Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: LandE- Stadtwerke Wolfsburg  (Gelesen 19264 mal)

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Offline eislud

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #15 am: 26. Januar 2007, 17:21:51 »
@RuRo
Wenn kein Vertrag besteht und eine Entnahme stattfindet, dann sollte es sich dabei um eine Ersatzversorgung beim jeweiligen Grundversorger handeln. Das sollte völlig unabhängig davon sein, ob der ehemalige Sondervertrags-Versorger und der Grundversorger identisch sind oder nicht. Kein Vertrag und Entnahme, dann Ersatzversorgung beim Grundversorger.

Um von der Ersatzversorgung in die Grundversorgung zu gelangen oder vom auslaufenden Sondervertrag direkt in die Grundversorgung zu gelangen, muss ich einen Vertrag mit dem Grundversorger abschließen. Natürlich gehe ich auch davon aus, dass der Grundversorger zu einer Grundversorgung verpflichtet ist. Ich benötige aber dazu einen Grundversorgungsvertrag des Versorgers, den es zu unterschreiben gilt. Normalerweise bitte ich also den Versorger um Zusendung eines entsprechenden Vertrages. Ich meinte nicht bitten im Sinne von betteln, flehen, sondern lediglich eine höfliche Aufforderung  :lol:  

Siehst Du das anders?

Gruss eislud

Offline RuRo

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #16 am: 26. Januar 2007, 18:11:49 »
@eislud

Ich dachte mir, dass du so argumentierst :wink:

Bleiben wir bei meinem Szenario.

Das Sondervertragsverhältnis endet infolge Kündigung am 31.12.07 um 23:59:59 - Prost Neujahr - die Stube ist weiterhin warm. Damit kommt § 2 Abs. 2 GasGVV zur Anwendung, weil ich natürlich mitteile, dass ich weiterhin Gas entnehme. Somit bin ich direkt in der Grundversorgung. Vertragsschluss durch konkludente Handlung. Danach folgt Vertragsbestätigung durch den Versorger nach § 2 Abs. 3 GasGVV.

Ich unterschreibe erst mal gar nichts  :lol:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Cremer

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #17 am: 26. Januar 2007, 18:41:24 »
@RoRo,
@eislud,

Natürlich hatte ich seinerzeit gegen Widerspruch gegen den Rauswurf aus dem Sondervertrag eingelegt ( §226 Schikaneverbot und § 246 Treu und Glauben).

Da keine Rücknahme erfolgte und sonst auch nichts, sehe ich mich weiterhin im Sondervertrag. Gleiches Handeln der SWK wie vor 2 Jahren bereits geschehen mit Rauswurf aus dem Energieclub und Rückfall in den Sondervertrag.

Da jetzt kein Vertragverhältnis mehr besteht, werde ich ab dem 1.1.07 auch keine Abschläge mehr für Gas zahlen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RuRo

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #18 am: 26. Januar 2007, 20:03:14 »
Zitat von: \"Cremer\"


Da jetzt kein Vertragverhältnis mehr besteht ...


Ah ja  - könnten Sie das mal ausführlich begründen, denn ich gehe davon aus, dass Sie weiterhin Gas entnehmen. :roll:

Danke im Voraus
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Thomas S.

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #19 am: 26. Januar 2007, 20:59:08 »
Zitat von: \"Cremer\"
@Thomas S.,

Sie müßten mir noch eine Frage beantworten: Wieso sind/waren Sie im Sondertarif und nicht im Haushaltstarif?

Doch Wärmespeicherstrom?



Nein, reiner Haushaltstarif. Wurde 2002 von der LSW angeboten, war immer preiswerter als der Grundtarif A. Eigentlich eine faire Angelegenheit. Bisher.

Gehen Sie doch mal auf den Tarifrechner bei verivox und sehen Sie selbst: 3500 kWh Plz 38440. LSW ist am preiswertesten. Neu angeboten wird Aktiv E_Direkt, alt und vom Versorger gekündigt ist Aktiv E_12, nur unwesentlich teuerer.

Ich gebe hier mal die wichtige Passage der Preisanpassungsklausel wieder:

"2.[...]

Darüber hinaus ist die LSW unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Wochen berechtigt, die Preise und Allgemeinen Bedingungen zu verändern. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des Kalendermonats zu kündigen, der der Bekanntgabe einer Änderung folgt.

[...]"

Die Frist ist sowieso verstrichen, kann eh nicht mehr außerordentlich kündigen. Ob ich demnächst nach §307 widerspreche? Mal sehen, wenn ich sonst nix zu tun habe...

Offline Cremer

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #20 am: 26. Januar 2007, 23:15:35 »
@RuRO,

Richtig, beziehe weiterhin Gas, Strom und Wasser.

siehe die verschiedenen Abhandlungen von Herrn Fricke

@Thomas S.

