Energiepreis-Protest > E.ON Westfalen Weser

Kann ich jetzt noch widersprechen (E.ON Westfalen Weser)

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Anonymous:
Wie lange kann nach dem 1.10.2004 (Erhöhungsdatum der E.ON) kann ich den noch widersprechen. Heute ist der 21.10.04.
Gibt es eine Frist?

RR-E-ft:
Es gibt keine Frist für den Einwand der Unbilligkeit gem. § 315 BGB.

Dieser kann sogar erst noch in einem Zahlungsprozess des Versorgers erhoben werden.

Jedoch sollte man den Einwand so früh wie möglich bringen. E

Erst nach diesem Einwand ist die Preiserhöhung vollkommen unverbindlich und es gilt bis auf weiteres der alte Preis weiter.


Freundliche Grüße
aus Jena

Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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