Energiepreis-Protest > EWE

Wie formulieren? -

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biene:
Hallo zusammen -

nachdem unsere Jahresendabrechnung da ist - und natürlich auch noch die Mahnkosten zukommen - was ja nicht berechtigt ist - also wieder Widerspruch - auch das Problem mit dem Abbuchen/Dauerauftrag -

bei uns ist der EWE regio Stromtarif mit drin - da war damals vorgegeben, dass dies nur gilt, wenn Abbuchung ist - wenn ich nun mir für Gas eine neue Vertragsnr. geben würde - gilt dann noch der komplette Widerwpruch von 2004 bis dato?

Sonst wäre die ganze Arbeit ja umsonst gewesen.

Müsste da noch was spezielles zu formuliert werden - ausser das Urteil vom LG Oldenburg.?

Gruß Biene

Cremer:
@biene,

zu meiner Erinnerungsauffrischung:
hattest Du nur gegen Gas oder auch noch gegen Strom Widerspruch eingelegt?

biene:
@ Cremer

bisher war beim Gas der Widerspruch gemacht - seit dem 6. Dez. 2004!

Den  EWE-Regiotarif beim Strom haben wir seit 1. 09.2005 - angeblich wird er nicht mehr angeboten.... :wink:

Gruß Biene

Cremer:
@biene,

ich denke, dass es nicht an der Vertragsnummer liegen wiird, entscheidend ist der Name des Kunden mit Adresse und Abnahmestelle

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