Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: REAKTION einer bockigen MITGAS  (Gelesen 6064 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Inge

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
REAKTION einer bockigen MITGAS
« am: 07. September 2006, 22:04:08 »
Hallo Teilnehmer,

ich habe nun, nach ständigem Schriftwechsel mit der MITGAS, wegen meiner Einsprüche und Kürzungen seit 10/04 (alle fristgerecht und auf Empfehlung des Forums) folgende Zeilen erhalten:

------------------------------------------------------------------------------------
"MITGAS hat im Zusammenhang der Erdgaspreisdiskussion die beiden Preisänderungen vom 15. Oktober 2005 sowie 1. Januar 2006 von einer renomierten und unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft untersuchen lassen.
Das Prüfungsergebnis ist dabei eindeutig. Im Gutachten heißt es u. a. :
     -Die Steigerung der Erdgaspreise für Haushalts-und          
      und Kleingewerbekunden... war jeweils geringer als
      die Steigerung des betrachteten Bezugspreises im
      Rahmen des mit dem Vorlieferanten Verbundnetz Gas AG
      bestehenden Gasliefervertrages.-
Der Grundpreis bzw. der Messpreis für Erdgas blieben im Untersuchungszeitraum unverändert.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir auch weiterhin an den fälligen Beträgen unserer Jahresabrechnung 06 festhalten.

Der von Ihnen bestrittene Rechnungsbetrag wird weiterhin im maschinellen Mahnverfahren berücksichtigt.

In unseren bisherigen Schreiben haben wir unsere stark gegensätzlichen Meinungen ausgetauscht.
Offensichtlich können diese Meinungsverschiedenheiten durch einen weiteren Schriftwechsel nicht abgebaut werden. Aus diesem Grund werden wir auf weiteren Schriftverkehr im Rahmen der Beschwerdebearbeitung verzichten"
------------------------------------------------------------------------------------

Wie es aussieht, werden meine Einsprüche und Forderungen nach Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen zur Begründung der Preisteigerungen als lästige Beschwerde gesehen und mir mitgeteilt, daß in Zukunft, auf Schreiben bezüglich Erdgaspreise, Seitens der MITGAS nicht mehr reagiert wird.

Es geht in meinem Fall um einen zurückbehaltenen Betrag von 490,29 Euro.
Ist die MITGAS überhaupt berechtigt mir den Betrag, wie im Schreiben angekündigt, im maschinellen Mahnvervahren weiter anzumahnen, wodurch sicherlich jedes Mal Mahnkosten entstehen.

Wie soll ich mich nun verhalten ?  
[/u]

Offline Monaco

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 470
  • Karma: +0/-0
REAKTION einer bockigen MITGAS
« Antwort #1 am: 08. September 2006, 14:12:21 »
Zunächst wäre es wahrscheinlich sinnvoll, den Beitrag in das Forum "Stadt/Versorger - MITGAS" zu verschieben.

@Inge

MITGAS versucht sich seit Monaten - wie im Übrigen die meisten anderen Versorger auch - mit "dahergeholten" Argumenten zu rechtfertigen. Den Kern der Sache möchte man jedoch nicht erläutern, angefangene Diskussionen nicht zu Ende führen ...

Nun, das muss MITGAS ja auch nicht tun. Allerdings muss der Versorger dann auch damit leben, dass so mancher Kunde - und völlig zurecht - seine Rechnung kürzt.

Ob ein Testat vorliegt, und was darin steht ist dabei völlig unerheblich. Schade um das dafür verschwendete Geld. Selbst wenn das Testat völlig korrekt wäre und MITGAS tatsächlich zuletzt nur die gestiegenen Einkaufspreis weiterberechnet hat, ändert dies nichts daran, dass der Gesamtpreis vermutlich noch immer viel zu hoch ist - eben unbillig!

Möglicherweise kommt es auf die Billigkeit des Preises jedoch schon längst gar nicht mehr an! Schauen Sie sich die Urteile in Bremen, Dresden und Leipzig an. Merken Sie etwas: Die "Gefahr" rückt immer näher in Richtung Gröbers ...

Und glauben Sie nicht auch, dass VNG bei diesem Abhängigkeitsverhältnis den Preis fast beliebig erhöhen kann - um gleich doppelt zu kassieren: Als Gesellschafter von MITGAS und als Gashändler?

Haben Sie eigentlich schon einen Mahnbescheid von MITGAS erhalten? Sicher haben Sie bereits auch schon 10 oder mehr 2. Mahnungen.

Wenn MITGAS mit Ihnen nun nicht mehr kommunizieren will, dann ist dies deren Sache. Dann braucht man Ihnen aber auch kein Testat zu übersenden.

Nehmen Sie die Mahnungen, heften Sie sie schön säuberlich ab und zahlen Sie "Ihre" Abschläge und "Ihren" Jahrespreis. Haben Sie keine Angst vor Mahngebühren. Was nicht fällig ist, kann auch keine Mahngebühren begründen. Mahnen selbst ist dagegen nicht verboten.
Soweit ich mich erinnern kann, hat MITGAS uns noch nie Mahngebühren in Rechnung gestellt. Auch nicht mit dem zuletzt zugegangenen Mahnbescheid. Man wird schon wissen, weshelb nicht ...

Vielleicht sollte man zukünftig die Mahnungen unfrei zurückschicken ...

"Lieber ohne Gas als MITGAS" - schön wenn das so einfach ginge ...


In diesem Sinne

mit freundlichen Grüßen

Monaco.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz