Energiepreis-Protest > EWE
Wie formulieren? -
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biene:
Hallo zusammen -
nachdem unsere Jahresendabrechnung da ist - und natürlich auch noch die Mahnkosten zukommen - was ja nicht berechtigt ist - also wieder Widerspruch - auch das Problem mit dem Abbuchen/Dauerauftrag -
bei uns ist der EWE regio Stromtarif mit drin - da war damals vorgegeben, dass dies nur gilt, wenn Abbuchung ist - wenn ich nun mir für Gas eine neue Vertragsnr. geben würde - gilt dann noch der komplette Widerwpruch von 2004 bis dato?
Sonst wäre die ganze Arbeit ja umsonst gewesen.
Müsste da noch was spezielles zu formuliert werden - ausser das Urteil vom LG Oldenburg.?
Gruß Biene
Cremer:
@biene,
zu meiner Erinnerungsauffrischung:
hattest Du nur gegen Gas oder auch noch gegen Strom Widerspruch eingelegt?
biene:
@ Cremer
bisher war beim Gas der Widerspruch gemacht - seit dem 6. Dez. 2004!
Den EWE-Regiotarif beim Strom haben wir seit 1. 09.2005 - angeblich wird er nicht mehr angeboten.... :wink:
Gruß Biene
Cremer:
@biene,
ich denke, dass es nicht an der Vertragsnummer liegen wiird, entscheidend ist der Name des Kunden mit Adresse und Abnahmestelle
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