Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gaspreisurteil AG Leipzig vom 29.08.2006  (Gelesen 4512 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Gaspreisurteil AG Leipzig vom 29.08.2006
« am: 29. August 2006, 16:59:45 »
[ 10-O-3613-05  30-06-2006 ; 103-C-559-06  29-08-2006 ]

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Container-Urteilssammlung/site__1875/

http://www.energieverbraucher.de/files_db/dl_mg_1156855183.pdf
Die Essentials:

Der Versorger hatte sich eine uneingeschränkte Preisänderung und für den Fall eines Widerspruches des Verbrauchers gegen eine Erhöhung des Sondergaspreises ein Sonderkündigungsrecht vorbehalten, um die Versorgung hiernach zum höheren Allgemeinen Tarif/ Grundversorgungstarif fortzusetzen.

Sowohl die Preisänderung als auch die Ausübung des Sonderkundigungsrechts im Falle eines Widerspruches des Verbrauchers hiergegen waren in das Belieben/ Ermessen des Versorgers gestellt.

Die Preisänderungsklausel wurde wegen Intransparenz für unwirksam erklärt, ebenso wie das formularmäßige Sonderkundigungsrecht des Versorgers bei einem Widerspruch gegen eine Gaspreiserhöhung wegen unangemessener Benachteiligung im Sinne von § 307 BGB.

Sowohl außerordentliche Kündigung als auch Gaspreiserhöhung wurden für unwirksam erklärt.

Die außerordentliche Kündigung wurde in eine ordentliche Kündigung umgedeutet.

Das Urteil lehnt sich an die Rechtsprechung des LG Dresden vom 30.06.2006 an und vertieft einzelne Überlegungen.

Entsprechende Preiserhöhungsklauseln finden sich in einer Vielzahl von Verträgen anderer Versorger.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz