Energiepreis-Protest > EMS Erdgas Mittelsachsen GmbH

Benötige dringend Rat!!!

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ggreg:
Hallo Mitstreiter!

Ich habe seit Herbst 2004 keine der geforderten Gaspreiserhöhungen bezahlt, sondern allen Erhöhungen widersprochen und diese als unbillig nach § 315 bezeichnet.

In einem Schreiben teilt mir mein Gasversorger Erdgas Mittelsachsen GmbH (EMS) mit, dass das Amtgericht Schönebeck mit dem Urteil vom 12.07.2004 (Az. 4 C 609/05 )bestätigt, dass diese Preisanpassungen nicht unbillig gemäß § 315 waren.

Dazu stellte das Greicht fest\"Nach dem unstreitigem Sachverhalt hat die Beklagte im Rahmen der Preiserhöhung nämlich lediglich ihre gestiegenen Bezugskosten an den Kläger weitergegeben.\" und im weiteren \"Die Weitergabe von gestiegenen Kosten auf deren Höhe die Beklagte keinen Einfluß hat, unter beibehaltung der Kalkulationsgrundlagen für die übrigen Preisbildungsfaktoren, dürfte dabei der Erwartungshaltung beider Parteien entsprechen und ist als im Intresse beider Parteien billig anzusehen.\".

Auf Grund dieses Urteils erwartet EMS den Eingang der gekürzten Rechnungsbeträge bis zum 18.08.2004.

Im Moment ist mir meine weitere Vorgehensweise unklar.
Habe aber nicht viel Lust, ohne weiteren Widerstand aufzugeben.

Bitte daher um fundierten Rat!

Danke!

ggreg[/b]

Cremer:
@ggreg,

das ist ja ein ganz uraltes Urteil Es gibt da viele neue im Sinne für die Kunden.

Nehmen Sie das neueste vom AG Delmenhorst vom 4.8.06 Az.: 4A C 4063 /06 (IV)

siehe unter Grundsatzfragen => Urteil AG Delmenhorst: Preiserhöhungen unwirksam.

Im übrigen rate ich sich hier in den Threads sich schlau zu machen, d.h. die Postings der letzten Wochen lesen, viel Arbneit aber es lohnt sich.

Ich kann es für neue Leser immer nur wiederholen:
Nutzen Sie vor allem die Suchfunktion.
Lesen Sie auch unter www.energienetz.de

ggreg:

--- Zitat von: \"ggreg\" ---Hallo Mitstreiter!

Ich habe seit Herbst 2006 keine der geforderten Gaspreiserhöhungen bezahlt, sondern allen Erhöhungen widersprochen und diese als unbillig nach § 315 bezeichnet.

In einem Schreiben teilt mir mein Gasversorger Erdgas Mittelsachsen GmbH (EMS) mit, dass das Amtgericht Schönebeck mit dem Urteil vom 12.07.2004 (Az. 4 C 609/05 )bestätigt, dass diese Preisanpassungen nicht unbillig gemäß § 315 waren.

Dazu stellte das Greicht fest\"Nach dem unstreitigem Sachverhalt hat die Beklagte im Rahmen der Preiserhöhung nämlich lediglich ihre gestiegenen Bezugskosten an den Kläger weitergegeben.\" und im weiteren \"Die Weitergabe von gestiegenen Kosten auf deren Höhe die Beklagte keinen Einfluß hat, unter beibehaltung der Kalkulationsgrundlagen für die übrigen Preisbildungsfaktoren, dürfte dabei der Erwartungshaltung beider Parteien entsprechen und ist als im Intresse beider Parteien billig anzusehen.\".

Auf Grund dieses Urteils erwartet EMS den Eingang der gekürzten Rechnungsbeträge bis zum 18.08.2004.

Im Moment ist mir meine weitere Vorgehensweise unklar.
Habe aber nicht viel Lust, ohne weiteren Widerstand aufzugeben.

Bitte daher um fundierten Rat!

Danke!

ggreg[/b]
--- Ende Zitat ---

ggreg:
Sorry,

baue Heute nur Bockmist. Beitrag 2x gesendet. Wollte aber nur Datum korrigieren. Urteil ist vom 12.07.2006 !

ggreg

RR-E-ft:
@ggreg

Das Urteil des AG Schönebeck ist nicht uralt, sondern taufrisch.

Man erkennt das auch schon am Aktenzeichen.


Entscheidend ist die Aussage in dem Urteil \"nach dem unstreitigen Sachverhalt....\".

Der betroffene Verbraucher hat wohl schlicht verabsäumt, bestimmte Tatsachen zu bestreiten.

Dann werden diese als wahr unterstellt, ohne dass eine Prüfung des Sachverhalts durch das Gericht erfolgt.

Dieses Urteil entfaltet nur Bindungswirkung zwischen den Parteien des konkreten Rechtsstreits und ist deshalb nicht übertragbar.

Sollte Ihnen das zitierte Urteil in Abschrift vorliegen, übersenden Sie es bitte per Fax an die Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt  in Halle und an den Bund der Energieverbraucher.

Keinesfalls hat deshalb das Gericht die Billigkeit der Preise \"festgestellt\", weil es schon nach dem unstreitigen Vortrag gar nichts erst festzustellen gab.....

Sollten Sie verklagt werden, werden Sie selbstverständlich nach allen Regeln der Kunst bestreiten und dann sieht´s anders aus, vgl. nur das Urteil des Ag Delmenhorst vom 04.08.2006 oder des OLG Karlsruhe vom 28.06.2006.

Auf diese Urteile können Sie verweisen, ebenso wie auf die weiteren Gerichtsentscheidungen, die eine Offenlegung der Preiskalkulation fordern.


Diese erwarten Sie wohl schon länger.

Da kann der Versorger dann wohl auch noch länger warten....


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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