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Autor Thema: Mahnung durch Abrechnungskassierer...  (Gelesen 4998 mal)

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Offline MisterX

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Mahnung durch Abrechnungskassierer...
« am: 14. August 2006, 06:12:45 »
Sehr geehrte Damen und Herren...

ich habe da ein (für mich) doch größeres Problem. Am Freitag den 11.08.2006 fand ich in meinem Briefkasten einen blauen Zettel, eine \"Mahnung durch Abrechnungskassierer\". Da der Abrechnungskassierer mich nicht persönlich angetroffen hatte, lag dieses Schreiben halt im Kasten, wo mir mitgeteilt wird, das er morgen, am Dienstag den 15.08.2006 nochmal vorbeischaut um den fälligen Betrag zu kassieren. Gleichzeitig wird mir angedroht, das wenn der Betrag nicht beglichen wird, der Anbieter gezwungen ist die Strom- und/oder Gaslieferung einzustellen.

Ich selbst bin HartzIV Empfänger und ging leider fälschlicherweise davon aus, das die Kosten dafür direkt vom Job-Center überwiesen werden (meine Miete wird auch direkt vom Job-Center an den Vermieter überwiesen, da ich kein eigenes Konto mehr habe). Auf Mahnungen seitens des Stromlieferanten habe ich in sofern reagiert, das ich dort dann ein Schreiben hingeschickt hatte indem ich erklärte, das sie sich bitte ans Job-Center wenden möchten, da die das für mich übernehmen. Ein Schreiben, das dies nicht der Fall ist, habe ich vom Energielieferanten nicht bekommen, bzw. habe ich gar keine Antworten seitens des Energielieferanten bekommen.

Nun kommt noch hinzu, das ich Asthmatiker bin und morgens und ab und an auch abends inhalieren muss, was ohne Strom ja nun mal nicht funktioniert...

Ich habe keinerlei Möglichkeit die geforderten 1131,93 Euro am Dienstag zu zahlen (und weiß ehrlich gesagt auch nicht, wie diese Summe zusammenkommen soll... ich wohne erst seit April 2005 hier). Gut, da ich bisher davon ausging, das dass Job-Center gleich von sich aus überweisen würde (wie es das Sozialamt vorher auch reibungslos getan hat), hat sich dort sicherlich ein ziemlicher Betrag gesammelt, aber gleich über 1131 Euro??? Das erscheint mir doch etwas utopisch...

Ich weiß nun weder ein noch aus... vielleicht findet sich hier ja jemand, der mir einen Tip, wie ich da noch etwas machen kann, geben könnte...

In einigen Internet-Foren habe ich gelesen, das die Sperrung wohl erst zwei Wochen nach Androhung geschehen darf (wenn ich das soweit richtig verstanden habe), damit man entweder beim Gericht die Sperrung stoppen kann, oder um beim Job-Center ein Darlehen zu beantragen, um dieser Situation doch noch Herr der Lage zu werden, oder um eine Ratenzahlung mit dem Energielieferanten zu vereinbaren (wobei ich vermute, das es dafür schon zu spät ist, schließlich stand der Mitarbeiter ja schon sozusagen vor meiner Tür). Ist das soweit richtig, oder habe ich da jetzt in meiner Panik etwas falsch verstanden?

MfG MisterX

P.S.: Der Stromzähler ist bei mir direkt in der Wohnung mit im Sicherungskasten eingebaut... wie will denn jemand vom Energielieferanten in meine Wohnung kommen, wenn ich die Tür nicht öffne? Oder ist das gar nicht der Zähler wo er zum Abschalten bei muss (kenne mich damit nicht so wirklich aus)? Sollte sich der abzuschaltende Zähler wirklich in meiner Wohnung befinden, kann sich dann der Abrechnungskassierer Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen, um mir den Strom abzudrehen? Ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus, also werde ich da jawohl kaum ein Hausverbot aussprechen können?

P.P.S.: Energielieferant ist \"enercity\", da ich in Hannover wohne, falls das irgendwie wichtig sein sollte.

Offline Cremer

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Mahnung durch Abrechnungskassierer...
« Antwort #1 am: 14. August 2006, 07:32:50 »
@MisterX,

es obliegt Ihnen, die Sache \"Strombezug2 zu regeln. Es genügt da nich, einen Hinweis an der Versorger zu schicken, der \"Onkel Hartz IV\" wird zahlen.

Wenn dem so wäre, dann hatten Sie beim Jobcenter dies aktiv regeln müssen.

Der Versorger ist darauf eben nicht angewiesen, sich irgendwo das Geld/Abschläge zu holen. Sie haben da eine Bringschuld. Sie erwähnen dies ja auch im ersten Satz des 2. Absatzes.

Sonst köntne ich ja auch sagen, \"mein Onkel in Hamburg zahlt die Abschläge\" Und der zahlt dann eben doch nicht.

Hausverbot gilt, wenn Sie dies schriftlich erteilt haben, auch für Räumlichkeiten, wo der Zähler eingebaut und frei zugänglich ist.
MFG
Gerd Cremer
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Offline MisterX

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Mahnung durch Abrechnungskassierer...
« Antwort #2 am: 14. August 2006, 10:41:54 »
Gibt es denn vielleicht noch eine elegantere Lösung, die Sache aus der Welt zu schaffen, als dem Mitarbeiter morgen einen Zettel mit einem Hausverbot zu übergeben? Wie sollte das schriftliche Hausverbot für den Notfall in etwa aussehen? Muss da etwas wichtiges beachtet werden?

Ist es denn soweit richtig, das mir vor der Sperrung eigentlich erst noch eine \"Schonfrist\" von zwei Wochen gegeben werden muss, um die Sache vielleicht doch noch friedlich lösen zu können?

Wie soll/könnte ich mich morgen am geschicktesten verhalten? Ich bin da relativ unerfahren, da dies meine erste alleinige Wohnung ist. Von meinen Eltern ist keinerlei Hilfe zu erwarten. Wenn ich mir so die Foren durchlese, wäre es wohl nicht sehr geschickt, wenn ich erwähne das ich HartzIV-Empfänger bin, weil der Versorger dann erst recht sperrt, weil er denkt das er auf den Kosten sitzen bleibt...

Ich habe auch eine Telefonnummer von dem Mitarbeiter. Gibt es irgendeine Möglichkeit, das per Telefon schon \"aufzuschieben\"? Das verursacht doch nur noch mehr Kosten für mich, wenn der morgen wieder hierher kommt...

MfG MisterX

Offline Cremer

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Mahnung durch Abrechnungskassierer...
« Antwort #3 am: 14. August 2006, 13:34:07 »
@MisterX,

In Ihrem Fall ist m.E. Hausverbot die falsche Entscheidung.  :cry:

Sie müssen sich mit ihm ==> 8) (cool und sachlich)  über Zahlungsmodelle unterhalten.

Sie haben da eine Bringschuld. :(

Sie konnten nicht erwarten, dass das Jobcenter alle Ihre Angelegenheiten regelt. :oops:

Dazu war und ist Zeit sich beim Jobcenter ausreichend zu informieren, was Hartz IV leistet oder auch nicht.

Auch im Hartz IV - Fall gibt es den Strom nicht umsonst.
 :idea:
MFG
Gerd Cremer
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