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Autor Thema: Wucher od. legal?Grundpreiserhöhung von 6,- auf 100,-€/Monat  (Gelesen 6407 mal)

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Anonymous

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Hallo,
habe als Gewerbetreibende von meinem lokalem Stromanbieter zum 1.5.2005 einen neue Preisregelung bekommen, mit gleichzeitiger Kündigung des bestehenden Stromabnehmervertrags.
Für die monatliche Fernabfrage zahle ich zur Zeit 6,- € pro Monat. Dieser Posten soll ab Jan. 2005 pauschal auf einen Grundbetrag von 100,- €!!! pro Monat!!! angehoben werden.
Wer kann mir Tips geben, wie ich mich dagegen wehren kann? Laut regionalem Stromanbieter wird mir jeder andere Lieferant diesen Meßpreis auch in Rechnung stellen.
Liebe Grüße T.H.

Offline RR-E-ft

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Wucher od. legal?Grundpreiserhöhung von 6,- auf 100,-€/Monat
« Antwort #1 am: 21. Oktober 2004, 18:09:31 »
Bei den Kosten handelt es sich wohl nicht um den Grundpreis, sondern um Kosten für eine Zählerfernauslesung (ZFA), mithin um Messkosten im weitesten Sinne.

Diese Kosten würden folglich wohl auch anfallen, wenn man den Versorger wechselt....

Diese Kosten für eine ZFA erscheinen tatsächlich zu hoch.

Man kann sich deshalb an die Energiepreisaufsichtsbehörde, zumeist beim Landeswirtschaftsministerium (zugleich Kartellbehörde) mit einer Beschwerde wenden. Dort findet man in der Regel Gehör.

Solch hohe Kosten allein für die ZFA können nämlich den Versorgerwechsel erschweren und deshalb Wettbewerb verhindern.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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