Hallo zusammen -
nachdem unsere Jahresendabrechnung da ist - und natürlich auch noch die Mahnkosten zukommen - was ja nicht berechtigt ist - also wieder Widerspruch - auch das Problem mit dem Abbuchen/Dauerauftrag -
bei uns ist der EWE regio Stromtarif mit drin - da war damals vorgegeben, dass dies nur gilt, wenn Abbuchung ist - wenn ich nun mir für Gas eine neue Vertragsnr. geben würde - gilt dann noch der komplette Widerwpruch von 2004 bis dato?
Sonst wäre die ganze Arbeit ja umsonst gewesen.
Müsste da noch was spezielles zu formuliert werden - ausser das Urteil vom LG Oldenburg.?
Gruß Biene