Typischer Fall von Preisbestimmung durch eine Partei ==> § 315
MFG
Gerd Cremer
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Offline RuRo

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #21 am: 27. Januar 2007, 12:17:27 »
@cremer

Sorry, ich hatte doch eine konkrete Frage gestellt und um deren Beantwortung gebeten. Der Verweis auf Ausführungen von RR-E-ft ist da wenig hilfreich. Und wenn schon darauf verwiesen wird, dann bitte doch mit entsprechendem Link. Ich scheue mich nicht vor dem Lesen :wink:

Sie schreiben auszugsweise:

Da kein Vertragsverhältnis mehr besteht.

Ist das wirklich so, oder beziehen Sie sich mit Ihrer Ausführung nicht viel mehr auf Ihre Pflicht aus dem Vertrag. Die Erbringung der Leistung Ihrerseits nach geführtem Unbilligkeitseinwand ist doch eine ganz andere Thematik.

Ich denke, es bedarf einer Differenzierung und wäre deshalb für ergänzende Ausführungen dankbar.

Zu Ihrer "marktschreierischen" Äusserung vom 26.01.07 um 13:33 Uhr bzgl. der Kostenersparnis erlauben Sie mir eine persönliche Anmerkung:

Ich denke nicht, dass die Forumsmitglieder in einer Art "Energie-Liga" um den 1. Platz in der Unbilligkeitstabelle spielen. § 315 Abs. 3 BGB sollte nie eine Entscheidung des Geldes wegen sein, sondern aus Überzeugung angewandt werden. Insofern waren und sind diese Ausführungen ohne Substanz.
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Offline Thomas S.

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #22 am: 27. Januar 2007, 13:04:25 »
@cremer

Hm, ich sehe das entgegen anderer Ausführungen etwas differenzierter. Solange ich mit dem Preis einverstanden bin, bleibe ich dabei. Wenn nicht, kann ich kündigen. Keiner hat mich in den Vertrag GEZWUNGEN. Bei anderen Verträgen käme auch niemand auf die Idee, mit §315 zu arbeiten, z.B. bei Versicherungsverträgen, die ja auch EINSEITIG neu tarifiert werden (ich weiß, der Vergleich hinkt ein wenig). Kann ich auch kündigen und mir was preiswerteres suchen. Ich gehe da lieber auf "Nummer sicher". Im Grundtarif bzw. der Ersatzversorgung sehe ich das allerdings gaaaanz anders...  :wink:

Aber so wie Sie vorgehen, halte ich für mindestens bedenklich: gar nicht zahlen (oder bezieht sich das nur auf die Abschläge???). Immerhin beziehen Sie eine Leistung. Hier wäre wenigstens eine "angemessene" Vergütung angebracht, die ja auch unter den Preisen von 2004 liegen kann (sozusagen "hilfsweise", da kein Preis ermittelt werden kann). Aber gar nix bezahlen... Nee, das widerspricht nun ganz meinem Gerechtigkeitssinn, und stellt einen doch für den Fall einer Zahlungsklage sehr schlecht vor Gericht.

Offline eislud

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #23 am: 27. Januar 2007, 19:42:04 »
@RuRo
Da scheinst Du völlig recht zu haben :-)
Danke für die Klarstellung.

Eine Ersatzversorgung sollte es in deinem Szenario nicht geben.
Entsteht der Grundversorgungsvertrag durch Entnahme, ist der Vertragsschluss dem Kunden unverzüglich zu bestätigen. Einer Unterschrift sollte es also nicht bedürfen.  

@all
Ich sehe noch nicht ganz klar, wann es dann überhaupt zu einer Ersatzversorgung kommt.

Laut § 2 Abs. 2 GasGVV kommt der Grundversorgungsvertrag bereits durch die Entnahme zustande. Die zweite Hälfte des Satzes, dass der Kunde auch verpflichtet ist, das mitzuteilen, verstehe ich nicht als Bedingung für das Zustandekommen des Grundversorgungsvertrages. Wenn es aber bereits durch die Entnahme zum Grundversorgungsvertrag kommt, wie kann es dann überhaupt zur Ersatzversorgung kommen.

Kann mir hier jemand Licht ins Dunkle bringen?

Gruss eislud

Offline RuRo

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #24 am: 28. Januar 2007, 11:27:35 »
@eislud

Ich sehe es so, dass beim Gasbezug eine Ersatzversorgung derzeit noch graue Theorie ist, da es ja, bis auf wenige Ausnahmen, keine Versorgerkonkurrenz gibt. Jedenfalls verstehe ich den § 38 Abs. 1 Satz 1 EnWG dahingehend ("als von dem Unternehmen geliefert").

Nach meiner unmassgeblichen Meinung, stellen die anwendbaren Rechtsnormen (EnWG, GasGVV) bereits auf die freie Versorgerwahl ab. Da diese Situation eben noch nicht gegeben ist, sorgen die gewählten Formulierungen eher für Verwirrung, als das sie klarstellend wären.

