E.ON Hanse hat nun doch auf das Musterschreiben reagiert.
Sie bieten uns an, die Abschlagszahlungen zu aendern.
Gleichzeitig nimmt E.ON Hanse Stellung zur Gaspreiserhoehung und begruendet dies wie folgt:
Erdgas steht am Energiemarkt im Wettbewerb mit anderen Energieträgern. Dieser Wettbewerb besteht insbesondere bei der Energieversorgung für Heizungsanlagen mit leichtem Heizöl, Ergas ist, ebenso wie Erdöl, ein Naturprodukt, das nur in wenigen Ländern vorkommt. Deutschland ist derzeit zu ca. 80% auf Erdgasimporte aus dem Ausland angewiesen. Daher bieten langfristige Verträge, deren Laufzeiten zum Teil über das Jahr 2025 hinausgehen, den deutschen Erdgasimporteuren Sicherheit für die Bezüge von den wenigen Erdgasproduzenten. In diesen Verträgen ist die Entwicklung des Erdgaspreises an die Ölpreisentwicklung gebunden.
Diese Ölpreisbindung bewirkt - insbesondere bei sindenden Ölpreisen - einen Schutz der deutschen Gasversorger gegen überzogene Preisforderungen der Produzenten. Daher wird das System der Ölpreisbindung von Produzentenseite in Zeiten niedriger Heizölpreise kritisiert. Die Kritik der Verbraucher wird meist in Zeiten hoher Heizölpreise laut, obwohl sie bei einem niedrigen Ölpreisniveau von dann auch wieder gesunkenen Gaspreisen profitieren.
Die Preise für leichtes Heizöl sind bekanntermaßen weltweit im Jahreverlauf 2004 stark angestiegen. Wenn auch nicht mit einer annähernd so hohen Steigungsrate wirkt sich diese Entwicklung mit zeitlicher Verzögerung auch in unserem Versorgungsgebiet auf die Gaspreise aus. Denn auch unser Bezugspreis für Erdgas ist an die Ölpreisentwicklung gekoppelt. Deshalb passen wir Ihren Arbeitspreis an.
Ich denke mal, dass mir mit einer Verringerung der monatl. Abschlagszahlungen nicht geholfen ist. Zum einen hat E.ON Hanse bereits vom 01.10. an den erhöhten Preis in der Jahresabrechnung. Nach der Jahresabrechnung ergab sich eine Überzahlung, welche gutgeschrieben wurde, d.h. ich müsste klagen. Und zum anderen wird aus der Abschlagszahlung nicht ersichtlich, welcher Arbeitspreis zu Grunde liegt, d.h. ich wuerde dann 2005 eine Nachforderung erhalten, mit dem erhöhten Arbeitspreis, welche ich dann wieder anfechten muss.
Wenn ich nun die Jahresabrechnung nicht anfechte und statt dessen bei der naechsten Abrechnung auf meinen Einspruch auf Unbilligkeit des Gaspreises verweise, befürchte ich, dass ich die Gaspreiserhöhung indirekt als Billig anerkannt habe.
Bye Marco