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BGW: Kostendeckungsprinzip bei Netzentgelten
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RR-E-ft:
Klare Ansagen vom Lobbyverband:
http://www.bgw.de/article_2006_8_30.html
Der BNetzA geht es gerade zum hoch kalkulierte Kosten, die mit den tatsächlichen Kosten gar nichts zu tun haben.
Immerhin macht der BGW wohl deutlich, dass auch bei der Gasversorgung das Kostendeckungsprinzip gilt und Beachtung beansprucht.
So deutlich wurde das ja sonst nicht artikuliert, allenfalls von den Gerichten:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=4F49CD3ACA944F3FAC9C710616586252&docid=189307 :wink:
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