Entsprechend deiner "Watschn" per PN habe ich daher auch dieses Thema eröffnet: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5447  :wink:

Mal schauen, ob dadurch mehr Licht ins Dunkel kommt
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Offline Monaco

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #25 am: 28. Januar 2007, 17:44:12 »
@eislus
@RuRo

Ihr habt da ein recht interessantes Thema aufgegriffen. Ich muss zugeben, dass ich auch noch nicht so richtig verstehe, wann nun Ersatzversorgung, wann nun Grundversorgung?

Ein konkreter Fall:

Unser Stromvertrag wurde vom (überregionelen) Versorger im Oktober 2006 zum 31.12.2006 gekündigt. Wir hatten uns darauf hin beim Grundversorger gemeldet, mitgeteilt, dass wir auch nach 01.01.2007 Strom entnehmen werden und um einen Vertrag gebeten.

Den angebotenen Sondervertrag hatten wir mit Verweis auf eine nicht wirksame Preisklausel und eine damit verbundene mögliche Benachteiligung abgelehnt.

Der Versorger gab danach sogar zu, die beanstandete Klausel derzeit zu überarbeiten. Mitte Januar wurde uns dann mitgeteilt, dass wir derzeit "Aushilfsenergie" beziehen und Kundennummer sowie Abschläge mitgeteilt.

Eine Einstufung in die Grundversorgung ist offenbar - warum auch immer -noch nicht geschehen.

Bisher war ich davon ausgegangen, dass die Ersatzversorgung eine Art Übergangsversorgung sichern soll. Z.B. wenn jemand neu in eine Wohnung einzieht und erst einige Tage/Wochen später die Anmeldung beim Versorger vornimmt. So könnte man sich ggf. auch noch Rückwirkend den Sondertarif sichern. (Ersatzversorgung = Übergangszeit bis zur (ggf. rückwirkenden) Entscheidung Sondervertrag oder Allgemeinder Tarif - eventuell sogar ein alternativer Versorger (von Anfang an).

Eine "bewusste", absichtliche Einstufung in die Ersatzversorgung, bei Vorliegen aller Daten, hielt ich bisher auch für nicht korrekt.

Wenn kein Sondervertrag oder kein anderer Versorger, dann eben Grundversorgung.

Eine Vereinbarung für eine Belieferung in der Grundversorgung wurde uns bisher nie angeboten. Ich dachte immer, dass eine Versorgungsbestätigung dafür ausreicht, es einer Unterschrift hierfür gar nicht bedarf.

Offensichtlich ist es dann doch ganz anders.

Auch wenn das Thema vermutlich inzwischen in den Bereich "Grundsatzfragen" gehört, würde ich mich über eine weitere Diskussion sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #26 am: 28. Januar 2007, 20:14:49 »
@RuRo,

Die ganze Sache läuft ja schon seit über 2 Jahren

Siehe Thread Stadtwerke Kreuznach

Ich will nicht immer alles von vorne an wiederholen.

Nur kurz ab dem 16.8.06:
Tatsache ist doch, dass der Vertrag geändert wurde, Widerspruch daraufhin eingelegt, dann wurde der Vertrag zum 1.1.07 gekündigt, daraufhin Widerspruch eingelegt.

Und nun zahle ich keine weiteren Abschläge für Gas ab dem 1.1.07 mehr.

Es ist schwer hier und für alle umfassend den/die persönliche Fälle darzustellen.


@Thomnas S.

Mit Versicherungen oder Tankstellen kann man dies nicht vergleichen, weil man die Gasenergie nur von einem Lieferanten beziehen kann.

Vergleiche mit Versicherungen oder anderen können hier nicht herangezogen werden, weil diese frei wählbar sind.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Thomas S.

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #27 am: 29. Januar 2007, 21:29:17 »
@Cremer

 :oops: ...sagte ich doch schon: mir geht es um STROM, folglich auch um STROM-Anbieter. Diese Anbieter sind doch frei wählbar (nur eben teuerer als der Grundversorger, zumindest hier in Wolfsburg).

Doch wegen ständiger Verwechslung zwei threads pro Versorger?

Grüße aus WOB Thomas

Offline Cremer

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #28 am: 29. Januar 2007, 22:02:01 »
@Thomas S.

drehen wir uns im Kreis?

Bei Strom Widersrpuch durch das EVU, wenn man nicht beim Netzversorger ist.

Gut!

Dann eben Rückgabe zum Netzversorger und dann eben dort erneut Widerspruch auf die Preise Sept. 2004.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline eislud

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LandE- Stadtwerke Wolfsburg
« Antwort #29 am: 30. Januar 2007, 15:07:03 »
Zum Thema Ersatzversorgung siehe hier: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5270

 

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