
Über die Börse werden lediglich 17 Prozent der Strommengen gehandelt:
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/vwdnews/0,2828,ticker-26440345,00.htmlDer Strombezug der Stadtwerke erfolgt auf Grundlage langfristiger Verträge.
Der EEX-Preis werde mittlerweile aber allgemein als Marktpreis beim Strom anerkannt.
Dies ist eine Folge des Oligopols, welches diesen "Marktpreis", der sich insgesamt nicht über ein Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage bildet, durchsetzen kann. Die Stromnachfrage ist in Deutschland nach VDEW- Angaben seit Jahren annähernd stabil. An den Stromerzeugungskosten hat sich nichts wesentlich geändert.
Der Preis für selbst in Kraftwerken erzeugten Strom wird nicht von der Börse bestimmt, sondern von den Stromerzeugungskosten.
Das sich die Börsennotiereungen so weit von den Stromerzeugungskosten entfernen, ist ein Zeichen dafür, dass der Wettbewerb in diesem Bereich nicht funktioniert:
Böge für Kraftwerkspools
Ulf Böge, Präsident des Bundeskartellamts, hat Investoren zu mehr Wettbewerb in der Stromerzeugung aufgefordert. Stadtwerke sollten selbst in den Bau von Kraftwerken investieren.
.... (tam)
40 Prozent Staatsanteil am Strompreis ist wohl eine Mär der Stromlobby. Dieser Wert wird bereits seit 2003 genannt. Wenn man einmal nachrechnet, kommt man nicht auf diesen Prozentsatz.
Die Argumentation von Herrn Wetzel überzeugt
an dieser Stelle nicht.
http://www.netzeitung.de/img/0082/160182-1.jpghttp://www.capital.de/static/bilder/Redaktion/001-Personen/002-Manager/rwe_roels_harry_froh_g.jpgVielmehr bedarf es nach Auffassung von Expertenmeinung, auch des DIW, einer stärkeren Preiskontrolle nicht nur im Bereich der Grundversorgung.
Es ist noch "Luft in den Preisen". Die muss raus:
http://www.welt.de/data/2006/08/30/1016343.htmlhttp://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15949Ich habe selbst erst wieder vor Gericht die Erfahrung gemacht, dass sich ein Stromversorger bereit fand, von der Strompreisforderung nach genehmigten Allgmeinen Tarif vergleichsweise 30 Prozent nachzulassen, um seine Kalkulation nicht offen legen zu müssen. Nach eigenem Bekunden des Versorgers im Termin sei bei den 30 Prozent das "
Ende der Fahnenstange" erreicht.
Umkehrschluss!
Die bisherigen Preiskontrollen waren zu lasch.
Mit den bisher genehmigten Preisen wurden auch immer die weit überhöhten Netzentgelte mit in Rechnung gestellt.
Die EU geht u.U.noch weiter:
Real-Unbundling kommt
Als Vorlage für das Weißbuch, das Verbesserungsvorschläge für den Wettbewerb in den europäischen Energiemärkten aufzeigen und bis zum Jahresende vorliegen soll, empfehlen 24 von 25 europäischen Regulierungsbehörden der EU-Kommission eine eigentumsrechtliche Entflechtung in den Energiemärkten. .... (tam)
http://www.ntz.de/index.php?action=shownews&id=678723&Seiten_ID=2