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Autor Thema: Energieversorger: Umgang mit falschen Rechnungen ?  (Gelesen 3561 mal)

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Offline abacus

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Energieversorger: Umgang mit falschen Rechnungen ?
« am: 20. August 2006, 12:16:54 »
Hallo,

zu folgendem Sachverhalt habe ich leider keine eindeutigen Aussagen im Forum gefunden:

Gegenüber meinem Energieversorger habe ich schon vor längerer Zeit auf dem üblichen Weg Einspruch gegen die Gaspreis-Erhöhungen eingelegt. Außerdem habe ich der Verrechnung des überhöhten Teils der Forderungen mit künftigen Abschlagszahlungen widersprochen. Nach einigem Briefwechsel (einschließlich eines völlig aussagelosen Gutachtens seitens des Versorgers) haben wir im Augenblick folgenden Status Quo gefunden:

- Der Versorger schickt mir unverdrossen am Ende jeder Abrechnungsperiode eine (falsche) Rechnung auf Basis der jeweils aktuellen (also zu hohen) Gaspreise und unter Nachforderung des offenen Betrags aus den vorherigen Rechnungen - dieser erhöht sich also logischerweise bei jeder Rechnung. Entgegen meines klaren Widerspruchs werden meine Abschlagszahlungen also mit der strittigen Forderung verrechnet.
- Ich errechne genauso unverdrossen jedesmal den korrekten Rechnungsbetrag (auf der Basis des von mir akzeptierten Verbrauchspreises sowie ohne die Nachforderungen), stelle diese Berechnung dem Versorger zur Verfügung und rechne auf dieser Basis mit dem Versorger ab. In diesem Zusammenhang fordere ich den Versorger jedes mal auf, eine korrekte Abrechnung zu erstellen, was dieser ebenso rituell ablehnt.
- Der Versorger verzichtet derzeit auf jede Maßnahme bezüglich des von mir gekürzten Betrags ("keine Mahnung oder ähnliches, bis die Rechtslage geklärt ist" - das ist sie m.E. jetzt schon, aber gut...) - das hat er mir sogar schriftlich mitgeteilt.

So weit, so gut - allerdings ärgert es mich schon, dass ich am Ende jeder Abrechnungsperiode den Job des Versorgers erledigen muss, nämlich eine korrekte Abrechnung zu erstellen. Ist denn mein Rechtsverständnis richtig, dass, da nach §315BGB die Forderung ohne Nachweis der Billigkeit überhaupt nicht besteht, der Versorger eigentlich verpflichtet wäre, eine korrekte Abrechnung auf der Basis des unstrittigen Preises zu erstellen? Falls ja: gibt es eine rechtliche Grundlage, dem Versorger den Aufwand, der für die Erstellung einer korrekten Abrechnung entsteht, in irgend einer Form in Rechnung zu stellen?

Vielen Dank für jeden Hinweis.
Abacus

Offline Christian Guhl

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Energieversorger: Umgang mit falschen Rechnungen ?
« Antwort #1 am: 20. August 2006, 23:27:03 »
Aus Sicht des Versorgers ist die Rechnung korrekt. Der Preis, den Sie ansetzen, ist ja auch nicht unstrittig.Wenn Sie Ihren Preis zahlen wollen,müssen Sie die Rechnung entsprechend korrigieren.Wenn allerdings der Versorger die gezahlten Abschläge trotz zweckgebundener Zahlung anderweitig verrechnet hat, würde ich der Rechnung wegen offensichtlicher
Fehler gem.§ 30 AVBGasV widersprechen und garnichts zahlen, solange die Abschläge nicht zutreffend auf der Rechnung erscheinen.

 

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