Energiepreis-Protest > E.ON Westfalen Weser
Kann ich jetzt noch widersprechen (E.ON Westfalen Weser)
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Anonymous:
Wie lange kann nach dem 1.10.2004 (Erhöhungsdatum der E.ON) kann ich den noch widersprechen. Heute ist der 21.10.04.
Gibt es eine Frist?
RR-E-ft:
Es gibt keine Frist für den Einwand der Unbilligkeit gem. § 315 BGB.
Dieser kann sogar erst noch in einem Zahlungsprozess des Versorgers erhoben werden.
Jedoch sollte man den Einwand so früh wie möglich bringen. E
Erst nach diesem Einwand ist die Preiserhöhung vollkommen unverbindlich und es gilt bis auf weiteres der alte Preis weiter.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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